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Amtliche Mitteilungen der KW 06/2025

03.02.2026

In den Amtlichen Mitteilungen dieser Woche finden Sie Informationen zu den Traktanden der Einwohnerratssitzung vom 9. Februar, dem Gasversorgungsgesetzt, der Volksabstimmung vom 8. März, der Grabräumung auf dem Dorffriedhof und Friedhof Fiechten, der Baumfällung auf dem Spielplatz Lachenweg sowie die aktuellen Anlass- und Abfalldaten.


AUS DEM EINWOHNERRAT

Traktanden der 517. Einwohnerratssitzung vom 9. Februar 2026
(siehe Traktandenliste)

 
 


AUS DEM GEMEINDERAT

Gasversorgungsgesetz: Reinach unterstützt den Städteverband
Reinach verfolgt mit ihrer Energiestrategie das Ziel, die energiebedingten Treibhausgasemissionen schrittweise auf null zu senken. Damit verbunden ist die Umstellung der heute mehrheitlich noch fossilen Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Vor diesem Hintergrund unterstützt Reinach den Entwurf der Stellungnahme des Städteverbandes zum Gasversorgungsgesetz (GasVG).

Da die Städte – und damit auch Reinach – vom Transformationsprozess weg vom fossilen Gas betroffen sind, ist die Ablehnung des vorgeschlagenen GasVG mit seiner umfassenden Regulierung aus Reinacher Sicht richtig. Um die Klimaziele zu erreichen, muss fossiles Gas deutlich reduziert werden, wodurch die Gasversorgung in Städten und Gemeinden abnimmt. Gleichzeitig funktioniert die Gasversorgung gegenwärtig gut, weshalb kein Regelungsbedarf besteht. Das geplante GasVG mit den umfassenden Regulierungsbestimmungen würde den administrativen Aufwand für den Verteilnetzbetreiber und für die Behörden stark erhöhen. Aus diesen Gründen schliesst sich Reinach dem Entwurf des Städteverbandes an.

 
 


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Volksabstimmung vom 8. März 2026
Am 8. März 2026 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

Kantonale Vorlagen:
5. Formulierte Gesetzesinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen - nur mit Zustimmung des Volkes» vom 10. August 2023 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 11. September 2025
6. Formulierte Gesetzesinitiative «Vollumfänglicher Steuerabzug der selbstgetragenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung («Prämienabzug für alle»)» vom 15. August 2024 mit Gegenvorschlag des Landrats vom 11. September 2025
7. Formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern: Für eine vorausschauende Energiepolitik im Baselbiet» vom 29. April 2024 («Solar-Initiative»)
8. Formulierte Verfassungsinitiative «Transparenz- und Mitwirkungsinitiative» vom 31. Oktober 2024
9. Verfassungsänderung Kreislauf-Wirtschaft gemäss LRV

Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe

Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.
Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.

Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 13. Februar 2026 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Gräberräumung auf dem «Dorffriedhof» und «Friedhof Fiechten»
Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 28. Februar 2026 folgende Grabstätten aufgehoben:

Dorffriedhof
Familienurnennischen Nr. -
Familienurnengräber Nr. 400
Familienerdgräber Nr. 249, 256, 304, 305, 309, 327, 335, 346

Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 269-278
Urnengräber Nr. 4087-4093, 4095-4097, 4099-4102, 4104
Urnennischen Nr. 115-117, 119, 120, 122-131, 133-136
Erdbestattungsgräber Nr. 3488-3507
Kindergräber Nr. 2222 - 2223

Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2026 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Seit Oktober 2025 wird die Gräberräumung auf den beiden Friedhofsanlagen veröffentlicht. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, Telefon 061 511 60 00.


46. Leimentaler Lauf am 7. Februar 2026: Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des 46. Leimentaler Lauf mit ca. 400 Teilnehmenden vom Samstag, 7. Februar 2026 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Aesch, Oberwil, Reinach und Therwil mit Auflagen erteilt.


Baumfällung auf dem Spielplatz Lachenweg
Wegen mehrerer gebrochener Äste ist die Fällung einer Akazie (Acacieae) auf dem Spielplatz Lachenweg aus Sicherheitsgründen leider unvermeidbar. Die Fällung wird in den kommenden Wochen durchgeführt.


Radarkontrollen im Januar 2026
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Januar 512 Fahrzeuge gemessen, wovon 70 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch, Stichwort «Geschwindigkeitskontrollen», eingesehen werden.

 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 
 
 
 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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