25.03.2025
Einwohnerratssitzung fällt aus
Die Sitzung vom Montag, 7. April 2025 fällt mangels genügender Traktanden aus. Die nächste Einwohnerratssitzung findet am Montag, 12. Mai 2025 statt.
DIE GEMEINDE INFORMIERT
Weiterbildungsangebote für Erwachsene
In Reinach gibt es auch in diesem Jahr wieder über 300 Weiterbildungsangebote für Erwachsene: Sprachkurse und Vortragsreihen, Exkursionen, Fachkurse und Kulturelles. Wer etwas für die persönliche oder berufliche Weiterbildung tun will, findet hier ein überaus reichhaltiges Angebot. Weitere Informationen finden Sie unter www.reinach-bl.ch.
Feierabendkonzert der Musikschule Reinach
Am Mittwoch, 2. April 2025 spielen Schülerinnen und Schüler von Lena Denzinger (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten
Gesetzliche Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern
Vom 1. April bis 31. Juli ist Hauptsetz- und Brutzeit. Daher müssen Hunde im Wald und an Waldsäumen (das heisst bis 50m ab sichtbarem Waldrand) gemäss kant. Jagdgesetz (§38 Abs. 1) und Polizeireglement Reinach (§41 lit. d) an die Leine. Damit soll verhindert werden, dass Jungtiere von bodenbrütenden Vögeln, Rehen und Hasen durch wildernde Hunde gestört werden. Dies ist auch in Feldern mit gefährdeten Ackerbrütern zu empfehlen. Für Schäden am Wildbestand durch Hunde haften die Hundehalterinnen und -halter.
Auch die Menschen sollen sich während der Brut- und Setzzeit rücksichtsvoll verhalten: die Waldwege nicht verlassen und sowohl Jungtiere als auch Jungpflanzen in Ruhe lassen.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Birsstadt-TV: Reinach redet – KI: Fluch oder Segen
Was ist künstliche Intelligenz und wie verändert sie unsere Gesellschaft? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der Veranstaltungsreihe «Reinach redet». In der aktuellen Sendung von BirsstadtTV wird auf diese Veranstaltung hingewiesen. Die Sendung wird online auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Baugesuch
019/25 – K 0389/2025
Gesuchsteller - Tierparkverein Reinach, Austrasse 70, 4153 Reinach
Projekt - Neubau Entenstalldach
Parz. 455, Austrasse 70
Projektverfasser - Louis Risi AG, Pumpwerkstrasse 24, 4142 Münchenstein
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 28. März bis 07. April 2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.
Beschwerdeentscheid Bauinspektorat
Mit Entscheid vom 18. März 2025 hat der Gemeinderat Reinach die Einsprache gegen das Baugesuch BG 032/22 – K 0537/2022 Umbau bestehende Mobilfunkanlage (Swisscom)
mit neuem Mast und Antennen, Mischelistrasse 6, Parzelle 4446 (Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG German-Switzerland 3, 4052 Basel, Projektverfasser: Axians Schweiz AG, 3063 Ittingen) abgewiesen. Der Entscheid kann beim Bauinspektorat, Hauptstrasse 10, Reinach, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 061 061 511 63 24/75) eingesehen werden.
Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der amtlichen Publikation im Amtsblatt zu laufen und nicht ab Zustelldatum des Entscheides.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann bei der kantonalen Baurekurskommission, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Diese ist während der öffentlichen Publikation im Kantonalen Amtsblatt vom 27. März 2025 einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person(en) enthalten (§ 15 Verwaltungsverfahrensgesetz, SGS 175). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Verfügung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen.
Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig. Nebst allfälligen Beweiskosten werden Entscheidge-bühren zwischen 300 und 600 Franken erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis 5'000 Franken erhoben werden (§ 20a Verwaltungsverfahrensgesetz; § 6 und § 7 Verordnung zum Verwaltungsverfahrensgesetz, SGS 175.11).
Öffnungszeiten Stadtbüro
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Fr 8-14 Uhr durchgehend
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