12.07.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Der Drohnenflug im Quartier Hinterkirch, die Anrainerinfo bezüglich Street Food Festival, Informationen zu den Foto- und Videoaufnahmen im Gartenbad sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Drohnenflug im Quartier Hinterkirch
In den nächsten Tagen wird die Gemeinde Reinach mit einer Drohne über das Quartier Hinterkirch fliegen. Die Bilder werden für den ersten Quartierrundgang im September sowie für weitere Zwecke benötigt. Die Gemeinde Reinach bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Anrainerinfo Street Food Festival 15./16. Juli 2022
Am 15. und 16. Juli findet das Reinacher Street Food Festival auf dem Ernst-Feigenwinter-Platz statt. Dieser Anlass kann nicht nur dank der Interessengemeinschaft der Reinacher Vereine (IGOR) sowie den Vereinen selbst durchgeführt werden, sondern auch dank der Toleranz der Anwohnerinnen und Anwohner. Das Festival findet am Freitag, 15. Juli von 17-22 Uhr statt und am Samstag, 16. Juli von 12-22 Uhr. Dementsprechend wird die Geräuschkulisse um den Ernst-Feigenwinter-Platz an diesen Tagen lauter als gewohnt sein und auch das Durchqueren des Platzes wird erschwert sein. Für den Verkehr rund um den Ernst-Feigenwinter-Platz muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Die Gemeinde Reinach bittet um das Verständnis der betroffenen Bevölkerung und hoffen auf ein gelungenes, erstes Street Food Festival in Reinach.
Foto- und Videoaufnahmen im Gartenbad
Im Gartenbad wird am 24. Juli 2022 fotografiert, da im Rahmen der Jubiläumsaktivitäten «10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde Reinach» im Gartenbad diverse Aktivitäten für Kinder und Jugendliche stattfinden. Für die Berichterstattung (öffentlich sowie für die Sponsoren) werden an diesem Tag Foto- und Videoaufnahmen im Bereich des Olympiabeckens gemacht. Eine Auswahl des entstandenen Materials wird im Anschluss an die Aktivitäten auf verschiedenen Kanälen publiziert.
Für die Durchführung der Aktivitäten werden im Olympiabecken einige Bereiche abgesperrt, was zu Einschränkungen für Schwimmerinnen und Schwimmer führen wird. Die Gemeinde Reinach bittet um das Verständnis der übrigen Badegäste. Die geplanten Schwimmbadaktivitäten werden bei aufkommendem Gewitter umgehend abgebrochen.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
081/21 NA – K 1889/2021
Gesuchsteller - RB Immobilien & Sanierungen GmbH, Petersgraben 5, 4051 Basel
Projekt - Liftanbau EG-2.OG und Umgestaltung Haupteingang, NA: revidierte Pläne neu Liftanbau statt -einbau
Parz. 4512, Pfeffingerstrasse 45
Projektverfasser - RB Immobilien & Sanierungen GmbH, Petersgraben 5, 4051 Basel
086/21 - K 2005/2021
Gesuchsteller - Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, Postfach, 4002 Basel
Projekt - Neubau Mobilfunkanlage (Swisscom) mit Antennentragkonstruktion und Antennen
Parz. 554, Talackerstrasse 17
Projektverfasser - Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24.06.2022 bis 04.07.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.
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