28.03.2023
Die Hauptthemen dieser Woche: die Beschlüsse der 498. Einwohnerratssitzung, die Leinenpflicht ab 1. April und die Fällung von Tannen im alten Friedhof.
Beschlüsse der 498. Einwohnerratssitzung vom 27. März 2023
Das Gemeindehaus, das Bestattungsbüro und der Werkhof sind vom 6. April bis 10. April 2023 geschlossen. Bei einem Todesfall kontaktieren Sie bitte ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Ab Dienstag, 11. April ist das Stadtbüro wieder wie folgt geöffnet: Montag–Donnerstag 8–11.30 Uhr, Freitag 8–14 Uhr.
Aufgrund des Feiertags am Karfreitag wird der Frischwarenmarkt auf dem Gemeindehausplatz vorverschoben auf Gründonnerstag. Die Verkaufszeiten von 8.30-11.30 Uhr bleiben unverändert.
Vom 1. April bis 31. Juli ist Hauptsetz- und Brutzeit. Jetzt müssen Hunde im Wald und an Waldsäumen (das heisst bis 50m ab sichtbarem Waldrand) gemäss kant. Jagdgesetz (§38 Abs. 1) und Polizeireglement Reinach (§41 lit. d) an die Leine. Damit soll verhindert werden, dass Wildtiere wie bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen durch streunende oder wildernde Hunde gestört werden. Für Schäden am Wildbestand durch streunende oder wildernde Hunde haften die Hundehalterinnen und -halter.
Auch die Menschen sollen sich während der Brut- und Setzzeit besonders rücksichtsvoll verhalten: die Waldwege nicht verlassen und sowohl Jungtiere als auch Jungpflanzen in Ruhe lassen.
Aufgrund eines Befalls von Borkenkäfern müssen im Stadtpark (alter Friedhof) bis zu fünf Tannen gefällt werden. Um einen Befall von anderen Bäumen zu vermeiden, wird die Fällung möglichst zeitnah stattfinden. In Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung des Stadtparks sind zu gegebener Zeit Neuanpflanzungen vorgesehen.
Fristverlängerungen bis 31. Mai werden stillschweigend und gebührenfrei gewährt. Gesuche sind nicht mehr nötig. Fristverlängerungen über den 31. Mai sind gebührenpflichtig und es muss ein Gesuch gestellt werden. Dies kann einfach und bequem unter online beantragt werden, unter «Fristerstreckungsgesuch Privatperson».
Die Budgetanträge sind bis spätestens Ende April (für das Folgejahr) schriftlich beim Gemeinderat zu beantragen. Das für die Budgeteingabe notwendige Formular ist unter www.reinach-bl.ch (Stichwort: Vereinsbeiträge) zu finden. Neben dem ausgefüllten Formular sind dazu folgende Beilagen nötig, sofern diese nicht bereits zugestellt wurden: Jahresbericht, Jahresrechnung und Bilanz des Vereins. Zu spät eingereichte Budgetgesuche können nicht berücksichtigt werden.
Das Bauinspektorat der Gemeinde Reinach ist über Ostern (6.-10. April 2023) geschlossen.
Am 30. März und 6. April 2023 werden keine Baugesuche publiziert. Die letzte Publikation von Baugesuchen vor Ostern erfolgte am 23. März 2023. Annahmeschluss für die Publikationen vom 13. April 2023 ist der 4. April 2023 um 11 Uhr.
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung