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Amtliche Mitteilungen der KW 21/2023

23.05.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: An- und Abmeldetermine Schulergänzende Betreuung nicht verpassen, Öffnungszeiten am Freitag und Pfingstmontag, Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, temporäre Aufhebung der Recyclingstelle Fleischbachstrasse, Anlässe, Abfalldaten und ein Baugesuch.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Schulergänzende Betreuung für Kindergarten- und Primarschulkinder
An- und Abmeldetermin für resp. ab dem 1. Semester 2023/24. Kinder, die die Schulergänzende Betreuung (SEB) per Ende des 2. Semesters 2022/23 (30. Juni 2023) nicht mehr besuchen möchten, müssen bis spätestens am 15. Juni 2023 schriftlich abgemeldet werden. Ebenso müssen allfällige Moduländerungen bis zu diesem Datum mitgeteilt werden. Bis dann nicht ab- oder umgemeldete Kinder gelten für das 1. Semester 2023/24 (ab August 2023) im bisherigen Umfang als verbindlich angemeldet, was eine automatische monatliche Rechnungsstellung in der Höhe der bisher gebuchten Module für das nächste Semester zur Folge hat. Ferner können Interessierte ihr Kind bei der Administration FeB/SEB, Tel. 061 511 63 98 oder per Mail seb@reinach-bl.ch neu anmelden.
Esther Schüpfer, Leiterin Administration FeB/SEB, steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Informationen und Formulare sind ebenfalls online unter www.reinach-bl.ch erhältlich.

Öffnungszeiten Pfingsten 2023
Gemeindehaus, Bestattungsbüro und Werkhof sind am Pfingstmontag, 29. Mai geschlossen. Bei einem Todesfall kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

Stadtbüro am Freitag geschlossen
Wegen eines Personalengpasses bleibt das Stadtbüro diesen Freitag, 26. Mai ausnahmsweise geschlossen.

Öffentliche Planauflage – Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
L-0109733.3
20 kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen Zihlackerstrasse und Erlenhof 53
Verkabelung und Rückbau der Freileitung und der Maststation Storchennestweg

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Primeo Netz AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 26. Mai bis zum 26. Juni 2023 in der Gemeindeverwaltung Reinach öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Ablauf der Frist: 26. Juni 2023

Kontaktstelle: Eidgenössisches Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf

Vorübergehende Aufhebung der Recycling-Stelle Fleischbachstrasse
Aufgrund der Bauarbeiten entlang der Fleischbachstrasse muss die Recycling-Stelle an der Fleischbachstrasse per 30. Mai 2023 vorübergehend bis ca. Ende Juli 2023 geschlossen werden. Es dürfen während dieser Zeit dort keine Abfälle deponiert werden. Auf dem Gemeindegebiet gibt es weitere 11 unterirdische Sammelstellen für die Glas- resp. Dosenentsorgung. Die nächstgelegenen sind am Rainenweg und beim Coop Surbaum.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Nächste Woche wird der Kehricht in Kreis Ost und West am Donnerstag abgeholt.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch
041/23
Gesuchsteller – Coop Genossenschaft Total Store VRE NW/ZZ, Rupperswilerstrasse 2,
5503 Schaffisheim
Projekt – Modernisierung Coop Surbaum und Kelleraussentreppe
Parz. 670, Habshagstrasse 15b
Projektverfasser – Kessler Architektur, Hohestrasse 134, 4104 Oberwil

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 26.05.2023 bis 05.06.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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