Aus dem kantonalen Krisenstab
Abbrennen von Feuerwerk ist mit Auflagen erlaubt – Mindestabstand zu Wald und Waldrändern 200 Meter
Die je nach Region unterschiedlich stark ausgefallenen Niederschläge und die gesunkenen Temperaturen der vergangenen Tage haben die Lage ausserhalb des Waldes leicht entschärft. Der Kantonale Krisenstab erlaubt deshalb das Abbrennen von Feuerwerk mit Auflagen. Feuerwerk darf am 31. Juli und 1. August mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und sichtbaren Waldrändern entzündet werden. Im Wald und an Waldrändern besteht jedoch nach wie vor ein absolutes Feuerverbot. Die Bevölkerung ist zudem aufgerufen, die aufgedruckten Sicherheitsabstände noch zu vergrössern und den Abstand zu Wald und sichtbarem Waldrand auf mindestens 200 Meter einzuhalten. Feuerwerke sollen nur auf festen nicht brennbaren Flächen (z.B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden. Sie ist auch weiterhin aufgerufen sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen umzugehen. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern ist weiterhin untersagt.
1. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung unter dem Jahr grundsätzlich verboten. In Reinach ist es nur am 31. Juli, 1. August und am Silvesterabend erlaubt, privates Feuerwerk zu zünden.
2. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
3. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200
Metern zum Wald eingehalten werden.
4. Höhen- und 1. Augustfeuer müssen mindestens einen Abstand von 200 Meter vom Wald und sichtbarem Waldrand haben.
5. Das Steigenlassen von "Heissluftballonen/Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), die durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
6. Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern ist weiterhin auf Widerruf untersagt. Von diesem generellen Verbot ausgenommen sind alle bewilligten Nutzungen an Birs und Rhein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des kantonalen Krisenstabes www.kks.bl.ch oder bei der Kantonalen Hotline 0800 800 112.
Vor- und Rücksicht beim Abbrennen von Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Polizeiverordnung (§ 27 „Feuerwerk“) geregelt. In Reinach ist es am 31. Juli, 1. August und Silvesterabend erlaubt, privates Feuerwerk zu zünden. An allen anderen Tagen benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde für das Abbrennen und Werfen von Feuerwerk und Knallkörpern. Die Polizei appelliert daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Sie ruft im Umgang mit Feuerwerk zu Vernunft und Vorsicht auf. Die Feuerwehr Reinach empfiehlt, die Fenster zu schliessen, die Storen einzuziehen und die Balkone möglichst zu räumen. Die Grenzwache Basel erinnert daran, dass pro Person lediglich 2,5 Kilogramm Feuerwerkskörper in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Am Boden knallende Feuerwerkskörper sind gänzlich zur Einfuhr verboten.
Öffnungszeiten am Nationalfeiertag
Am Freitag vor dem Nationalfeiertag, 31. Juli 2015, bleibt das Stadtbüro wie gewohnt bis 16 Uhr geöffnet.
Gemeinde lässt für interne Zwecke Strassen filmen
Ein Kleinbus mit Kameras macht Anfang August Aufnahmen des Strassenraums für die Gemeinde.
Amtliche Mitteilungen der KW 31/2015
- Information zur Wasserqualität: 2. Quartal 2015
- Abfuhrdaten
- Baugesuche
1. August-Feier in Reinach
Traditionsgemäss geht in Reinach die 1. August-Feier auf dem Weiermattparkplatz über die Bühne. Die festliche Veranstaltung findet am 1. August ab 19 Uhr statt, gegen 20.15 Uhr beginnt der offizielle Teil mit der 1. August-Rede von Gemeindepräsident Urs Hintermann. Umrahmt wird sie von musikalischen Beiträgen der Musikgesellschaft Konkordia. Für die anschliessende musikalische Unterhaltung sorgt das Duo „Peter & Peter“. Die Kinder kommen um 21.45 Uhr am Lampionumzug auf ihre Rechnung, um 22.30 Uhr folgt das imposante Feuerwerk. Für Gaumenfreuden sorgen diverse Vereine.
Weitere aktuelle Anlässe finden Sie auf der Website:
Wir wünschen Ihnen eine gute Woche!