Steuern: Antrag auf Ratenzahlung

Vorgehen

Eine Ratenzahlung für ordentliche, nicht betriebene Steuern kann für maximal 12 Monate ab definitiver Rechnung (Datum Veranlagungsverfügung) beantragt werden. Die Bezahlung muss in monatlichen gleich hohen Raten erfolgen. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung) gestellt, werden sich die maximalen Raten entsprechend verringern. Sollten wir Ihr eingereichtes Gesuch nicht bewilligen können, so werden wir Ihnen eine angepasste Ratenzahlung gemäss unseren Bedingungen zustellen. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist kostenpflichtig und kostet einmalig CHF 40. Die Gebühren werden mit der ersten Rate fällig.
Auf Steuervorausrechnungen werden keine Ratenzahlungen erstellt. Bitte bestellen Sie hierzu separat Einzahlungsscheine

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