21.10.2025
Diese Woche in den amtlichen Mitteilungen: Traktanden der 514. Einwohnerratssitzung, die Öffnungszeit des Wahllokals am Abstimmungssonntag vom 26. Oktober, Weiterbildungsangebote für Erwachsene, An- und Abmeldetermin der Musikschule, das Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern sowie die Anlass- und Abfuhrdaten
Traktanden der 514. Einwohnerratssitzung vom 27. Oktober 2025.
(siehe Traktandenliste)
Öffnungszeit des Wahllokals
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 26. Oktober 2025 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.
Wer brieflich abstimmen möchte, muss sicherstellen, dass das Antwortkuvert bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintrifft.
Weiterbildungsangebote für Erwachsene
In Reinach gibt es auch in diesem Jahr wieder über 350 Weiterbildungsangebote für Erwachsene: Sprachkurse und Vortragsreihen, Exkursionen, Fachkurse und Kulturelles. Wer etwas für die persönliche oder berufliche Weiterbildung tun will, findet hier ein überaus reichhaltiges Angebot. Mehr Infos auch auf www.reinach-bl.ch > Erwachsenenbildung
An- und Abmeldetermin Musikschule
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule Reinach auf Ende des Herbstsemesters 2025/26 (18. Januar 2026) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. November 2025 schriftlich abmelden. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen gelten für das nächste Semester als angemeldet, was eine automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet. Das Abmeldeformular kann auf www.musikschulereinach.ch heruntergeladen werden.
Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 19. Januar 2026) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis zum 15. November 2025 schriftlich unter www.musikschulereinach.ch anmelden.
Für weitere Fragen steht das Sekretariat unter 061 511 64 70 oder musikschule@reinach-bl.ch zur Verfügung. Das Sekretariat ist von Montag bis Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet und am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
Umfrage «Prix Velo» – Wie velofreundlich ist die Birsstadt?
Wie erleben Velofahrende die Birsstadt? Zum sechsten Mal seit 2005 sind alle aufgerufen, die Birsstadt vom Velosattel aus zu bewerten. Jede Stimme trägt dazu bei, dass die Region noch velofreundlicher wird. Auf www.prixvelo.ch besteht die Möglichkeit, Erfahrungen einzubringen und attraktive Preise zu gewinnen. Hauptpreis ist ein E-Bike von AureusDrive im Wert von 5000 Franken. Jetzt teilnehmen unter www.prixvelo.ch.
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist gemäss § 50 Polizeireglement PflichtDas Grün in den Gärten ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder stark gewachsen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden. Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fuss- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind. Infos und Skizze auf www.reinach-bl.ch > Hecken schneiden
Informationen zur Wasserqualität 3. Quartal 2025
Chemische Beurteilung:
Gesamthärte des Trinkwassers: 25 °fH (französische Härtegrad), resp. 14 °dH (deutsche Härtegrade) Nitratgehalt: 16.2 mg/l NO3 der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser
Hygienische Beurteilung:
Von 49 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 49 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen.
Herkunft des Wassers:
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 76.7% (949’067m3)
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 23.3% (288’057m3)
Behandlung des Wassers:
Pumpwerke 2,5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage
Besonderes:
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) arbeiten nach dem Qualitätsstandart des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW.
Für weiterführende Auskünfte steht Herr Daniel Gutzwiller, Wasserwerk Reinach und Umgebung, 061 511 62 11, wasserversorgung@reinach-bl.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter www.wwr.ch zu finden. Sowie Informationen zur Trinkwasserqualität und Trinkwasser in der Schweiz unter www.trinkwasser.ch.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
063/24 NA1 – K 1328/2024
Gesuchsteller - Marano Jonathan, Schützenhausstrasse 38, 4132 Muttenz
Projekt - Umbau und Erweiterung Attika, Neuauflage NA1: Projektänderung und neu Aussenbalkon
Parz. 2451, Zihlackerstrasse 48
Projektverfasser - Kurt + Kurt Architektur GmbH, Tiefackerstrasse 78, 3147 Mittelhäusern
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24.10.2025 bis 03.11.2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
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