04.04.2023
Die Hauptthemen dieser Woche: Verordnungen über Legate, die Revision der Polizeiverordnung, die Revision der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen, der SchülerInnen-Orientierungslauf sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Verordnung über die Vergabe der Mittel aus dem Legat Karl Kuhn-Egger
Der Gemeinderat hat am 30. September 2014 beschlossen, die Erbschaft Karl Kuhn-Egger in Höhe von CHF 411'850 für Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Familienergänzende Betreuung sowie Kultur und Begegnung einzusetzen. Der Gemeinderatsbeschluss wurde nun in einer Verordnung festgehalten. Die Verordnung über die Vergabe der Mittel aus dem Legat Karl Kuhn-Egger ist in der systematischen Rechtssammlung auf der Gemeinde-Homepage zu finden.
Die Verordnung über die Vergabe der Mittel aus dem Legat Paul Stalder-Leuthard
Paul Stalder-Leuthard hat die Einwohnergemeinde Reinach als Erbin eingesetzt. Die Mittel sollen für wohltätige Zwecke verwendet werden. Somit sollen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das wohltuende Wirken Einzelner, von Organisationen oder Institutionen finanziert werden. Das Legat hat das Ziel, die Verbesserung der Lebensqualität der Reinacher Bevölkerung zu erreichen und damit die Attraktivität von Reinach zu fördern. Die Mittelvergabe durch den Gemeinderat wird in einer Verordnung festgehalten. Die Verordnung über die Vergabe der Mittel aus dem Legat Paul Stalder-Leuthard ist in der systematischen Rechtssammlung auf der Gemeinde-Homepage zu finden.
Revision Polizeiverordnung
Gemäss § 70 Gemeindegesetz (SGS 180) ist der Gemeinderat die verwaltende und die vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Er übt alle Befugnisse aus, die der Einwohnergemeinde zustehen und nicht durch besonderen Rechtssatz einem anderen Gemeindeorgan zugewiesen sind.
Gemäss § 2 Polizeireglement (SRS 5.1-1) stehen zur Wahrnehmung seiner polizeilichen Aufgaben dem Gemeinderat die Polizei Reinach sowie weitere von ihm bezeichnete Organe zur Verfügung. In diesem Sinne überträgt der Gemeinderat folgende Aufgaben an die Verwaltung:
Heckenrückschnitt: Die Aufforderung, die Verfügung des Rückschnitts nach erfolgloser Aufforderung der Pflichtigen, die Auftragserteilung des Rückschnitts an eine Gartenbau-Firma und die Rechnungsstellung an die Grundeigentümerschaft erfolgen durch die Verwaltung.
Gesundheitsgefährdung: Bei gesundheitsgefährdenden Zuständen (Lagerung von Abfällen etc.) kann die Verwaltung den Verantwortlichen eine Frist zur Behebung des Zustandes setzen. Wird der Aufforderung keine Folge geleistet, ordnet die Verwaltung die erforderlichen Massnahmen an. Sie werden auf Kosten der Verantwortlichen vollzogen.
Sicherung offener Gruben und Baustellen: Die Verwaltung überwacht die Einhaltung der Vorschriften betreffend Sicherung von Baustellen. Sie kann Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen.
Hausverbot und Anzeigeberechtigung: Die Verwaltung ist berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen sowie Anzeige bei Hausfriedensbruch und Widerhandlung gegen ein richterliches Verbot zu erstatten.
Revision Verordnung über Wahlen und Abstimmungen
Der Landrat hat am 15. September 2022 die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte(GPR) beschlossen. Dieses und die dazugehörige Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VO GPR) sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Folgende wichtige Änderungen wurden beschlossen:
Aufgrund der kantonalen Änderungen musste die Verordnung über Wahlen und Abstimmungen revidiert werden. Die angepasste Verordnung über Abstimmungen und Wahlen ist in der systematischen Rechtssammlung auf der Gemeinde-Homepage zu finden.
SchülerInnen-Orientierungslauf
Der Regionale Orientierungslauf-Verband Nordwestschweiz organisiert von Dienstag, 11. April, bis Freitag, 14. April 2023, den SchülerInnen-OL-Kurs in mehreren Gemeinden in Baselland. Am Donnerstag, 13. April, werden die Orientierungsläufe nebst den Gemeinden Therwil und Oberwil auch in Reinach stattfinden. Diese viertägige Ausbildungsveranstaltung für ca. 80 Kinder und Jugendliche findet seit anfangs der Siebzigerjahre jeweils in den Frühlingsschulferien statt.
Schon gewusst?
Abfall nicht zu früh auf die Strasse stellen
Um verstreute Abfälle auf den Strassen zu vermeiden, dürfen Gebührensäcke frühestens ab 17 Uhr am Abend vor dem Sammeltag der Abfuhr bereitgestellt werden. Am Abfuhrtag müssen die gelben Säcke spätestens um 7 Uhr am Morgen gut sichtbar am Strassenrand bereitstehen.
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
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