11.08.2026
Aktuell: Infos zu den Auswirkungen der Trockenheit in den Wäldern, Gartenbad-Attraktionen wieder in Betrieb und ein Baugesuch.
Trockenheit und Hitze: Aufmerksamkeit im Wald und unter Bäumen
Die anhaltende Trockenheit aufgrund des Klimawandels hinterlässt auch in unserer Region sichtbare Spuren. Viele Bäume, sowohl im Wald als auch auf Plätzen, Strassen, in Parkanlagen oder im eigenen Garten, sind durch fehlende Niederschläge und die Hitze geschwächt. Auch scheinbar gesunde Äste oder Kronenteile können jederzeit spontan abbrechen.
Für die Bevölkerung sind die Wälder ein wichtiger Erholungsraum in der Natur. Trotz regelmässiger Baumkontrollen und Pflegeeingriffe kann es keine absolute Sicherheit geben. Die Natur lässt sich nicht vollständig kontrollieren.
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, sich im Wald und unter Bäumen aufmerksam zu verhalten. Dazu gehört es, die Umgebung zu beobachten und insbesondere bei starkem Wind, Niederschlägen oder Gewittern längere Aufenthalte im Wald oder unter Bäumen zu vermeiden. Besondere Achtsamkeit ist geboten, wenn abgestorbene oder bereits entlaubte Äste erkennbar sind.
Mit Aufmerksamkeit, Respekt und der nötigen Eigenverantwortung gegenüber den natürlichen Gegebenheiten kann der Aufenthalt in Wäldern, Parks und Grünanlagen weiterhin unbeschwert genossen werden.
Im Gartenbad laufen alle Attraktionen wieder
Letzte Woche konnten die Rutschbahn und der Strömungskanal wieder in Betrieb genommen werden. Techniker, Programmierer und Wasserspezialisten waren bei laufendem Betrieb vor Ort und brachten die Attraktionen wieder zum Laufen, nachdem die Ersatzteile zeitverzögert hatten geliefert werden können. Die Kosten übernimmt die Versicherung.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
051/26 – K 1095/2026
Gesuchsteller -Fireless AG, Christoph Merian-Ring 9, 4153 Reinach
Projekt: Sitzplatzüberdachung
Parz. 7765, Christoph Merian-Ring 9
Projektverfasser -Fireless AG, Christoph Merian-Ring 9, 4153 Reinach
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 14.8.2026 bis 24.8.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Öffnungszeiten Stadtbüro und Telefonzentrale
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
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