18.11.2025
Diese Woche in den amtlichen Mitteilungen: die Traktanden der aktuellen Einwohnerratssitzung, Reinach unterstützt Neuregelung des kantonalen Schuldienstes, moderate Anpassung der SEB-Tarife ab 1. Januar 2026, Schutz vor Demenzerkrankung sowie die Anlass- und Abfuhrdaten
Traktanden der 515. Einwohnerratssitzung vom 24. November 2025
(siehe Traktandenliste)
Reinach unterstützt Neuregelung des kantonalen Schuldienstes
Der Gemeinderat Reinach begrüsst die geplante Neuregelung des kantonalen Schuldienstes für die schulpsychologische Abklärung und Beratung. Mit der Konzentration der Aufgaben beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) werden Zuständigkeiten klar geregelt und Doppelspurigkeiten mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) aufgehoben. Reinach schliesst sich der Stellungnahme des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) vollumfänglich an und unterstützt die Vorlage ausdrücklich.
Moderate Anpassung der SEB-Tarife ab 1. Januar 2026
Der Gemeinderat Reinach hat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 eine moderate Anpassung der Tarife der schulergänzenden Betreuung (SEB) beschlossen. Die Tarife werden ab dem 1. Januar 2026 um durchschnittlich rund zwei Prozent erhöht.
Die bisherige Tarifstruktur stammt aus dem Jahr 2017 und wurde seither nicht mehr angepasst. In dieser Zeit sind sowohl der Betreuungsbedarf als auch die Qualitätsanforderungen, der Personal- und Verwaltungsaufwand sowie die Nutzung der Angebote deutlich gestiegen. Mit der nun beschlossenen, moderaten Erhöhung stellt die Gemeinde eine zeitgemässe und nachhaltige Finanzierung der SEB sicher.
Was kann vor Demenzerkrankung schützen?
An der Seniorenmesse der Alterskommission Reinach vom 8. November 2025 hat Prof. A. Monsch einen sehr interessanten Vortrag zum Thema «Demenz» in der Weiermatt-Aula gehalten. Im Video dazu erklärt er, was man selbst tun kann, um sich vor Demenz zu schützen. Dazu gehören Bewegung, Ernährung, Hören und Sehen, Schlafen, soziale Kontakte und vieles mehr. Klar ist: Das Gehirn will gebraucht werden, um dem Vergessen entgegenzuwirken. Einzig die Verlangsamung ist erwiesenermassen eine nicht abwendbare Veränderung, alles andere kann jeder Mensch selbst hinauszögern.
Das Video ist hier abrufbar.
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 26. November 2025 spielen Schülerinnen und Schüler von Markus Stalder (Gitarre/E-Gitarre) ein Konzert um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Birsstadt-TV: Happy Oase im Jugendhaus Palais noir
Im Fokus der aktuellen Sendung steht der Aktionstag für Mädchen «Happy Oase», der am 15. November im Jugendhaus Palais noir stattfand. Die Sendung wirdonline auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
057/25 – K 1246/2025
Gesuchsteller - Karatas Abdulaziz, Allmendstrasse 108, 4058 Basel
Projekt - Legalisierung Zweckänderung Wohnen in Massagesalon (EG)
Parz. 973, Landhofweg 1
Projektverfasser - Sevim Architektur GmbH, Freie Strasse 88, 4051 Basel
076/25 – K 1675/2025
Gesuchsteller - Keist Sabrina und Bernhard, Im Reinacherhof 237, 4153 Reinach
Projekt - Neubau Pool
Parz. 9345, Im Reinacherhof 237
Projektverfasser - meyer HAUS AG, Sonnenweg 4, 8806 Bäch
077/25 – K 1689/2025
Gesuchstellerin - Schilling Anne, Fleischbachstrasse 3, 4153 Reinach
Projekt - Sitzplatzüberdachung
Parz. 6725, Fleischbachstrasse 3
Projektverfasser - Stich Heinz, Dorfstrasse 44b, 4245 Kleinlützel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 21.11.2025 bis 01.12.2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
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Fr 8-14 Uhr durchgehend
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