Amtliche Mitteilungen der KW 26/2024

25.06.2024

Themen dieser Woche: Beschlüsse der 505. Einwohnerratssitzung, Traktanden der 506. Einwohnerratssizung, Wahlen und Abstimmungen vom 22.9.2024 und das Gedanken-Böxli auf dem Friedhof Fiechten

AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 505. Sitzung des Einwohnerrates vom 24. Juni 2024


Traktanden der 506. Sitzung des Einwohnerrates vom 27. Juni 2024


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Wahlen und Abstimmungen vom 22. September 2024

Abstimmungen

Am 22. September 2024 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
2. Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
Kantonale Vorlage:
3. Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024; Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Erneuerungswahl der Sozialhilfebehörde vom 22. September 2024

Einreichung Wahlvorschläge

Am 22. September 2024 finden auch die Erneuerungswahlen in die Sozialhilfebehörde statt. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für das Informationsblatt (Majorzwahl mit Möglichkeit der stillen Wahl) an das Stadtbüro ist auf den 22. Juli 2024, 12 Uhr angesetzt. Die Formulare für die Eingabe von Wahlvorschlägen finden sie auf der Homepage der Gemeinde oder des Kantons.

Versand von Wahlempfehlungen

Die Wahl- und Abstimmungsempfehlungen für diesen Urnengang werden durch die Buchbinderei Grollimund AG, Industriestrasse 4, 4153 Reinach verpackt und zum Versand gebracht. Die Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Empfehlungen werden jedem Haushalt zugestellt.
Damit die Empfehlungen rechtzeitig eintreffen, sind wir mit der Buchbinderei Grollimund AG überein-gekommen, dass diese in einer Auflage von mindestens 10’700 Exemplaren bis Donnerstag, 8. August 2024, 12 Uhr an die Buchbinderei Grollimund AG geliefert werden. Die Empfehlungen werden vom 8. bis 20. August 2024 verpackt und versandt.
Für den Inhalt und das Format der Empfehlungen gelten die Bestimmungen der §§ 13–17 des Reg-lements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen vom 29. März 2004. Verantwortlich für die fristgerechte Ablieferung der Empfehlungen sind die beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern

Die Gemeinde stellt für kommunale Urnengänge Plakatständer zur Verfügung. Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Mittwoch, 17. Juli 2024 an Frau Regula Fellmann zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Wahlen beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Freitag, 19. Juli 2024. Die Ständer stehen in der Zeit vom 10. August 2024 bis 22. September 2024 zur Verfügung. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden informiert.

Gedanken-Böxli auf dem Friedhof Fiechten

Die Gedanken schriftlich der Ewigkeit übergeben: In der Kapelle des Friedhofs Fiechten können Besuchende ihre Gedanken, Gebete oder Wünsche auf vorbereitete Vorlagen in Form von Herzen, Sternen, Kleeblättern, Wassertropfen und Wolken festhalten. Diese Gedanken-Box aus Holz befindet sich auf einem Tisch in der Kapelle und kann von Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten genutzt werden. Die verschlossene Holzbox ist nur für das Friedhofspersonal zugänglich, das sie von Zeit zu Zeit leert. Die eingeworfenen Briefe werden vertraulich behandelt.


Birsstadt-TV: Die Birsstadt feiert den Wakkerpreis

In den Sendungen vom 24. Juni, stehen neben dem Wakkerpreis-Fest auch die Feier zum 850-jährigen Jubiläum von Reinach und das Reinacher Public Viewing im Fokus.
Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch

014/23 – K 0246/2023 Neuauflage

Gesuchsteller - Admassu Michael und Mekuria Meseret, Bärenweg 24a, 4153 Reinach
Projekt - Neubau Carport und Eingangsvordach; Neuauflage: Anpassung Carportgrösse
Parz. 12187, Bärenweg 24a
Projektverfasser - Admassu Michael und Mekuria Meseret, Bärenweg 24a, 4153 Reinach

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 28. Juni bis 08. Juli 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

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Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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