02.12.2025
Der Gemeinderat hat drei Verordnungen und ein Reglement angepasst, die Reinacher Bevölkerung hat abgestimmt und einen neuen Regierungsrat gewählt und BirsstadtTV berichtet über 10 Jahre Lichtzauber in Reinach. Dies und mehr finden Sie diese Woche in den Amtlichen Mitteilungen.
Änderungen der Fasnachtsverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2025 verschiedene Änderungen in der Fasnachtsverordnung genehmigt und diese per 1. Dezember 2025 in Kraft gesetzt.
Die wesentlichsten und für die Öffentlichkeit relevanten Anpassungen sind:
- Die Dauer der Fasnacht wurde aufgrund früherer Tramdurchfahrten verkürzt auf Sonntag, 4 Uhr (bisher 7 Uhr). Bis dahin ist musikalische Unterhaltung erlaubt. Die Sperrung der Hauptstrasse inkl. Zufahrten wird dementsprechend früher aufgehoben (ca. 4.30 Uhr).
- Musik ab Tonträgern und Verstärkeranlagen ist an den Fasnachtstagen bis maximal 3 Uhr erlaubt.
- Fasnachtswagen dürfen keine Alubüchsen und Glasflaschen als Wurfmaterial verwenden.
- Die neuen kantonalen Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge, die an der Fasnacht verwendet werden, sind verbindlich.
- Der Anmeldeschluss für eine Teilnahme an der Fasnacht wird auf den 31. August festgelegt (bisher 1. November).
Ergänzend werden die Bewirtungszeiten in den Bewilligungen der Gelegenheitswirtschaften angepasst auf: Donnerstag bis 24 Uhr, Freitag/Samstag bis max. 3 Uhr.
Die ganze Fasnachtsverordnung finden Sie unter www.reinach-bl.ch, Stichwort: Verordnung.
Änderung der Verordnung über die Frühe Förderung
Ein Element des Projektes «Kinderleicht gross werden» (Frühe Förderung) ist die Gutscheinvergabe für den Besuch von Spielgruppen und Kindertagesstätten (KITAs) in Reinach. Im Rahmen der Umsetzung des Projektes kam es nun zu vielen Anfragen von Eltern und Erziehungsberechtigten, dass Spielgruppen und Kitas auch ausserhalb von Reinach als Anbietende von Früher Sprachförderung anerkannt werden, in dem Sinne, dass auch bei ihnen die Gutscheine von Reinach eingelöst werden können. Im Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FeB Reglement) gelten als Betreuungseinrichtungen für den Frühbereich Kindertagesstätten und Tagesfamilien im Kanton Basel-Landschaft und in den angrenzenden Kantonen. Dieser Unterschied in den Regelungen soll aufgehoben werden. Die Verordnung über die Frühe Förderung wird deshalb dahingehend geändert, dass der Absatz 3 gestrichen wird und damit die geografische Einschränkung aufgehoben wird.
Inkraftsetzung des Reglements und der Verordnung für Gutschriften für selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter (Altersgutschriften) per 1. Januar 2026
Der Einwohnerrat Reinach hat der Vorlage des auf drei Jahre (2026-2028) befristeten Reglements zur Erprobung von «Gutschriften für selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter» am 23. Juni 2025 zugestimmt. Diese Gutschriften sollen die Finanzierung von Hilfe- und Betreuungsleistungen für zu Hause lebende AHV-Rentnerinnen und -Rentner mit einem bescheidenen Einkommen erleichtern. Das Reglement wurde am 24. September 2025 vom Kanton Basel-Landschaft, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, genehmigt.
Somit können das Reglement über Gutschriften für selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter und die Verordnung über Gutschriften für selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden.
Reinacher Ergebnisse der eidgenössischen Abstimmungen vom 30. November 2025
Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
Zahl der gültigen Stimmen: 5’258
Zahl der leeren Stimmzettel: 38
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 92
Stimmbeteiligung: 40.21 %
Es stimmten mit Ja: 947
Es stimmten mit Nein: 4’311
Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Zahl der gültigen Stimmen: 5’244
Zahl der leeren Stimmzettel: 43
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 95
Stimmbeteiligung: 40.17 %
Es stimmten mit Ja: 892
Es stimmten mit Nein: 4’352
Reinacher Ergebnisse der kantonalen Abstimmungen vom 30. November 2025
Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. Juni 2025 betreffend Erhöhung des Vermögensverzehrs
Zahl der gültigen Stimmen: 4’960
Zahl der leeren Stimmzettel: 123
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 88
Stimmbeteiligung: 38.59 %
Es stimmten mit Ja: 2’350
Es stimmten mit Nein: 2’610
Laufen, Verlegung der Naubrücke: Genehmigung des generellen Projekts (Planungsreferendum)
Zahl der gültigen Stimmen: 4’660
Zahl der leeren Stimmzettel: 311
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 89
Stimmbeteiligung: 37.76 %
Es stimmten mit Ja: 2’927
Es stimmten mit Nein: 1’733
Reinacher Ergebnis der kantonalen Wahl vom 30. November 2025
Nachwahl eines Mitglieds des Regierungsrates
Zahl der gültigen Wahlzettel: 3’948
Zahl der leeren Wahlzettel: 307
Zahl der ungültigen Wahlzettel: 87
Stimmbeteiligung: 32.41 %
Stimmen haben erhalten:
Eigenmann Markus 2’136
Bucher Sabine 1’741
Andere 71
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahlen und Abstimmungen sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Radarkontrollen im November 2025
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im November 361 Fahrzeuge gemessen, wovon 75 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch, Stichwort «Geschwindigkeitskontrollen», eingesehen werden.
Birsstadt-TV: 10 Jahre Lichtzauber in Reinach
Im Fokus der aktuellen Sendung steht der Lichtzauber, der dieses Jahr sein 10-jähriges Jubiläum feierte. Die Sendung wirdonline auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
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