22.07.2025
Öffnungszeiten am Nationalfeiertag
Am Freitag, 1. August bleiben das Gemeindehaus, der Werkhof und das Bestattungsbüro geschlossen. Das Gartenbad ist wie gewohnt geöffnet. Am Donnerstag, 31. Juli ist die Telefonzentrale nur bis 16 Uhr erreichbar. Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Frischwarenmarkt am Donnerstag, 31. Juli
Wegen des Feiertags am Freitag, 1. August, findet der Frischwarenmarkt ausnahmsweise einen Tag früher statt, also am Donnerstag, 31. Juli, zur gewohnten Zeit von 9.30 bis 11.30 Uhr.
Keine Baupublikationen in der letzten Juliwoche
In der Woche vom 28. Juli bis 1. August erscheint kein Wochenblatt, somit werden auch keine Baugesuche publiziert. Alle amtlichen Publikationen inkl. Auflagefristen finden Sie im Amtsblatt Baselland.
Informationen zur Wasserqualität 2. Quartal 2025
Chemische Beurteilung
Gesamthärte des Trinkwassers: 26 °fH (französische Härtegrad), resp. 14.56 °dH (deutsche
Härtegrade)
Nitratgehalt: 14.7 mg/l NO3 der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser
Hygienische Beurteilung
Von 56 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 55 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen. 1 Probe wurde beanstandet. Die Nachprobe entsprach den gesetzlichen Anforderungen. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.
Herkunft des Wassers
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 79.78% (948’058 m3)
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 20.22% (240’261 m3)
Behandlung des Wassers
Pumpwerke 2,5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage
Besonderes
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) sind mit dem Qualitätszertifikat des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW ausgezeichnet.
Für weiterführende Auskünfte steht Herr Daniel Gutzwiller, Wasserwerk Reinach und Umgebung, 061 511 62 11, wasserversorgung@reinach-bl.ch gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter www.wwr.ch zu finden. Sowie Informationen zur Trinkwasserqualität und Trinkwasser in der Schweiz unter www.trinkwasser.ch.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Öffentliche Planauflage – Nichtforstliche Kleinbaute/Kleinanlage, Reinach
Titel der Planauflage
Nichtforstliche Kleinbaute/Kleinanlage
Projektbeschreibung
Der Gemeinderat hat am 8. Juli 2025 der Gasverbund Mittelland AG, Arlesheim, gemäss § 15 der kantonalen Waldverordnung die Baubewilligung für die Elektrozuleitung des bestehenden Steuerschranks (SRS Austrasse) auf den Parzellen 462 und BR13023 (Waldareal) erteilt.
Rechtsmittel
Gegen diese Baubewilligung kann beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese ist innert 10 Tagen einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person(en) enthalten (§ 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, SGS 175). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nebst allfälligen Beweiskosten werden Entscheidgebühren zwischen CHF 300.- und 600.- erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis CHF 5'000.- erhoben werden (§ 20a des Verwaltungsverfahrensgesetzes; §§ 6 und 7 der Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz).
Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen können während der Auflagefrist vom 25. Juli bis 4. August 2025 im Stadtbüro der Verwaltung eingesehen werden.
Frist
10 Tage
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung