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Amtliche Mitteilungen der KW 11/2023

14.03.2023

Die Hauptthemen dieser Woche: Beiblatt für Belge der Steuererklärung anfordern, Budgetanträge für die Reinacher Vereine, das Feierabendkonzert der Musikschule Reinach sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.

 
 


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Steuererklärung: Beiblatt für Belege anfordern
Für Belege und Krankheitskosten hat die Abteilung Steuern der Gemeinde Reinach bis anhin jeweils ein Beiblatt der Steuererklärung mitgeschickt. Wer weiterhin Papier schickt und seine Original-Unterlagen wieder zurückhaben möchte, muss das Blatt ausfüllen und zurückschicken. Da jeweils nur ein Bruchteil der Steuerzahlenden dieses Blatt benötigt, wird es fortan nicht mehr an alle Haushaltungen geschickt, sondern kann bei Bedarf auf der Gemeinde Reinach vor Ort zu den Öffnungszeiten oder per Mail an steuern@reinach-bl.ch bezogen werden. Wer der Steuererklärung Kopien beilegt oder Originale, die nicht zurückgeschickt werden müssen, benötigt das Blatt nicht.

Budgetanträge für Reinacher Vereine
Die Budgetanträge sind bis spätestens Ende April (für das Folgejahr) schriftlich beim Gemeinderat zu beantragen. Das für die Budgeteingabe notwendige Formular ist unter www.reinach-bl.ch zu finden. Neben dem ausgefüllten Formular sind dazu folgende Beilagen nötig, sofern diese nicht bereits zugestellt wurden: Jahresbericht, Jahresrechnung und Bilanz des Vereins. Zu spät eingereichte Budgetgesuche können nicht berücksichtigt werden.

Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 22. März 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Artur Smolyn (Posaune) und Matthias Kümin (Trompete) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuche
026/23
Gesuchsteller – Hintermeister Roman und Fränzi, Stockbrunnenrain 11, 4123 Allschwil
Projekt – Neubau Pool (unbeheizt), Sitzplatzüberdachung und Umgebungsgestaltung
Parz. 7019
Projektverfasser – lösbar GmbH, Neuhof 122, 4418 Reigoldswil

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 17.03.2023 bis 27.03.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter folgendem Link einsehbar: https://bgauflage.bl.ch/.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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