Zur Startseite

Amtliche Mitteilungen der KW 12/2023

21.03.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: Die 498. Einwohnerratssitzung, Abstimmungen und Wahl vom 18. Juni 2023, Weiterbildungsangebote für Erwachsene, Beiblatt für Belege der Steuererklärung anfordern sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.

 
 

AUS DEM EINWOHNERRAT

Traktanden der 498. Einwohnerratssitzung vom 27. März 2023
(siehe Traktandenliste)

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Abstimmungen und Wahl vom 18. Juni 2023
Am 18. Juni 2023 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:

Eidgenössische Vorlagen:
1. Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
2. Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)
3. Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 30. März 2023 ab. Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen des Referendums informieren.

Kantonale Vorlagen: keine

Kommunale Wahl:
4. Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat für den Rest der Amtsperiode bis 31. Juli 2024.

Allfälliger Versand von Wahlempfehlungen
Sollte bei der Ersatzwahl eines Mitglieds in den Schulrat eine stille Wahl zustande kommen, findet am 18. Juni 2023 keine Urnenwahl statt. Ob es einen Versand von Wahlempfehlungen geben wird, ist demnach noch nicht bekannt.

Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Kommunale Vorlagen, ausser der (allfälligen) Ersatzwahl in den Schulrat, kommen keine zur Abstimmung. Daher können die gemeindeeigenen Plakatständer auch für die eidgenössischen Abstimmungen vergeben werden. Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Dienstag, 18. April 2023 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Zudem muss gemäss §11a der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen angegeben werden, für welche Vorlagen die Ständer eingesetzt werden sollen.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Gemäss geltender Praxis werden die Plakatständer den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Donnerstag, 20. April 2023. Die Ständer stehen in der Zeit vom 6. Mai 2023 bis 18. Juni 2023 zur Verfügung.
Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien und politischen Gruppierungen wurden informiert.

Weiterbildungsangebote für Erwachsene
In Reinach gibt es auch in diesem Jahr wieder über 350 Weiterbildungsangebote für Erwachsene: Sprachkurse und Vortragsreihen, Exkursionen, Fachkurse und Kulturelles. Wer etwas für die persönliche oder berufliche Weiterbildung tun will, findet hier ein überaus reichhaltiges Angebot. Mehr Infos auch auf www.reinach-bl.ch.

Steuererklärung: Beiblatt für Belege anfordern
Für Belege und Krankheitskosten hat die Abteilung Steuern der Gemeinde Reinach bis anhin jeweils ein Beiblatt der Steuererklärung mitgeschickt. Wer weiterhin Papier schickt und seine Original-Unterlagen wieder zurückhaben möchte, muss das Blatt ausfüllen und zurückschicken. Da jeweils nur ein Bruchteil der Steuerzahlenden dieses Blatt benötigt, wird es fortan nicht mehr an alle Haushaltungen geschickt, sondern kann bei Bedarf auf der Gemeinde Reinach vor Ort zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail an steuern@reinach-bl.ch bezogen werden. Wer der Steuererklärung Kopien beilegt oder Originale, die nicht zurückgeschickt werden müssen, benötigt das Blatt nicht.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch
027/23
Gesuchsteller – Marti René Andreas und Maria Luise, Mehlackerstrasse 7, 4153 Reinach
Projekt – Sitzplatzüberdachung
Parz. 877, Mehlackerstrasse 7
Projektverfasser – wigART AG, Bucheli Martin, Gewerbezone 82, 6018 Buttisholz

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24.03.2023 bis 03.04.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Kinderfreundliche Gemeinde Logo
Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2021

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.