19.07.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Der 1. August-Brunch im Gartenbad, das aktuelle Feuerverbot, das Abbrennen von Feuerwerk, die Pilzkontrolle in Reinach, die Foto- und Videoaufnahmen im Gartenbad sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
1. August-Brunch im Gartenbad Reinach
Reinach feiert in diesem Jahr den 1. August mit einem Brunch im Gartenbad. Das Büffet stellt das Badibeizli zusammen. Tatkräftig unterstützt wird der Brunch vom Turnverein Reinach. Es spielen die Musikgesellschaft Konkordia und schwiizerMix. Wer will, kann eine eigene Picknick-Decke mitbringen. Und es hat natürlich Festbänke. Der Brunch startet um 10 Uhr.
Für den Brunch braucht es ein Bändeli. Diese kosten 20 Franken für Erwachsene, 12 Franken für Kinder von 6-14 Jahren und für die Kleinen nichts. Alle Kinder bekommen eine süsse Überraschung. Der Eintritt ins Gartenbad ist am 1. August für alle gratis. Die Bändeli können ab sofort an den Kassen des Gartenbads, des Badibeizli und im Stadtbüro im Gemeindehaus gekauft werden.
Grosse Waldbrandgefahr: Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Führungsstab hat ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
Ob auch noch ein Feuerwerksverbot folgt, ist zurzeit noch offen. Die aktuellen Tagesmedien werden darüber informieren, falls das Feuerwerkzünden ebenfalls am 31. Juli und 1. August verboten wird.
Vor- und Rücksicht beim Abbrennen von Feuerwerk
In Reinach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Bundesfeier nur am 31. Juli und 1. August erlaubt, so ist es im Polizeireglement der Gemeinde Reinach geregelt. Die Polizei appelliert daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Sie ruft im Umgang mit Feuerwerk zu Vernunft und Vorsicht auf. Dazu gehört auch die momentane Trockenheit.
Die Polizei Basel-Landschaft und die Baselbieter Feuerwehren erinnern zudem an die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Feuerwerk:
– Grundsätzlich muss beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen eingehalten werden.
– Lesen Sie immer zuerst die Gebrauchsanweisung und halten Sie die angegebenen Sicherheitsabstände ein.
– Halten Sie ein Löschmittel wie zum Beispiel einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser bereit.
– Lassen Sie keine Kinder unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
– Feuerwerks-Raketen dürfen nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen, welche auch beim Feuerwerksverkäufer erhältlich sind, abgefeuert werden.
– Warten Sie bei einem Versager mindestens 10 Minuten, bis Sie sich dem Feuerwerkskörper wieder nähern, und unternehmen Sie keine weiteren Anzündversuche. Schliessen Sie insbesondere am 1. August Ihre Fenster und ziehen Sie die Sonnenstoren ein – Raketen und andere Flugkörper könnten sich verirren.
– Wo Feuerwerk verkauft und abgebrannt wird, darf nicht geraucht werden.
– Schützen Sie Feuerwerk vor Funkenwurf.
– Keine Experimente mit Feuerwerk.
– Feuerwerk bis zum Erlöschen unter Kontrolle halten. Dies ist gleichbedeutend damit, dass so genannte Himmelslaternen gemäss geltendem Recht als unkontrolliertes Feuer gelten und damit verboten sind.
Keine Pilzkontrolle mehr in Reinach
Die Pilzkontrolle Reinach findet ab diesem Jahr nicht mehr statt. Im Rahmen des Projektes Ergebnisverbesserung hat der Gemeinderat entschieden, dass das Angebot der Pilzkontrolle eingestellt wird.
Weiterführende Informationen zur Pilzkontrolle finden Sie auf der Gemeinde-Website oder auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft.
Foto- und Videoaufnahmen im Gartenbad
Im Gartenbad wird am 24. Juli 2022 fotografiert, da im Rahmen der Jubiläumsaktivitäten «10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde Reinach» im Gartenbad diverse Aktivitäten für Kinder und Jugendliche stattfinden. Für die Berichterstattung (öffentlich sowie für die Sponsoren) werden an diesem Tag Foto- und Videoaufnahmen im Bereich des Olympiabeckens gemacht. Eine Auswahl des entstandenen Materials wird im Anschluss an die Aktivitäten auf verschiedenen Kanälen publiziert.
Für die Durchführung der Aktivitäten werden im Olympiabecken einige Bereiche abgesperrt, was zu Einschränkungen für Schwimmerinnen und Schwimmer führen wird. Die Gemeinde Reinach bittet um das Verständnis der übrigen Badegäste. Die geplanten Schwimmbadaktivitäten werden bei aufkommendem Gewitter umgehend abgebrochen.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
Hinweis: Da nächste Woche kein Wochenblatt erscheint, werden die Baugesuche aus Reinach lediglich im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde publiziert werden.
063/22
Gesuchsteller - Endress + Hauser Flowtec AG, Kägenstrasse 7, 4153 Reinach
Projekt - Umbau und Nutzungsänderung UG (Experimentalzone), Bau F5
Parz. 7586 (BR7584), Christoph Merian-Ring 4
Projektverfasser - Architekturbüro Georg Krummenacher, Feierabendstrasse 25, 4051 Basel
064/22
Gesuchstellerin - Gallo Veronica, Im Stockacker 24, 4153 Reinach
Projekt - Sitzplatzüberdachung Südfassade
Parz. 7938, Im Stockacker 24
Projektverfasser - Rolf Kipfer AG, Industrie Büttenen 9, 4203 Grellingen
065/22
Gesuchsteller - Hintermeister Roman und Fränzi, Stockbrunnenrain 11, 4123 Allschwil
Projekt - Ausbau Dachgeschoss und gedeckter Sitzplatz
Parz. 7019, Stockackerstrasse 77
Projektverfasser - T-Moser GmbH, Oberwilerstrasse 65, 4102 Binningen
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24.06.2022 bis 04.07.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.
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