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Amtliche Mitteilungen der KW 02/2023

10.01.2023

Der Gemeinderat schliesst sich den Stellungnahmen des VBLG zum Steuerbezugssystem und Gewaltentrennungsgesetz an, die Neujahrsansprache des Gemeindepräsidenten am Neujahrsapéro und die Modalitäten zu den Landrats- und Regierungsratswahlen vom 12. Februar: Dies sind die Hauptthemen diese Woche.

 
 

AUS DEM GEMEINDERAT

Vernehmlassung Änderung des Steuerbezugssystems
Der Gemeinderat schliesst sich der gemeinsamen Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und des Gemeindefachverbands Basel-Landschaft (GFV) zur Vernehmlassung einer Umstellung des Steuerbezugssystems an. Die ausgearbeitete Vernehmlassung kann unter www.vblg.ch eingesehen werden.

Vernehmlassung Änderung des Gewaltentrennungsgesetzes
Der Gemeinderat hat beschlossen, sich der Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) betreffend Änderung des Gewaltentrennungsgesetzes und Aufhebung des Gewaltentrennungsdekrets anzuschliessen. Die ausgearbeitete Vernehmlassung kann unter www.vblg.ch eingesehen werden.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Erfolgreicher Start ins neue Jahr
Am vergangenen Sonntag hat der Gemeinderat die Bevölkerung zum traditionellen Neujahrsapéro eingeladen. Musikalisch umrahmt wurde der Anlass vom Jodlerklub Reinach. Wie üblich, hat der Gemeindepräsident Melchior Buchs eine Neujahrsansprache gehalten. Der Wortlaut kann auf der Gemeinde-Website nachgelesen werden. Dort ist auch die neuste BirsstadtTV-Sendung zum Neujahrsapéro zu finden. Das Wunschbuch liegt noch bis Ende Januar während den Öffnungszeiten von 8-11.30 Uhr im Foyer des Gemeindehauses auf.

Landrats- und Regierungsratswahlen vom 12. Februar 2023
Am 12. Februar 2023 finden die Erneuerungswahlen in den Landrat und in den Regierungsrat des Kantons Baselland statt. Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:

Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.

Wichtig: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.

Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.

Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.

Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.

Für eine rechtzeitig und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag

Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Sonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 19. Januar 2023 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuche
001/23
Gesuchstellerin - Behrend-Reist Franziska, Arvenweg 7, 4153 Reinach
Projekt - Dachaufstockung Einfamilienhaus
Parz. 6085, Arvenweg 7
Projektverfasser - schönenberger ehinger architekten, Hohestrasse 134, 4104 Oberwil

007/23
Gesuchsteller - Flury Dominik und Sandra, Bachmattenstrasse 7, 4102 Binningen
Projekt - Abbruch EFH und Gerätehaus, Neubau Mehrfamilienhaus (7WHG) mit Autoeinstellhalle
Parz. 2326, Krummenrainweg 63
Projektverfasser - T-Moser GmbH, Oberwilerstrasse 65, 4102 Binningen

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 13.01.2023 bis 23.01.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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