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Amtliche Mitteilungen der KW 45/2025

05.11.2025

Diese Woche in den amtlichen Mitteilungen: die Änderung der Vereinsförderungsverordnung, die Erhöhung der Elternbeiträge der Musikschule Reinach, Probebohrung Grundwasserbrunnen an der Pfeffingerstrasse sowie die Anlass- und Abfuhrdaten

 
 


AUS DEM GEMEINDERAT

Änderung Vereinsförderungsverordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2025 die Verordnung betreffend die Förderung der Vereine und anderer gemeinnütziger Organisationen vom 29.10.2001 (Stand 01.01.2022) angepasst und rückwirkend per 4. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Diese wurde insbesondere aufgrund der Abschaffung der Lagerbeiträge notwendig. Der Gemeinderat hat bei dieser Gelegenheit die bisherige Vergabepraxis von Beiträgen an Reinacher Vereine überprüft. Er hat beschlossen, an dieser festzuhalten und keine restriktiveren Kriterien einzuführen. Das Einreichedatum für Budgetanträge von Vereinen wurde der gängigen Praxis angepasst und auf 30. April (für das Folgejahr) angepasst. Die Gesamtsumme der zu vergebenden Beiträge wird jährlich im Budget festgelegt, was ebenfalls der bisherigen Praxis entspricht. Dementsprechend besteht kein Anspruch auf die immer gleiche Zuwendung.

Erhöhung der Elternbeiträge der Musikschule
Der Gemeinderat hat am 12. August 2025 beschlossen, die Elternbeiträge der Musikschule ab Januar 2026 um 4% zu erhöhen. Die letzte Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte im August 2022. Im Vergleich zu anderen Musikschulen des Kantons Basel-Landschaft liegen die aktuellen Elternbeiträge unter dem Durchschnitt.
Aus diesem Grund gelten ab dem nächsten Frühjahrssemester 2026 neue Tarife für den Unterricht an der Musikschule. Die neuen Preise sind auf der Webseite der Musikschule zu finden und sind ausserdem im Anhang I der Bildungsverordnung festgehalten.
Bei zwei oder mehr Kindern aus einer Familie wird ein Geschwisterrabatt von 10% gewährt. Zudem besteht die Möglichkeit einer Schulgeldermässigung. Diese ist auch in § A1-2 der Verordnung zum Bildungsreglement geregelt und soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche Zugang zum Musikunterricht haben, unabhängig von der finanziellen Situation.

 
 


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Probebohrung Grundwasserbrunnen an der Pfeffingerstrasse
Die Bohrarbeiten zur Erstellung eines Testbrunnens im Areal des Werkhofs an der Pfeffingerstrasse starten diese Woche und dauern bis Mitte November 2025. Im Anschluss erfolgt ein einwöchiger Pumptest zur Abklärung der Möglichkeiten für die thermische Nutzung des Grundwassers. Dazu wird entlang der Pfeffingerstrasse eine temporäre Leitungsführung installiert. Diese verbindet den Entnahmebrunnen an der Neuhofstrasse mit dem Rückgabebrunnen beim Werkhof. Der Verkehr ist vom Vorhaben nicht betroffen. Diese Arbeiten im Auftrag der Gemeinde erfolgen als Vorleistungen zur geplanten Wärme- und Kälteversorgung des Gewerbegebiets Kägen.


Melde- und Bewilligungspflicht von Holzschlägen im nicht betriebsplanpflichtigen Wald
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz SGS 570 gelten im nicht betriebsplanpflichtigen Wald (weniger als 25 ha) folgende Bestimmungen:
1. Jeder Holzschlag, sei es zur Pflege, für Brenn- oder Nutzholz oder andere Zwecke, ist melde- oder bewilligungspflichtig.
2. Zuständig für die Bewilligung und Meldung ist der Revierförster.
3. Die Bewilligung kann mit Auflagen versehen werden.
4. Für Saaten und Neupflanzungen darf nur standortgerechtes, bekanntes Pflanzenmaterial verwendet werden.
5. Verstösse gegen diese Bestimmungen stellen eine strafbare Übertretung der Waldgesetzgebung dar.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Veröffentlichung im Amtsblatt vom 1.9.2025.


Radarkontrollen im Oktober 2025
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Oktober 1248 Fahrzeuge gemessen, wovon 145 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf hier eingesehen werden.


Jagdtage Reinach
Die diesjährigen Jagdtage finden am 10. November und am 1. Dezember 2025 gemeinsam mit der Gemeinde Therwil statt. Die Hauptzugänge zu den bejagten Gebieten werden durch die Jagdgesellschaft mit Warnschildern «Achtung Jagd» signalisiert, um Erholungssuchenden die Möglichkeit zu geben, das Jagdgebiet zu meiden. Wege sind nicht zu verlassen und Hundebesitzenden wird empfohlen, ihre Tiere in Waldesnähe an der Leine zu führen. Falls die Jagdziele nicht erreicht werden, folgen weitere Jagdtermine ohne amtliche Publikation, die ebenfalls vor Ort beschildert sein werden.


An- und Abmeldetermin Musikschule
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule Reinach auf Ende des Herbstsemesters 2025/26 (18. Januar 2026) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. November 2025 schriftlich abmelden. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was eine automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet. Das Abmeldeformular kann auf www.musikschulereinach.ch heruntergeladen werden.

Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 19. Januar 2026) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. November 2025 schriftlich unter www.musikschulereinach.ch anmelden. Für weitere Fragen steht das Sekretariat unter 061 511 64 70 oder musikschule@reinach-bl.ch zur Verfügung. Das Sekretariat ist von Montag bis Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet und am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.


Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 12. November 2025 singen Schülerinnen und Schüler von Daniel Raaflaub (Gesang) ein Konzert um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.


Birsstadt-TV: Die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach
Im Fokus der aktuellen Sendung steht die Gemeinde- und Schulbibliothek Reinach. Die Sendung wird, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

 
 

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im .


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.

 
 

BAUGESUCH

024/25 – K 0489/2025
Gesuchsteller - D'Antino Giuseppe und Aysesuhal, Aumattstrasse 165, 4153 Reinach
Projekt - Sitzplatzüberdachung
Parz. 7435, Aumattstrasse 165
Projektverfasser – Storen REP, Jurastrasse 7, 4147 Aesch

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 07.11.2025 bis 17.11.2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

 
 

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder einsehbar.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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