Amtliche Mitteilungen der KW 31/2022

03.08.2022

Die Hauptthemen dieser Woche: Tipps für Eltern und Autofahrende zum Schulbeginn am 15. August, Anrainerinfo für das Jubiläumsfest "10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde" am 9./.10. September und die Wasserqualität im 2. Quartal 2022.

 
 

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Schulbeginn: Tipps für Eltern und Autofahrende
Am Montag, 15. August 2022, beginnt für viele Kinder im Kanton Basel-Landschaft der Kindergarten oder die Schule. Diese jüngsten Verkehrsteilnehmenden sind bei Schulanfang besonders grossen Gefahren ausgesetzt und haben daher noch mehr Anspruch auf Sicherheit und Schutz. Während der ersten Woche des neuen Schuljahres, jeweils zu Schulbeginn und nach Schulschluss, werden Mitarbeitende der Polizei Basel-Landschaft sowie der Gemeindepolizei den Kindern beim Überqueren von verkehrsreichen und unübersichtlichen Strassen behilflich sein. Folgende Tipps sind zu beachten:

  • Kinder sollen, bis sie sich sicher auf dem Schulweg fühlen, begleitet werden. Dabei sollen sie nach und nach zu selbstständigerem Handeln aufgefordert und die Fortschritte beobachtet werden.
  • Kinder sollen mit den Regeln an Fussgängerstreifen und bei Lichtsignalanlagen vertraut gemacht werden: Warten, bis alle Fahrzeuge stillstehen. Über die Strasse gehen, nicht rennen.
  • Werden die getroffenen Abmachungen eingehalten? In der Freizeit kann das Kind ab und zu beobachtet und kontrolliert werden, um eventuelle Risiken oder Verhaltensfehler zu erkennen.
  • Kinder in farbigen Kleidern fallen auf. Gesehen zu werden kann lebensrettend sein.
  • Die Polizei Basel-Landschaft bittet auch Autofahrende um ihre Mithilfe: in der Nähe von Schulhäusern oder Kindergärten gilt es die Geschwindigkeit zu reduzieren und sicherzustellen, dass man schnell abbremsen kann. Kinder können zudem durch Hupsignale gewarnt werden, wenn sie sich zu nahe an der Strasse befinden.

Elterntaxi muss nicht sein! Viele Eltern wollen ihre Kinder schützen und fahren sie deshalb mit dem Auto in die Schule. Der Schulweg ermöglicht jedoch soziale Kontakte, stärkt die Selbstverantwortung und fördert das korrekte Verhalten im Strassenverkehr. Deshalb sollten die Kinder den Weg zur Schule selbst bewältigen.

Anrainerinfo für das Jubiläumsfest «10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde» am 9. und 10. September
Am 9. und 10. September 2022 findet im Ortszentrum zwischen Wieland- und Gemeindeplatz, Schul-, Kirchgasse und Ernst Feigenwinter-Platz das grosse Jubiläumsfest «10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde Reinach» statt. Ergänzend dazu finden Aktivitäten im Businessparc, Tierpark, der Gemeinde- und Schulbibliothek sowie bei der Reformierten Kirche im Mischeli statt. Es werden zahlreiche Attraktionen, Spiele, Stände und ein Karussell auf dem Festgelände aufgestellt. In einem grossen Festzelt zwischen Gemeindehaus und Treffpunkt Leimgruberhaus gibt es während den Festzeiten zahlreiche Konzerte und Shows. Lassen Sie sich das nicht entgehen; es ist sicher auch etwas nach Ihrem Geschmack dabei!
Dieser Anlass kann nicht nur dank der Sponsoren und Sponsorinnen sowie der Helferinnen und Helfer durchgeführt werden, sondern auch dank der Toleranz der Anwohnerinnen und Anwohner des Festgeländes. Das Fest dauert am Freitag, 9. September von 14-01 Uhr und am Samstag, 10. September von 11-01 Uhr (musikalische Unterhaltung bis 24 Uhr). Die genannten Plätze und Strassen sind zu diesen Zeiten sowie ein paar Stunden vorher gesperrt und nicht befahrbar. Die detaillierten Sperrzeiten werden noch bekanntgegeben. Die Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer bzw. die Liegenschaftsverwaltungen wurden oder werden noch schriftlich informiert, damit Mieterinnen und Mietern von Parkplätzen eine Parkkarte zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Event dieser Grössenordnung zieht unumgängliche Behinderungen und Lärm nach sich, insbesondere für die Anwohnenden. Dafür bitten wir Sie auch im Namen der Reinacher Kinder und Jugendlichen um Nachsicht.

Unterhaltsarbeiten an der GGA-Anlage
Um den heutigen Anforderungen eines leistungsfähigen Kommunikationsnetzes gerecht zu werden, führt die Saphir Group Networks AG im Auftrag der Gemeinde Reinach notwendige Unterhaltsarbeiten an der Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) durch. Betroffen sind:
Aumatt Wohnen vom Montag, 25.7.2022 bis Freitag 12.8.2022
Aumatt Gewerbe vom Dienstag, 2.8.2022 bis Freitag 2.9.2022
Talagger vom Montag, 15.8.2022 bis Freitag 16.9.2022
Während den Arbeiten kann es an Werktagen zwischen 7 und 17 Uhr zu Unterbrüchen der Radio-/TV- und Internetdienste kommen. Die direkt Betroffenen wurden bereits informiert. Für Fragen: Projektleiter der Saphir Group Networks AG, Simon Kappeler, Telefon / Telefon, E-Mail.

Ersatz der Wasserleitung am Dinkelweg ab 15. August
Die Gemeinde Reinach ersetzt im Dinkelweg die bestehende Wasserleitung. Parallel dazu baut die Saphir Group die Telekommunikation aus. Zuerst werden Montagegruben für die provisorische Wasserversorgung erstellt und anschliessend wird mit dem Ersatz der Wasserleitung begonnen. Nach dem Ersatz der Wasserleitung wird das Telekommunikationsnetz ausgebaut und zum Schluss die Strasse wieder instand gestellt. Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind bis auf kurze Unterbrüche gewährleistet. Die Fussgänger werden jedoch immer ihre Liegenschaften erreichen.
Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 15. August 2022 und dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2022. Über Wasserabstellungen informiert die Wasserversorgung Reinach die Anwohnenden frühzeitig. Temporäre Sperrungen bei gewissen Arbeitsschritten (Grabenöffnung, Grabenauffüllung, Belagsarbeiten) sind leider unumgänglich. Die örtliche Bauleitung wird nach Bedarf mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen, um die Details abzustimmen. Bei grösseren Anlieferungen sollen die Anwohnenden mit der Bauleitung Kontakt aufnehmen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:
Heiko Quellmalz, Bauleiter Jauslin Stebler AG, Telefon
Gregor Schaffter, Infrastruktur, Ver- und Entsorgung Gemeinde Reinach, Telefon
Gauthier Schirmer, Albin Borer AG, Telefon

Wasserqualität 2. Quartal 2022

Chemische Beurteilung
Gesamthärte des Trinkwassers: 28 °fH (französische Härtegrad), resp. 15.7 °dH (deutsche Härtegrade)
Nitratgehalt: 16.4 mg/l NO3 der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser

Hygienische Beurteilung
Von 52 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 52 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen
Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.

Herkunft des Wassers
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 80.64% ( 991’442 m3 )
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 19.36% ( 237’914 m3 )

Behandlung des Wassers
Pumpwerke 2,5 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage

Besonderes
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) sind mit dem Qualitätszertifikat des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW ausgezeichnet.

Für weiterführende Auskünfte steht Frau Miriam Lindner, Wasserwerk Reinach und Umgebung, Tel., E-Mail gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sind unter www.wwr.ch zu finden. Sowie Informationen zur Trinkwasserqualität und Trinkwasser in der Schweiz unter www.wasserqualitaet.ch und www.trinkwasser.ch.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch

066/22
Gesuchsteller -Tschopp Niklaus, Grubenweg 1, 4153 Reinach
Projekt - Aussenliegende Abgasablage an Fassade
Parz. 2800, Grubenweg 1
Projektverfasser -Everest Wohnbau GmbH, Am Kägenrain 1-3, 4153 Reinach

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 5.8.2022 bis 15.8.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne, bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach das Baugesuch noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 
 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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