Amtliche Mitteilungen der KW 12/2026

17.03.2026

In den Amtlichen Publikationen diese Woche: Traktanden der nächsten Einwohnerratssitzung, Abstimmungen und Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates vom 14. Juni 2026, Weiterbildungsangebote für Erwachsene, Feierabendkonzert im Haus der Musik sowie ein Baugesuch der Gemeinde Reinach.


AUS DEM EINWOHNERRAT

 
 


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Abstimmungen und Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates vom 14. Juni 2026
Am 14. Juni 2026 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

Kantonale Vorlagen:
3. Formulierte Verfassungsinitiative «Für gute und stabile Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union und den Nachbarländern (Zämme in Europa)»
4. Formulierte Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung»
5. Neue Ortsdurchfahrt Birsfelden, Umgestaltung der Haupt- und Rheinfelderstrasse, Ausgabenbewilligung für die Realisierung

Zudem findet am 14. Juni 2026 auch die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates statt.

Versand von Wahlempfehlungen
Die Wahlempfehlungen für diesen Urnengang werden durch die Buchbinderei Grollimund AG, Industriestrasse 4, 4153 Reinach verpackt und zum Versand gebracht. Die Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Empfehlungen werden jedem Haushalt zugestellt. Damit die Empfehlungen rechtzeitig eintreffen, sind wir mit der Buchbinderei Grollimund AG übereingekommen, dass diese in einer Auflage von 10’900 Exemplaren bis Mittwoch, 29. April 2026, 12.00 Uhr an die Buchbinderei Grollimund AG geliefert werden. Die Empfehlungen werden vom 29. April 2026 bis 11. Mai 2026 verpackt und versandt. Für den Inhalt und das Format der Empfehlungen gelten die Bestimmungen der §§ 13–17 des Reglements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen vom 29. März 2004. Verantwortlich für die fristgerechte Ablieferung der Empfehlungen sind die beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Freitag, 10. April 2026 an Regula Fellmann zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und E-Mail-Adresse der zuständigen Person an und für welche Vorlagen die Ständer eingesetzt werden sollen. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 14. April 2026. Die Ständer stehen in der Zeit vom 2. Mai 2026 bis 14. Juni 2026 zur Verfügung.

Weiterbildungsangebote für Erwachsene
In Reinach gibt es auch in diesem Jahr wieder über 350 Weiterbildungsangebote für Erwachsene: Sprachkurse und Vortragsreihen, Exkursionen, Fachkurse und Kulturelles. Wer etwas für die persönliche oder berufliche Weiterbildung tun will, findet hier ein überaus reichhaltiges Angebot. Mehr Infos auch auf

Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 25. März 2026 spielen Schülerinnen und Schüler von Beat Kappeler (Saxophon) und Heiner Krause (Horn) um 18.00 Uhr im Saal im Haus der Musik.

 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 

BAUGESUCH

 
 

082/25 – K 1972/2025
Gesuchstellerin – Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach
Projekt – Unterstand Werkhof (angebaut)
Parz. 2427, Birsigtalstrasse
Projektverfasser – Zapco Architekten GmbH, Burgweg 16, 4058 Basel

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 20.3.2026 bis 30.3.2026 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder einsehbar.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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