24.01.2023
Die Hauptthemen dieser Woche: Sicherheitsholzerei am Hinterlindengrabenweg, die SEB-Ferienbetreuung während der Fasnachtsferien, das öffentliche Mitwirkungsverfahren des Mobilitätskonzepts der Birsstadt, der Sirenentest am 1. Februar 2023, die Easyvote-Broschüre für Jugendliche sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Sicherheitsholzerei am Hinterlindengrabenweg
Am 30. Januar 2023 wird auf Empfehlung des Revierförsters die Sicherheitsfällung einer abgestorbenen Buche am Hinterlindengrabenweg durchgeführt. Während der Arbeiten ist mit einer erschwerten Durchfahrt zu rechnen. In den kommenden Monaten ist ausserdem mit weiteren Sicherheitsmassnahmen zu rechnen, da die wegsäumenden Bäume in ihrer Vitalität aufgrund der klimatisch schwierigen Situation geschwächt sind.
SEB-Ferienbetreuung während der Fasnachtsferien
Die Schulergänzende Betreuung der Gemeinde Reinach betreut Kinder während der Fasnachtsferien vom 20 bis 24. Februar 2023. Die Ferienbetreuung steht auch Kindern offen, die das SEB-Angebot während der Schulzeit nicht nutzen. Interessierte können ihr Kind bei der Administration FeB/SEB, 061 511 63 98 oder per Mail seb@reinach-bl.ch anmelden. Frau Esther Schüpfer, Leiterin Administration FeB/SEB, steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Informationen und Formulare sind online erhältlich. Anmeldeschluss ist am 6. Februar 2023.
E-Mitwirkung: Mobilitätskonzept Birsstadt
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren des Mobilitätskonzepts der zehn Gemeinden der Birsstadt (Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Dornach, Duggingen, Grellingen, Münchenstein, Muttenz, Pfeffingen und Reinach) läuft noch bis zum 10. März 2023. Das «Mobilitätskonzept Birsstadt» zeigt auf, wie parallel zur Siedlungsentwicklung die Mobilität und das Verkehrsaufkommen gestaltet und organisiert werden sollen und wie die Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung auch über die Gemeindegrenzen hinweg gewährleistet werden kann. Unter www.birsstadt.swiss können sich Interessierte mit dem Konzept auseinandersetzen und Rückmeldungen geben.
Sirenentest am 1. Februar 2023
Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet von 13.30 bis spätestens 14 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen mehrmals für den «Allgemeinen Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton, getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wenn die Sirenen ausserhalb der angekündigten Kontrolle ertönen, kann eine Gefährdung der Bevölkerung bestehen. In diesem Fall sollten Sie Radio hören, auf Anweisungen der Behörden warten, diese befolgen und ihre Nachbarn benachrichtigen. In anderen Kantonen, in denen es Stauanlagen gibt, wird am 1. Februar auch der «Wasseralarm» ausgelöst. Insgesamt werden an diesem Tag in der ganzen Schweiz über 8'500 Sirenen getestet. Allein im Kanton Basel-Landschaft sind es 151 Sirenen. Zusätzlich zum Sirenenalarm wird eine Alarmmeldung über die Informationsplattform ALERTSWISS verbreitet. Angaben zur Plattform finden Sie auf der Internetseite www.alert.swiss. Weitere Informationen zum Sirenenalarm finden Sie auch unter www.sirenentest.ch.
Easyvote-Broschüre für Jugendliche – Einfach abstimmen und wählen
Der einfachste Weg, um in der Politik mitzusprechen, ist immer noch abstimmen und wählen. Und das zählt auch im Jahr 2023, wenn wieder einige Abstimmungen und vor allem die nationalen Wahlen anstehen. Auch in diesem Jahr erhalten Jugendliche zwischen 18 und 23 Jahre die Easyvote-Broschüre nach Hause geschickt. In der Broschüre werden nationale und kantonale Vorlagen einfach verständlich und politisch neutral erklärt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
008/22 N1 – K 0147/2022 NA
Gesuchsteller - Wüthrich Jürg und Rebmann Barbara, Sonnenweg 21, 4153 Reinach
Projekt - Zwischenklimaraum (unbeheizt), Neuauflage: Anpassung Sitzplatzüberdachung
Parz. 564, Sonnenweg 21
Projektverfasser - Edmund Jourdan AG, Tramstrasse 3, 4132 Muttenz
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 13.01.2023 bis 23.01.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
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