01.07.2025
Mutation im Einwohnerrat
Per 30. Juni 2025 ist Rainer Rohrbach, SVP, aus dem Einwohnerrat ausgetreten. Für ihn ist Herr Alain Dietschy, SVP, per 1. Juli 2025 nachgerückt. Der Gemeinderat dankt Herrn Rohrbach für sein langjähriges Engagement und heisst Herrn Dietschy herzlich willkommen.
Regelung zum Drohnenverbot
Im Jahr 2019 wurde ein Postulat eingereicht, das vom Landrat zur weiteren Prüfung an den Regierungsrat überwiesen wurde. Dabei ging es um die Frage, ob Gemeinden eigene Drohnenverbote erlassen dürfen. Gemäss der neuen Regelung dürfen Gemeinden weiterhin Verbote erlassen, etwa zum Schutz von Menschen oder der Natur, diese müssen aber dem Amt für Geoinformation gemeldet werden, damit sie auf den offiziellen Karten verzeichnet werden können.
Der Gemeinderat Reinach unterstützt diesen Vorschlag und schliesst sich somit der Stellungnahme des VBLG an. Die bisherigen Verbote bleiben bestehen und sollen in die kantonale Karte aufgenommen werden.
Beschluss zur Revision des Gemeindegesetzes
Mit dieser Revision des Gemeindegesetzes soll die Anzahl der verschiedenen Bussenverfahren reduziert und das Verfahren generell vereinfacht und vereinheitlicht werden. Gleichzeitig wird eine Grundlage für das Disziplinarrecht im Feuerwehrgesetz geschaffen und die Namensänderung des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht in diversen Erlassen nachgeführt. Der VBLG hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen verschiedener Gemeinden eingesetzt. Diese schlägt vor, bewährte Verfahren wie das Bussenanerkennungsverfahren und den Bussenausschuss im neuen Verfahren zu berücksichtigen. Zudem wird eine erneute Diskussion zur Höhe der Bussen und weiteren Punkten empfohlen. Der Gemeinderat hat beschlossen, sich der Stellungnahme des VBLG anzuschliessen.
Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates vom 26. Oktober 2025
Versand von Wahlempfehlungen
Am 26. Oktober 2025 findet die Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates für den Rest der Amtsperiode 2023-2027 statt.
Die Wahlempfehlungen für diesen Urnengang werden durch die Buchbinderei Grollimund AG, Industriestrasse 4, 4153 Reinach verpackt und zum Versand gebracht. Die Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Empfehlungen werden jedem Haushalt zugestellt. Damit die Empfehlungen rechtzeitig eintreffen, sind wir mit der Buchbinderei Grollimund AG übereingekommen, dass diese in einer Auflage von 10’700 Exemplaren bis Donnerstag, 11. September 2025, 12.00 Uhr an die Buchbinderei Grollimund AG geliefert werden. Die Empfehlungen werden vom 11. bis 23. September 2025 verpackt und versandt. Für den Inhalt und das Format der Empfehlungen gelten die Bestimmungen der §§ 13–17 des Reglements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen vom 29. März 2004. Verantwortlich für die fristgerechte Ablieferung der Empfehlungen sind die beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen.
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Freitag, 15. August 2025 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Wahlen beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 19. August 2025. Die Ständer stehen in der Zeit vom 13. September 2025 bis 26. Oktober 2025 zur Verfügung.
Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien und politischen Gruppierungen wurden informiert.
Abfallsäcke frühestens ab 17 Uhr rausstellen
Zur Erinnerung: Die Abfallsäcke dürfen frühestens um 17 Uhr am Abend vor dem Abfuhrtag auf die Strasse gestellt werden. Krähen, Füchse und andere Tiere haben sonst noch mehr Zeit, um auf der Suche nach Fressen die Säcke aufzureissen. Gerade bei den aktuell hochsommerlichen Temperaturen sind auf der Strasse liegende Abfälle nicht nur optisch störend, sondern sie stinken auch. Während der Ferienzeit bietet es sich an, jemanden aus der Nachbarschaft zu bitten, den Abfallsack zum geeigneten Zeitpunkt auf die Strasse zu stellen. Ihre Mitmenschen danken es Ihnen.
Erhebliche Waldbrandgefahr – beim Feuer machen ist Vorsicht geboten
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3) – so auch in Reinach. Offene Feuer sollten nur in festen Feuerstellen entfacht und stets im Auge behalten werden. Bei «erheblicher» Waldbrandgefahr können Flächenbrände entstehen. Das Amt für Wald und Wild beider Basel ruft die Bevölkerung deshalb zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und bittet um die Einhaltung der folgenden Verhaltensweisen:
• Beim Grillieren sind immer fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées zu benutzen.
• Der Funkenwurf und die Windverhältnisse sind zu beachten. Bei starkem Wind darf kein Feuer entfacht werden.
• Feuerstellen und Cheminées dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und dürfen erst nach vollständigem Löschen der Glut verlassen werden.
Weitere Infos sind unter www.waldbrandgefahr.ch zu finden.
Radarkontrollen im Juni 2025
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Juni 1746 Fahrzeuge gemessen, wovon 293 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch/Geschwindigkeitskontrollen eingesehen werden.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung