16.09.2025
Hauptthemen dieser Woche: die Öffnungszeit des Wahllokals am 28. September 2025, die Ersatzwahl des Regierungsrats vom 26. Oktober 2025, Monitoring der Tigermücke, An- und Abmeldetermin der Musikschule, Bilanz zum Gartenbad sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Öffnungszeit des Wahllokals am 28. September 2025
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 28. September 2025 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.
Wer brieflich abstimmen möchte, muss sicherstellen, dass das Antwortkuvert bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintrifft.
Ersatzwahl des Regierungsrats vom 26. Oktober 2025
Am 26. Oktober 2025 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates für den Rest der Amtsperiode 2023-2027 statt.
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:
Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.
Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Wahlsonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 3. Oktober 2025 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Wahltermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Monitoring Tigermücke
Im Auftrag des Kantons und des Schweizerischen Tropeninstituts sind seit einiger Zeit gekennzeichnete Personen auch in Reinach im öffentlichen Raum unterwegs, die die Befallszonen der Tigermücke kontrollieren.
An- und Abmeldetermin Musikschule
Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht an der Musikschule auf Ende des Herbstsemesters 2025/26 (18. Januar 2026) beenden möchten, müssen sich bis spätestens am 15. November 2025 schriftlich abmelden. Bis zu diesem Datum nicht abgemeldete Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer gelten für das nächste Semester als angemeldet, was automatische Rechnungsstellung für das folgende Semester bedeutet. Das Abmeldeformular kann auf www.musikschulereinach.ch heruntergeladen werden.
Kinder, die neu in die Musikschule (Beginn am 19. Januar 2026) eintreten möchten, können sich ebenfalls bis spätestens 15. November 2025 schriftlich unter www.musikschulereinach.ch anmelden.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns im Sekretariat unter der Telefonnummer: 061 511 64 70 oder schreiben Sie uns an musikschule@reinach-bl.ch. Das Sekretariat ist Montag bis Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet und am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
85'000 Eintritte ins Gartenbad
Insgesamt 85'000 Besucherinnen und Besucher suchten von Mai bis September Abkühlung im kühlen Nass. Dabei war der Juni mit Abstand der erfolgreichste Monat. Kein Wunder, denn im Juni war das Wetter besonders schön. Über ein Drittel der 85'000 Eintritte wurde im Juni verzeichnet, nämlich 34'000. Der 22. Juni war mit stolzen 3'600 Eintritten der Rekordtag. Laut meteoschweiz.ch wurde in Basel/Binningen am 22. Juni ein Höchstwert von 33,9 °C registriert.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
065/25 – K 1486/2025
Gesuchstellerin - Schatz Cornelia, Leymenstrasse 26, 4153 Reinach
Projekt – Abgasanlage für Cheminéeofen (Nordfassade)
Parz. 2478, Leymenstrasse 26
Projektverfasser - Everest Wohnbau GmbH, Am Kägenrain 1-3, 4153 Reinach
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 26.09.2025 bis 06.10.2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter https://bgauflage.bl.ch/ einsehbar.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung