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Deine Rechte

Kinder auf aller Welt haben Rechte, so natürlich auch du! Die Unicef Schweiz und Liechtenstein ist eine grosse Institution (= Organisation, wie ein grosser Verein mit vielen Menschen, die für diesen arbeiten), die sich zur Aufgabe gemacht hat, die Kinder auf der ganzen Welt über ihre Rechte zu informieren. Sie hilft den Gemeinden wie Reinach, die Rechte der Kinder umzusetzen und dafür zu sorgen, dass alle Kinder einen sicheren Ort haben. Das heisst, dass sie einen Ort haben, an dem sie in Ruhe aufwachsen können, respektiert werden und wo ihnen kein Leid zustösst.

Die Unicef Schweiz und Liechtenstein hat sich die Mühe gemacht, die Kinderrechte so zu formulieren, dass sie für Kinder verständlich sind. Wir haben sie gefragt, ob wir diese Texte für euch übernehmen dürfen und sie haben uns das erlaubt. Hier also die Kinderrechte erklärt von der Unicef Schweiz und Liechtenstein:

Logo kinderfreundliche Gemeinde Reinach von Unicef
Wusstest du schon?

Dass alle Kinder gleich sind? Egal aus welchem Land, mit welcher Hautfarbe, ob Junge oder Mädchen, reicher oder ärmer.

Alle Kinder sind gleich!

Artikel 1: Kinder sind...

Kinder sind Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Mit 18 Jahren bist du erwachsen. Du hast dann dieselben Rechte wie die Erwachsenen, deine Eltern, Lehrpersonen oder Nachbarn. Es gibt Länder, die hier eine Ausnahme machen. Dort erhalten Kinder früher die Rechte der Erwachsenen.

Artikel 2: Alle Kinder sind gleich

Alle Kinder sind gleich. Die Regierungen respektieren die aufgeschriebenen Rechte immer, zu jeder Zeit, für alle ihre Kinder, auch wenn die Kinder:

  • aus einem anderen Land stammen 
  • eine andere Hautfarbe haben 
  • Mädchen oder Jungen sind 
  • eine andere Sprache sprechen 
  • an einen anderen Gott oder an keinen Gott glauben 
  • Eltern haben, die anders denken als deine 
  • reicher oder ärmer sind als du 
  • behindert sind.

Artikel 3: Die Kinder zuerst

Eltern lassen sich scheiden, Kinder werden misshandelt oder Kinder begehen Straftaten. In einer solchen Situation müssen Richter und Richterinnen mit den Eltern und den Kindern oder mit anderen Menschen eine Lösung für diese Probleme finden. Dabei sind sie verpflichtet immer auch an die Kinder und ihre Zukunft zu denken. Eine Lösung ist nur dann gut, wenn sie auch für die Kinder gut ist. Wenn neue Häuser gebaut, Spielplätze eingerichtet oder Strassen geplant werden, muss das Planungsteam an die Kinder denken.

Das Land, in dem du lebst, verpflichtet sich dich zu schützen. Was aber können die Regierungen tun, um dich zu schützen? Zum Beispiel können sie die Gesetze ihres Landes so aufschreiben, dass die Kinder geschützt sind. Sie können «Büros» einrichten, wo Menschen helfen und sich für die Kinder einsetzen, wie etwa Fürsorgestellen, Gesundheits- und Jugendämter. Aber auch Schulen, Mütter- und Väterberatung, Kinderheime, Horte, Kindergärten usw. werden dafür eingerichtet.

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Artikel 4: Kinderrechte müssen eingehalten werden

Die Vertragsstaaten tun alles, um die hier aufgeschriebenen Rechte zu gewährleisten. Wenn Rechte hier aufgeschrieben sind, die du nicht hast, wird dein Land seine Gesetze ändern. Vielleicht müssen sie neu geschrieben werden. Vielleicht müssen sie nur etwas angepasst werden.

Dort wo Kinder Hunger leiden, wo sie an Krankheiten sterben oder nicht zur Schule gehen können, ist es sehr schwierig, die Rechte einzuhalten. Diesen Ländern müssen die reichen Staaten, wie zum Beispiel unser Land, helfen, damit die Kinder überleben können.

Artikel 5: Eltern stehen ihren Kindern bei

Für die Kinder sorgen die Eltern. Sie versuchen dabei, ihre Kinder so zu betreuen, dass keine Kinderrechte verletzt werden. Die Regierungen unterstützen sie dabei. Die Eltern stehen ihren Kindern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, die eigenen Stärken und Schwächen kennenzulernen.

Artikel 6: Leben und Überleben

Jedes Kind hat das Recht zu leben. Die Regierungen unternehmen alles, damit die Kinder überleben und Kinder sein können. Was dies bedeutet möchtest du wissen? Kinder müssen nicht hungern, bei Erkrankung erhalten sie Medikamente, sie haben Zeit zum Spielen und Lernen usw.

Artikel 7: Jedes Kind hat einen Namen und eine Staatsangehörigkeit

Wenn ein Kind geboren wird, erhält es einen Namen. Dieser Name wird im Register seines Wohnortes eingetragen. Deine Eltern haben dies damals getan, als du geboren wurdest. Gleichzeitig wirst du Bürger oder Bürgerin eines Landes. Man nennt dies die Staatsbürgerschaft. Meistens ist es das Land, aus dem dein Vater stammt. Es kann aber auch sein, dass du denselben Pass hast wie deine Mutter. Jedes Kind hat das Recht seine Eltern zu kennen und mit ihnen zu leben. 

Es gibt Kinder, die nicht mit ihren Eltern leben können, weil diese in einem fernen Land arbeiten. Andere Kinder stammen aus einem anderen Land und haben Eltern von hier. Sie wurden von diesen Familien aufgenommen und adoptiert. Trotz den neuen Eltern haben diese Kinder das Recht ihre leiblichen Eltern zu kennen. Die leiblichen Eltern sind jene, die dich gezeugt und geboren haben. 
Es gibt Kinder, die haben keine Staatsbürgerschaft. Vielleicht mussten sie fliehen oder sie wurden in ihrem Land von ausländischen Eltern adoptiert und haben dadurch ihre eigene Staatsbürgerschaft verloren. Im Land der neuen Eltern muss das Gesetz die Adoption ebenfalls anerkennen. Nun gibt es Länder, die dies nicht ohne weiteres tun. Unser Gesetz beispielsweise verlangt von den neuen Eltern, dass sie das Kind zuerst als Pflegekind in ihre Familie aufnehmen. Nach einem Jahr können sie die Adoption beantragen. Man geht davon aus, dass es für die zukünftigen Eltern und das Kind besser ist, wenn sie eine Zeitlang miteinander leben können. Dies sollte vor allem auch dem Schutz des Kindes dienen.

Wenn sie das Kind nach einem Jahr nun nicht adoptieren, erhält es die Staatsbürgerschaft der neuen Eltern nicht und bleibt deshalb staatenlos. Denn seine eigene Staatsbürgerschaft hat es bereits aufgegeben. Die Regierungen der verschiedenen Länder schliessen miteinander Verträge ab, um solche Situationen zu vermeiden. Denn die Konvention möchte, dass kein Kind staatenlos bleibt.

Artikel 8: Kinder kann man nicht verwechseln!

Jedes Kind hat einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und eine Familie. Es gibt aber Kinder, die haben ihre Familie verloren oder wurden ausgesetzt. Es sind Findelkinder. Andere Kinder mussten in ein fremdes Land fliehen, weil die Not in ihrer Heimat zu gross war. Findelkinder haben keinen Namen und gehören zu keiner Familie, Flüchtlingskinder haben ihre Staatsangehörigkeit verloren. Ihnen muss geholfen werden. Manche werden adoptiert und erhalten nach zwei Jahren den Namen und die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Eltern.

Artikel 9: Wenn Kinder von ihren Eltern getrennt leben

Ein Kind darf nicht von seinen Eltern getrennt werden, wenn die Eltern das nicht wollen. Es kann sein, dass ein Gericht entschieden hat, Kinder von ihren Eltern zu trennen. Zum Beispiel wenn die Eltern das Kind misshandeln, es sehr stark und immer wieder schlagen oder ihm sonst etwas Schlimmes antun. Es kann auch sein, dass die Eltern sich nicht um ihr Kind kümmern. Die Richter und Richterinnen sprechen mit dem Kind und versuchen herauszufinden, was das Kind darüber denkt und was es sich wünscht. Sie hören auch die Eltern an und befragen Menschen, die das Kind gut kennen. Anschliessend beraten und diskutieren sie darüber. Erst dann entscheiden sie, wo das Kind leben wird.

Auch wenn das Kind von seinen Eltern getrennt lebt, hat es das Recht den Kontakt mit ihnen aufrechtzuerhalten. Vielleicht schreibt oder telefoniert es ab und zu, vielleicht besucht es sie. Es kann sein, dass die Eltern oder ein Elternteil im Gefängnis leben oder dass sie gestorben sind, und das Kind weiss von allem nichts. Das Schicksal seiner Eltern zu kennen ist das Recht jedes Kindes, sofern es stark genug ist die Wahrheit zu ertragen. Die Regierungen werden dem Kind bei der Suche nach der Wahrheit helfen und ihm erzählen, was sie über seine Eltern wissen.

Artikel 10: Kinder sollen mit der Familie zusammen sein

Viele Kinder können nicht mit ihren Eltern zusammen sein, weil diese in einem anderen Land arbeiten müssen. Kein Land aber kann den Kindern verbieten ständig mit ihren Eltern zu leben. Wenn die Eltern zum Beispiel in der Schweiz leben und das Kind in Spanien lebt, können sie das Kind zu sich kommen lassen. Spanien darf dem Kind nicht verbieten in die Schweiz zu reisen. Und die Schweiz darf dem Kind nicht verbieten hier mit seinen Eltern zu leben. Wenn der Vater zum Beispiel in den USA und die Mutter in Ägypten wohnt, hat das Kind das Recht ihnen zu schreiben, zu telefonieren und sich mit ihnen zu treffen. Vielleicht denkst du, das ist doch einfach, ich besteige ein Flugzeug und fliege zu ihnen. Erinnerst du dich? Wir haben in Artikel 7 über die Staatsbürgerschaft gesprochen.

Es gibt Länder, die lassen nicht alle Menschen einreisen. Ob sie einreisen dürfen, hängt von ihrer Staatsbürgerschaft ab. Man sagt dann, sie brauchen ein Visum. Ein Visum ist die Berechtigung von einem Land in ein anderes Land reisen zu dürfen, den Fuss über die Grenzen eines Landes zu setzen. Wenn man nach einer Berechtigung fragen muss, können Regierungen auch ja oder nein sagen. Die Konvention verlangt jedoch, dass Kinder in das Land, in dem ihre Eltern leben, einreisen und aus ihrem ausreisen dürfen.

Artikel 11: Wenn Kinder entführt werden

Weisst du was «kidnapping» ist? Menschen nehmen zum Beispiel Erwachsene oder Kinder mit, ohne dass diese einverstanden sind, verstecken sie, manchmal fordern sie Geld oder andere Dinge. Es gibt Kinder, die werden so ins Ausland gebracht. Manchmal von ihren Vätern, manchmal von ihren Müttern. Diese sind geschieden und möchten, dass ihr Kind mit ihnen im fernen Ausland wohnt. Das Übereinkommen verbietet dies. Sollte es trotzdem geschehen, muss das Kind wieder an seine Heimat zurückgegeben oder in sie zurückgebracht werden. Die Regierungen haben dafür miteinander einen Vertrag abgeschlossen.

Artikel 12: Kinder dürfen sagen, was sie denken

Es gibt viele Dinge auf der Welt, die für Kinder wichtig sind: die Trennung der Eltern, die Gestaltung der Pausenplätze, die Gefahren im Strassenverkehr usw. Die Konvention sagt, dass Kinder zu allen Dingen, die sie betreffen, sagen können, was sie denken, was sie fühlen und was sie möchten. Die Meinung der Kinder muss von den Regierungen berücksichtigt werden, die bei ihren Entscheidungen an die Kinder denken sollen. 
Seine Meinung frei äussern heisst aber noch nicht, dass der andere mit mir einverstanden sein muss. Es bedeutet erst mal, dass er mir zuhören soll, über meine Ideen nachdenken wird und erst dann entscheidet.

Immer aber muss gefragt werden, ob das, was das Kind sagt, auch gut für das Kind selbst, für die anderen Kinder und die Erwachsenen ist. Je älter das Kind ist, desto mehr weiss es von der Welt und ihren Problemen. Es macht sich Gedanken darüber, ob das, was es denkt und tut, nur für es selbst vorteilhaft ist oder auch anderen dient. Je mehr die Kinder sich mit solchen Gedanken auseinandersetzen, desto stärker werden die Erwachsenen ihre Meinung berücksichtigen. Sie sagen dann, die Kinder sind reif genug mitzubestimmen. Kleinere Kinder haben eine andere Reife als grössere Kinder und Jugendliche. Sie sind von anderen Dingen betroffen und bestimmen somit auch bei anderen Dingen mit.

Artikel 13: Jedes Kind soll sich informieren

Bevor du deine Meinung frei äussern kannst, musst du dich informieren. Denn du musst über die Sachen, die du vertrittst, Bescheid wissen. Es kann dir sonst geschehen, dass du etwas erzählst, was nicht ganz stimmt, und dass man dir dann nicht so recht glaubt. Jedes Kind soll sich informieren können. In Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, über den Computer, das Radio und Fernsehen. 
Wenn du sagst, was du denkst, setzt dies voraus, 

  • dass du anderen das gleiche Recht zugestehst; 
  • dass du nicht Dinge über Menschen erzählst, die ihnen weh tun.

Artikel 14: Jedes Kind darf den Glauben an einen Gott bekennen

Artikel 13 besagt, dass du sagen kannst, was du denkst. Dieser Artikel geht noch etwas weiter. Du hast das Recht zu denken, was du denkst, aber auch an den Gott zu glauben, an den du glauben möchtest. Es gibt Menschen, die glauben an Allah, andere an Buddha, wieder andere an Jesus Christus oder an den Messias. Manche Menschen glauben an keinen Gott. Niemand kann dir verbieten, so zu beten, wie du es zu Hause gelernt hast, oder jene Messe zu besuchen, in die du mit deinen Eltern gehst.

Mit vierzehn Jahren kannst du entscheiden zu welchem Glauben du dich bekennen willst. Sich zu einem Glauben zu bekennen nennt man Religionsfreiheit. Die Regierungen achten das Recht deiner Eltern dich bei der Ausübung deines Glaubens zu begleiten und zu verstehen. Zu glauben, denken und sagen, was du möchtest, kann nur dann eingeschränkt werden, wenn andere sehr darunter leiden.

Artikel 15: Wenn Kinder sich versammeln

Du hast das Recht dich mit anderen zu treffen und mit ihnen zusammen zu sein. Es gibt Situationen, wo dieses Recht Kindern nicht zugestanden wird. Zum Beispiel, wenn ältere Kinder sich versammeln, um zu randalieren oder Dinge, die anderen Menschen gehören, böswillig beschädigen. Die Menschen, die diese Rechte aufgeschrieben haben, dachten sich, dass Sichversammeln heisst: miteinander diskutieren, seine Meinung kundtun, sich gemeinsam amüsieren, etwas unternehmen usw.

Artikel 16: Kinder haben Geheimnisse

Vielleicht gibt es Dinge in deinem Leben, die du nicht preisgeben möchtest, Dinge, die deine Geheimnisse sind. Dein Tagebuch zum Beispiel oder deine Briefe, deine Art zu leben, deine Familie, all dies gehört zu deinem eigenen Reich. Niemand ist berechtigt ohne deine Einwilligung darin zu lesen, dich auszufragen und danach deine persönlichen Dinge weiter zu erzählen.

Artikel 17: Medien sollen Kinder fair informieren

So wie du das Recht hast zu denken, zu sprechen, zu fühlen und zu glauben, was du möchtest, hast du auch das Recht dich zu informieren und Informationen zu erhalten. Informationen gibt es in Hülle und Fülle. Interessante, wichtige und unwichtige, lustige sowie auch Informationen, die ängstigen oder beunruhigen.

Die Regierungen helfen einander Informationen zu verbreiten. Diese Informationen werden aufgeschrieben und gedruckt. Im Fernsehen und Radio soll in speziellen Sendungen für Kinder über Interessantes berichtet werden. Für Kinder, die nicht die gleiche Sprache sprechen wie du, soll es Sendungen im Fernsehen und Artikel in Zeitschriften in ihrer Sprache geben. Schau dir doch einmal die rätoromanischen Sendungen im Schweizer Fernsehen an oder höre türkische oder spanische Sender im Radio!

Die Regierungen setzen sich auch dafür ein, dass Informationen, die Kinder ängstigen oder beunruhigen, verboten werden. Dafür erlassen sie Gesetze. Und an diese Gesetze müssen sich die Zeitungen, das Fernsehen und das Radio oder die BilderbuchautorInnen usw. halten.

Artikel 18: Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder

Die Regierungen möchten, dass Mutter und Vater ihre Kinder erziehen und mit ihnen zusammen sind. Wenn Eltern sich trennen, muss entschieden werden, ob das Kind beim Vater oder bei der Mutter lebt. Manche Väter möchten ebensoviel mit ihren Kindern zusammen sein wie die Mütter. Manche Mütter möchten ebenso in ihrem Beruf arbeiten wie die Väter. Väter übernehmen dann einen Teil der Hausarbeit, Mütter verdienen einen Teil des Einkommens. Jetzt gibt es aber viele Mütter und Väter, die beide arbeiten müssen, weil sonst das Einkommen für die Familie nicht reicht. Oft sind dann die Kinder allein zu Hause! Für solche Fälle sollen die Regierungen Krippen, Horte, Tagesschulen oder andere Betreuungsorte einrichten, wo Kinder sein können.

Artikel 19: Wenn Kinder misshandelt werden

Du weisst sicher, dass es Kinder gibt, die geschlagen werden. Richtig böse geschlagen werden. Sie bekommen nicht nur einfach einen Klaps, der nicht wirklich weh tun soll, sondern sie werden zum Beispiel mit Besenstangen geschlagen oder mit Feuer oder Nadeln gequält. Einige Kinder werden so stark misshandelt, dass wir es uns kaum vorstellen können.

Es gibt Kinder, die leben alleine, ihre Eltern kümmern sich nicht um sie. Und es gibt Kinder, Jungen und Mädchen, die darunter leiden, dass Erwachsene ihnen zu nahe treten. Zunahetreten kann verschiedenes bedeuten. Vielleicht berühren sie das Kind auf unangenehme Weise und es fühlt sich nicht wohl dabei. Das Kind möchte diese Berührung nicht, es hat Angst und traut sich nicht, sich zu wehren. In all diesen Situationen soll den Eltern und Kindern geholfen werden. Die Regierungen erlassen Gesetze, um die Kinder zu schützen.

Es kann sein, dass es manchmal besser ist, die Kinder von ihren Eltern zu trennen. Manchmal genügt es, wenn die Familienhilfe und das Jugendamt den Eltern und den Kindern mit Rat und Tat beistehen. Kinder können zum Beispiel die Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (Telefonnummer 147) anrufen.

Artikel 20: Kinder erfahren Schutz auch ausserhalb der Familie

Kinder, die keine Eltern mehr haben oder von ihren Familien getrennt werden müssen, brauchen besondere Fürsorge und Schutz. Erwachsene suchen dann einen Ort, wo das Kind sich wohl fühlen kann und wo es sich sicher fühlt. Wohlfühlen kann heissen, dass das Kind vielleicht in einer anderen Familie lebt, aber in seiner Klasse bleiben oder seine Freunde behalten kann. Oder dass es in einer Familie leben kann, die dieselbe Sprache spricht und an denselben Gott glaubt. Die neue Familie nimmt das Kind auf, pflegt es und liebt es. Manchmal kommt es vor, dass das Kind von der Familie adoptiert wird. Es kann aber auch sein, dass das Kind mit anderen Kindern im Heim lebt.

Artikel 21: Wenn Kinder adoptiert werden

Adoptieren heisst, dass ein Kind in einer neuen Familie lebt und den Namen und die Rechte dieser Familie erhält. Vielfach sind es Kinder, deren Eltern nicht mehr leben. Leben die Eltern des Kindes aber noch, müssen sie einverstanden sein, dass ihr Kind in der neuen Familie lebt. Die leiblichen Eltern sind einverstanden, dass ihr Kind einen andern Familiennamen trägt und sie den Adoptiveltern die Erziehung ihres Kindes überlassen. Bei jeder Adoption muss überprüft werden, ob die neuen Eltern gut für das Kind sorgen können, ob sie genügend Zeit haben und ob sich das Kind in ihrer Familie wohl fühlen kann. Jede Adoption muss von den Behörden bewilligt werden. Ansonsten ist sie ungültig.

Manchmal ist es nicht möglich Adoptiveltern aus dem gleichen Land des Kindes zu finden, oder Familien möchten ein Kind aus einem fremden Land adoptieren. Das Kind wird dann sein Land verlassen und im Land seiner Adoptiveltern leben. Im neuen Land erhält es den gleichen Schutz wie die Kinder, die dort aufgewachsen sind.

Artikel 22: Wenn Kinder flüchten

Es gibt Kinder, die ihr Land verlassen müssen. Sie fliehen vor Krieg, Hunger und Not. Manchmal fliehen sie alleine, manchmal in Begleitung der Mutter, des Vaters oder mit anderen Menschen. Im neuen Land haben sie ein Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Insbesondere versuchen die Behörden herauszufinden, wo die Eltern oder die Verwandten leben, um das Kind wieder mit ihnen zusammenzuführen. Gelingt dies nicht, haben Flüchtlingskinder die gleichen Rechte wie die Kinder, die im Aufnahmeland aufgewachsen sind.

Artikel 23: Wenn Kinder behindert sind

Manche Kinder können nicht sehen, nicht hören, nicht gehen, nicht sprechen – es sind körperbehinderte Kinder. Manche Kinder lernen sehr langsam, brauchen viel mehr Zeit, um neue Sachen aufzunehmen und zu behalten und dies, obwohl sie sich sehr grosse Mühe geben. Auch gibt es Sachen, die sie nicht lernen können – es sind geistig behinderte Kinder.

Behinderte Kinder haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder. Darüber hinaus haben sie das Recht auf besondere Hilfe. Ärztliche Hilfe soll ermöglichen ihre Behinderung zu behandeln. Therapien sollen die Folgen der Behinderung mildern. Schulen bereiten die Kinder auf ein möglichst selbstständiges Leben vor und ermöglichen ihnen einen Beruf zu lernen.

Trotz der Verschiedenheit von behinderten und nichtbehinderten Kindern sollen sie möglichst viel miteinander zusammen sein, gemeinsam spielen, lernen, und sich gegenseitig helfen.

Artikel 24: Kinder wollen gesund sein

Jedes Kind soll gesund sein und gesund bleiben. Deshalb ermöglichen die Regierungen,

  • dass du von einem Arzt oder einer Ärztin behandelt wirst, wenn du krank bist oder einen Unfall hattest;
  • dass Mütter vor und nach der Geburt gut betreut werden, damit ihre Kinder gesund zur Welt kommen;
  • dass Kinder gesund essen und nicht hungern müssen;
  • dass Kinder sauberes Wasser zum Trinken und saubere Luft zum Atmen haben;
  • dass du und deine Eltern wissen, was du tun musst, um gesund zu bleiben, und wie du dich verhalten musst, um keinen Unfall zu erleiden;
  • dass die Erwachsenen alle Kranken nur mit Behandlungsmethoden pflegen, die der Gesundheit nicht schaden.

Artikel 25: Wenn Kinder im Heim oder Krankenhaus leben

Eine Behinderung oder Krankheit kann so schwer sein, dass Kinder im Heim oder im Spital für lange Zeit leben und gepflegt werden müssen. Damit die Eltern sicher sein können, dass ihre Kinder gut aufgehoben sind und richtig gepflegt werden, sollen diese Heime von den Behörden überprüft werden. Dies ist bei uns die Aufgabe der Gesundheits- und der Jugendämter.

Artikel 26: Kinder brauchen Sicherheit

Du hast ein Recht auf soziale Sicherheit und auf eine Sozialversicherung. Was heisst dies aber? Wenn du krank bist, Medikamente brauchst, im Spital gepflegt werden musst, die Ärztin besuchst, kostet das viel Geld. Deine Eltern versichern dich deshalb bei einer Krankenkasse. Die Krankenkasse bezahlt die Rechnung für dich und deine Eltern.

Artikel 27: Kinder sollen nicht in Not leben müssen

Um sich zu entwickeln und wachsen zu können, braucht es viel Liebe und Zuneigung. Darüber hinaus aber kostet es auch Geld. Beides bekommst du von deinen Eltern. Manche Eltern sind arbeitslos oder verdienen nicht genügend Geld, um ihre Kinder zu ernähren, zu kleiden, zu schulen und die Versicherungsbeiträge für die Krankenkasse zu bezahlen.

In solchen Fällen helfen ihnen die Jugend- und Sozialämter. Manche Kinder leben nicht mit beiden Eltern, z. B. weil diese geschieden sind. Väter oder Mütter, die nicht mit ihrem Kind zusammenleben, bezahlen Alimente. So beteiligen sie sich an den Kosten für das Kind. Weigern sich Eltern, dies zu tun, entscheidet das Gericht darüber. Das Jugendamt vertritt dabei das Kind und hilft ihm.

Artikel 28: Kinder müssen die Schule besuchen

Kinder haben das Recht zu lernen, was sie interessiert und was sie für das Zusammensein mit andern Menschen brauchen. Deshalb führen alle Länder auf der Welt Schulen. Das Übereinkommen besagt sogar, dass es Pflicht ist die Schule zu besuchen. Der Schulunterricht ist kostenlos. Alle Kinder müssen den Unterricht während neun Schuljahren regelmässig besuchen. Am Ende der Schulzeit sollen Kinder wählen können, ob sie einen Beruf erlernen oder noch weiterhin die Schule besuchen möchten. Für viele Kinder ist dies eine schwierige Zeit. Es gibt Berufsberatungsstellen, die hier den Kindern und ihren Eltern weiterhelfen. Deine Lehrerin oder dein Lehrer versucht in deiner Klasse eine gute Lernatmosphäre zu schaffen. In Klassen, wo alle Kinder akzeptiert sind, wo Kinder sich gegenseitig helfen, wo miteinander gelacht, gefeiert und diskutiert wird, lernen Kinder besser. Straft der Lehrer oder die Lehrerin die Kinder, so dürfen diese Kinder nicht gedemütigt werden.

Artikel 29: Was Kinder in der Schule lernen sollen

In der Schule soll nicht nur gelesen, geschrieben und gerechnet werden. Kinder sollen auch ihre besonderen Begabungen kennen lernen und diese vertiefen. Sie sollen lernen ihre eigene Meinung zu haben, diese zu sagen und die Meinung der anderen anzuhören und anzunehmen. Sie sollen lernen, eine gemeinsame Lösung bei unterschiedlichen Meinungen zu suchen. Sie sollen lernen sich zu informieren und ihre eigenen Ideen auszuprobieren.

Es ist wichtig, dass Kinder die Sitten und Bräuche ihres Landes kennen und sich wohl fühlen und auch stolz sind, wenn sie tanzen, singen und leben, wie sie es in ihrer Heimat tun würden. Kinder sollen ihre Muttersprache kennen und sprechen. Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Ausländerkinder haben die gleichen Rechte wie die einheimischen Kinder. All dies zu respektieren soll jedes Kind lernen. Zu lernen, dass Frieden besser ist als Krieg, der Schutz der Umwelt wichtiger ist als die Zerstörung, macht dich mitverantwortlich für unsere Erde. Dies zu lernen bedeutet danach zu leben. Und doch ist es manchmal schwierig eine gemeinsame und gerechte Lösung zu finden, wenn du z. B. mit jemandem Streit hast. Versuchen soll man es aber auf jeden Fall.

Artikel 30: Wenn Kinder einer Minderheit angehören

In der Schweiz gibt es zum Beispiel Kinder, die sprechen eine sehr seltene Sprache – das Romanische. Diese Kinder gehören zu einer Minderheit. Für sie ist es wichtig, dass sie ihre Sprache zu Hause, in der Schule oder im Dorf sprechen können, romanische Zeitungen lesen und romanische Sendungen am Radio und im Fernsehen verfolgen können. Sie sollen ihre Sitten und ihr Brauchtum pflegen. Die Mehrheit muss in ihren Entscheidungen auf die Minderheit Rücksicht nehmen und ihnen Schutz gewähren. In vielen Ländern gibt es Minderheiten, z. B. die Indianer in Nord- und Südamerika, die Ureinwohner in Australien, die Samen in Finnland ...

Artikel 31: Kinder brauchen Freizeit

Ruhe, Erholung und Spiel sind wichtige Augenblicke im Leben jedes Kindes. Schulferien, Zeit zum Spielen, Werken, deine Freunde zu treffen, ins Museum, Kino oder in eine Ausstellung zu gehen, dir ein Theater oder eine Zirkusvorstellung anzusehen, bereichern das Leben. Die Städte und Gemeinden achten darauf, dass ihre Kinder und Jugendlichen Möglichkeiten zur vielfältigen Freizeitgestaltung haben.

Artikel 32: Wenn Kinder arbeiten

Täglich gehst du zur Schule. Dafür verwendest du einen grossen Teil deiner Zeit. In vielen Ländern verbringen Kinder die meiste Zeit damit Geld zu verdienen, damit die Familie überleben kann. Diese Kinder haben weder Zeit zum Spielen noch Zeit zum Lernen. Das Übereinkommen will alle Kinder vor Kinderarbeit und Ausbeutung schützen. Schutz bedeutet hier, dass die Regierungen der verschiedenen Länder Gesetze erlassen, die sagen, von welchem Alter an Kinder arbeiten dürfen, wie viele Arbeitsstunden erlaubt sind und wie viel ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin bezahlen muss.

Artikel 33: Wenn Kinder trinken, rauchen und Rauschgift nehmen

In vielen Ländern – auch bei uns – nehmen Kinder Drogen. Sie nehmen Tabletten, schnüffeln, trinken Alkohol, rauchen oder spritzen sich Rauschgift. Drogen zerstören die Gesundheit, den Willen und die engsten Freundschaften. Trotzdem nehmen einige Kinder Drogen, weil sie denken, dass sie so für kurze Zeit ein Gefühl von Glück spüren oder auch gewisse Dinge einfach vergessen können. Die Kinder vor Drogen zu schützen, sie über die Gefahr der Abhängigkeit zu informieren und Hilfe anzubieten, ist die Aufgabe der Regierungen. Manche Kinder verkaufen für Erwachsene Rauschgift. Drogenverkauf aber ist strafbar – auch für Kinder. Um die Kinder vor diesen Straftaten zu schützen erlassen Regierungen Gesetze. Diese sagen, dass Erwachsene Kinder für den Drogenverkauf nicht missbrauchen dürfen.

Artikel 34: Wenn Erwachsene Kindern zu nahe treten

Dein Körper gehört dir. Niemand hat das Recht dich zu berühren, wenn du es nicht wünschst oder wenn es dir nicht angenehm ist. Du hast das Recht nein zu sagen. Manche Erwachsenen berühren Kinder unangenehm. Sie schlagen oder treten sie. Beides tut weh. Aber auch bei Berührungen, die sich für dich komisch anfühlen, hast du das Recht nein zu sagen. Ablehnen kannst du, wenn Erwachsene dich länger drücken und festhalten, als du möchtest. Wehren musst du dich, wenn sie dich an deiner Scheide, deinem Penis oder deinem Po streicheln wollen oder dich dazu bringen wollen sie auf eine Art anzufassen, die du nicht magst. Für Kinder ist dies abstossend und sehr schlimm.

Viele Kinder sprechen nicht darüber. Sie haben Angst und fühlen sich bedroht. Manche schämen sich dafür, obwohl sie keine Schuld daran haben. Diese Kinder brauchen Hilfe von Menschen, die ihnen glauben und denen sie vertrauen können.

Artikel 35/36: Wenn Kinder ausgebeutet werden

Es gibt Erwachsene, die nützen das Vertrauen von Kindern aus. Sie handeln mit Kindern, verkaufen oder entführen sie. Auch davor und vor anderen Formen der Ausbeutung müssen Kinder geschützt werden.

Artikel 37: Wenn Kinder gequält werden

Manche Kinder stehlen oder verletzen Menschen so schwer, dass diese Kinder bestraft werden oder im Gefängnis leben müssen. Wenn Kinder bestraft werden oder im Gefängnis leben, brauchen sie Schutz. So dürfen sie nicht gequält, gefoltert oder misshandelt werden. Auch dürfen Kinder nicht mit Erwachsenen in derselben Zelle leben. Kinder dürfen nicht für ihr ganzes Leben zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Auch Todesstrafen für Kinder sind nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn sie sehr Schlimmes getan haben.

Wenn ein Kind im Gefängnis leben muss, soll diese Zeit möglichst kurz sein. Auch im Gefängnis sind sie Kinder. Sie brauchen Unterricht und Zeit zum Spielen. Der Kontakt mit ihrer Familie soll nicht abbrechen. Viele Richter und Richterinnen weisen Kinder in ein Erziehungsheim ein und nicht ins Gefängnis. Eine Verurteilung zu Gefängnis soll nur dann erfolgen, wenn das Kind nicht von seinen Straftaten abzuhalten ist.

Artikel 38: Kinder im Krieg

Es gibt Länder, wo Kinder Soldaten sind und in den Krieg ziehen müssen. Krieg ist aber kein Spiel, und Kinder müssen davor geschützt werden als Soldaten teilzunehmen. Wenn in einem Land Krieg geführt wird, müssen die Kinder, die Frauen und die alten Menschen besonders geschützt werden.

Artikel 39: Was bedeutet Wiedergutmachung

Es gibt Kinder, die trotz der Gesetze gequält, gefoltert, misshandelt oder ausgebeutet werden. Es gibt Kinder, die an Kriegen teilnehmen mussten. Sie alle haben grosses Leid erfahren. Diese Kinder haben das Recht auf Wiedergutmachung. Es bedeutet, dass die Kinder ärztliche Hilfe, Zeit für Gespräche, Zeit sich in Ruhe zu erholen erhalten.

Artikel 40: Wenn Kinder eine Straftat begehen

Manche Kinder klauen Fahrräder, knacken Autos, brechen in Geschäfte ein oder verkaufen Drogen. Sie können vor Gericht gestellt werden. Richter und Richterinnen, die eine Strafe festlegen, bedenken das Alter des Kindes und seine Zukunft. Es kommen nur Strafen in Frage, die das weitere Leben des Kindes nicht zerstören. Kein Kind wird bestraft, ohne dass vorher geprüft wird, ob es schuldig ist. Erst wenn man die Schuld nachweisen kann, gilt es als schuldig. Vor Gericht muss jemand dem Kind helfen sich zu verteidigen. Seine Eltern oder ein Anwalt können dies tun. Kein Kind darf gezwungen werden vor Gericht als Zeuge oder Zeugin auszusagen. Das Gericht darf den Namen des Kindes gegenüber der Presse, dem Fernsehen oder dem Radio nicht preisgeben. Auch können ZuschauerInnen vom Prozess ausgeschlossen werden. Wenn die Gerichtsverhandlung in einer anderen Sprache stattfindet, hat das Kind das Anrecht auf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Wenn ein Kind vom Gericht verurteilt wird, hat es das Recht dieses Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen.

Artikel 41: Die besseren Gesetze gelten

Wenn das Gesetz eines Landes die Kinder besser schützt, als es dieses Übereinkommen tut, soll das bessere Gesetz gelten.
Aufgeschriebene Rechte nützen nicht viel, wenn die Kinder über ihre Rechte nicht Bescheid wissen und die Erwachsenen nicht wissen, wie sie Kindern zu ihren Rechten verhelfen können. Aufgeschriebene Rechte nützen auch nicht viel, wenn man sich nicht darum kümmert, ob sie eingehalten werden oder nicht. Die Regierungen der Länder haben sich mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet die Kinderrechte bekanntzumachen und dafür zu sorgen, dass sie durchgesetzt werden. Ob dies aber wirklich geschieht, muss von Zeit zu Zeit überprüft und kontrolliert werden.

Die Regierungen wählen Frauen und Männer, die diese Aufgabe übernehmen. Für vier Jahre gehören sie dem Ausschuss an, der die Kinderrechte überwacht. Natürlich müssen diese Frauen und Männer Kinder verstehen, ihre Probleme sehen und die Verstösse gegen ihre Rechte erkennen. Alle Regierungen, die dem Übereinkommen beigetreten sind, berichten das erste Mal zwei Jahre nach der Ratifizierung dem UNO-Generalsekretär, was sie zur Verwirklichung der Kinderrechte getan haben.

Der Generalsekretär leitet den Bericht an die zehn Frauen und Männer weiter. Diese wiederum berichten alle zwei Jahre der UNO-Generalversammlung, was die Regierungen in den einzelnen Ländern für die Kinder getan haben. Nicht nur die Regierungen der Staaten berichten über die Verwirklichung der Rechte. Auch UNICEF beteiligt sich daran. UNICEF heisst «United Nations International Children’s Fund». Es ist jene Organisation der UNO, die sich besonders für die Kinder in der ganzen Welt einsetzt. UNICEF kann an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen und diesen bei ihrer Arbeit unterstützen.

Wenn Kinderrechte nicht vergessen werden sollen

Alle Staaten der Welt sollen dem Übereinkommen beitreten. Ob ein Land beitreten soll oder nicht, entscheidet sein Parlament. Sobald sich zwanzig Länder dem Übereinkommen angeschlossen haben, tritt es in Kraft. Dies ist am 2. September 1990 geschehen. Mittlerweile gilt die Kinderrechtskonvention für alle Länder dieser Welt ausser für Somalia und die USA. Die Schweiz hat sich im Jahr 1997 verpflichtet die Kinderrechtskonvention einzuhalten. Sobald ein Land dem Übereinkommen beigetreten ist, darf es mitbestimmen. Vielleicht möchte es bestimmte Artikel verändern oder streichen. Über einen solchen Vorschlag diskutieren dann alle Länder und beraten darüber, wie sie sich entscheiden werden.

Jedes Land kann das Übereinkommen kündigen. Das Übereinkommen wurde in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch aufgeschrieben. In Ländern, in denen die Menschen eine andere Sprache sprechen, wird das Übereinkommen in die Landessprache übersetzt. So ist man sicher, dass alle Kinder auf der Welt sich über ihre Rechte informieren können. Das Original des Übereinkommens wird vom Generalsekretär der UNO in New York aufbewahrt.

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