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Amtliche Mitteilungen der KW 09/2025

25.02.2025


AUS DEM EINWOHNERRAT

Therwilerstrasse: Verzicht auf die Aufhebung des Fahrverbots

Die Erweiterung der Tempo 30-Zone auf die Therwilerstrasse steht kurz bevor. In Abhängigkeit der Witterung werden die Markierungsarbeiten in den kommenden Wochen vorgenommen. Der Gemeinderat verzichtet auf die Aufhebung der bisherigen «Zubringerdienst»-Regelung auf der Therwilerstrasse nachdem der Regierungsrat entsprechende Beschwerden gutgeheissen hatte.

Keine Parkgebühr während der Reinacher Fasnacht

Der Gemeinderat beschliesst während der drei Reinacher Fasnachtstage, donnerstags bis samstags, die Parkraumbewirtschaftung auszusetzen (§8 Parkraumreglement). Somit können auch in diesem Jahr Autos vom Donnerstag, 27. Februar, bis am Samstag, 1. März 2025 gebührenfrei auf den öffentlichen Parkfeldern ausserhalb der Fasnachtszone abgestellt werden.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Reinacher Fasnacht 2025

Die Fasnachtstage beginnen in Reinach am 27. Februar 2025 mit dem Aufstellen der Stände und enden am darauffolgenden Sonntagmorgen um 7 Uhr. Während dieser Zeit ist musikalische Unterhaltung rund um die Uhr zulässig. Sämtliche Informationen stehen hier.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell .

Birsstadt-TV: Startveranstaltung zum kommunalen Richtplan

Noch bis zum 16. März 2025 kann man sich für die Startveranstaltung zum kommunalen Richtplan anmelden. Die Sendung wird online auf der , auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

Baugesuche

007/25 - K 0235/2025
Gesuchsteller – Migrol AG, Soodstrasse 52, 8134 Adliswil
Projekt – Versetzen bestehender Lagercontainer
Parz. 7613, BR7614, Kägenstrasse 1
Projektverfasser – Murbach GmbH, Voremberg 16, 3150 Schwarzenburg

014/25 - K 0324/2025
Gesuchsteller – Strohm Alexander und Christa, Schalbergstrasse 37, 4153 Reinach
Projekt – Legalisierung Kamin
Parz. 6565, Schalbergstrasse 37
Projektverfasser – KUNZ + JEPESSEN AG, Therwilerstrasse 13, 4153 Reinach

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 28. Februar bis 10. März 2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.


 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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