Amtliche Mitteilungen der KW 20/2023

16.05.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: Die Abstimmungen und Wahl vom 18. Juni 2023, das Feierabendkonzert am 24. Mai, Kein Frischwarenmarkt nach Auffahrt, Verbreitung der Asiatischen Hornisse und Asiatischen Tigermücke sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Abstimmungen und Wahl vom 18. Juni 2023
Am 18. Juni 2023 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen:
1. Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
2. Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
3. Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Kantonale Vorlagen: keine

Kommunale Wahl:
Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2024

Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist. Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig. Für eine rechtzeitig und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag

Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Sonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 26. Mai 2023 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Nicht vergessen: Unterschrift bei der brieflichen Abstimmung
Seit letzter Woche sind die Unterlagen zu den Abstimmungen im Juni unterwegs in die Briefkästen. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass bei der brieflichen Stimmabgabe die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht fehlen darf! Ohne Unterschrift ist Ihre Stimme ungültig. Wir haben neu das Unterschriftsfeld auf der Karte besser hervorgehoben, weil immer wieder auf sehr vielen eingereichten Stimmrechtskarten die eigenhändige Unterschrift fehlte.

Feierabendkonzert am 24. Mai
Am Mittwoch, 24. Mai 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Franziska Fuchs (Violoncello) und Philipp Hohl (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Kein Frischwarenmarkt nach Auffahrt
Am Freitag nach Auffahrt, also am 19. Mai, findet kein Frischwarenmarkt statt. Am Freitag, 26. Mai, kann dieser dann wieder wie gewohnt von 8.30 bis 11.30 Uhr besucht werden.

Verbreitung der Asiatischen Hornisse und Asiatischen Tigermücke
Die Asiatische Hornisse und Asiatische Tigermücke sind nicht-heimische Tiere. Sie breiten sich auch bei uns aus und gelten beide als invasiv. Das heisst: Sie beeinträchtigen die hiesigen Lebensräume und verursachen ökologische und/oder wirtschaftliche Schäden.
Die Asiatische Hornisse verbreitet sich seit 2017 in der Schweiz und konnte auch in unserer Region schon beobachtet werden. Sie stellt keine Gefahr für Menschen dar – ein Stich ist vergleichbar mit dem einer heimischen Hornisse. Allerdings gehören Bienen zur bevorzugten Beute dieser Hornisse, was zur Schwächung von Bienenvölkern führen kann. Die Königinnen bauen bereits im Frühling kleine Vornester an geschützten Stellen. In den Sommermonaten werden die grossen Nester in Baumkronen erbaut. Um ihre Ausbreitung zu verhindern, ist rasches Handeln notwendig.
Die Bevölkerung kann einen hilfreichen Beitrag leisten und verdächtige Beobachtungen der Insekten oder ihrer Nester beim Bienengesundheitsdienst (info@apiservice.ch) melden!
Auch die Asiatische Tigermücke gehört zu den so genannten Neobiota und breitet sich bei uns schnell aus. Als Neobiota bezeichnet man Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die sich mit menschlicher Einflussnahme in einem Gebiet etabliert haben, in dem sie zuvor nicht heimisch waren.
Die Stiche der Tigermücke unterscheiden sich nicht von den Stichen der einheimischen Mücke. Jedoch könnten sie Krankheiten wie z.B. Dengue- oder Chikungunyavirus übertragen. In unseren Breitengraden kommen diese Krankheiten allerdings bisher nicht vor. Im Sommer vermehren sich die Tigermücken stark. Sie legen ihre Eier sogar in kleinste stehende Wasseransammlungen ab wie Blumentopfuntersetzer, Giesskannen, Regentonnen. Die Eier sind über mehrere Monate trockenresistent und überstehen sogar unsere Winter. Gemeinde und Kanton bekämpfen die Ausbreitung u.a. durch eine regelmässige Behandlung von Kanalisationsschächten.
Mithelfen und die Vermehrung stoppen. Die Bevölkerung wird gebeten, auf Pflanzenuntersetzer zu verzichten oder diese regelmässig zu leeren.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch
039/23

Gesuchsteller – Weber Arthur und Ruth, Hohe Winde-Strasse 13, 4153 Reinach
Projekt – Einbau Cheminée-Ofen mit Abgasanlage
Parz. 3445, Hohe Winde-Strasse 13
Projektverfasser – Weber Arthur und Ruth, Hohe Winde-Strasse 13, 4153 Reinach

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 19.05.2023 bis 29.05.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

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061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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