Amtliche Mitteilungen der KW 26/2022

29.06.2022

Die Hauptthemen dieser Woche: Die Beschlüsse aus dem Einwohnerrat, die Abschaffung der Hundemarke, Information zur Luftqualität des Schulhauses Surmatten, die Melde- und Baubewillligungspflicht von Wärmepumpen sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.


AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 492. Einwohnerratssitzung vom 27. Juni 2022
(siehe ER-Beschlüsse)


AUS DEM GEMEINDERAT

Revision Polizeireglement: Abschaffung der Hundemarke
An seiner Sitzung vom 16. Mai 2022 hat der Einwohnerrat die Abschaffung der Hundemarke beschlossen: Da alle Hunde gechippt sein müssen, sind diese Marken nicht mehr notwendig. Bereits erworbene Marken müssen vom Hund nicht mehr getragen werden bzw. können entfernt werden. Nachdem zwischenzeitlich der kantonale Genehmigungsentscheid für diese Revision des Polizeireglements eingegangen ist, hat der Gemeinderat die revidierten Bestimmungen per 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt. Die Absätze 2 und 3 des § 39 des Polizeireglements werden daher ersatzlos gestrichen.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Information Luftqualität Schulhaus Surmatten
Im Schulhaus Surmatten (Schulhausprovisorium Surbaum) wurden durch eine beigezogene Fachfirma in der Raumluft verbleibende Lösungsmittel nachgewiesen, die bei der Herstellung der Container entstanden sind. Die nachgewiesenen Lösungsmittel können die Schleimhäute reizen und Kopfschmerzen verursachen. Eine gesundheitliche Gefährdung kann jedoch ausgeschlossen werden.
Die Vermieterin des Provisoriums unternimmt, zusammen mit der Gemeinde, alle nötigen Schritte, um die Konzentrationen der Lösungsmittel in der Luft zu reduzieren, sodass ein ungestörter Schulbetrieb nach den Sommerferien gewährleistet werden kann. So werden die Klassenzimmer bis zu den Sommerferien, die ab dem 2. Juli 2022 starten, regelmässig gut gelüftet. Während der Ferien werden Luftreinigungsgeräte installiert sowie kurz vor und nach Schulbeginn periodisch Nachmessungen durchgeführt.


Melde- und Baubewilligungspflicht einer Wärmepumpe
Meldepflicht
Gemäss § 94 lit. j der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 27. Oktober 1998 (RBV, SGS 400.11) unterstehen aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen bis zu einem
Volumen von 2 m3 und sofern diese nicht in einer Kernzone, einer Ortsbildschutzzone, einer Denkmalschutzzone, in unmittelbarer Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals oder an einem Kultur- oder Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung erstellt werden sollen, nicht der Baubewilligungspflicht aber einer Meldepflicht. Das Meldeformular ist spätestens 30 Tage vor Baubeginn beim Bauinspektorat Reinach einzureichen. Das Formular finden Sie unter www.reinach-bl.ch. Zu beachten ist, dass es teilweise auch bei meldepflichtigen Anlagen kommunale Gestaltungsvorschriften gibt, welche einzuhalten sind. Dies ist vor allem in Vertrags- und Quartierplänen oder Überbauungen nach einheitlichem Plan möglich. Informationen dazu können beim Bauinspektorat Reinach eingeholt werden.

Baubewilligungspflicht
Eine Baubewilligungspflicht besteht für Wärmepumpen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie an Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte) oder die unmittelbar in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals aufgestellt werden sollen. Unter der unmittelbaren Umgebung versteht man die direkt an das Grundstück des Kulturdenkmals angrenzenden Nachbarparzellen (§ 9 Denkmal- und Heimatschutzgesetz, SGS 791).
Alle Wärmepumpen, die aufgrund ihres Standortes oder ihrer Abmessungen unter die Baubewilligungspflicht fallen, sind mit einem Baugesuch beim Bauinspektorat Reinach zu beantragen.

Weitere Informationen können direkt beim Bauinspektorat Reinach eingeholt werden.


Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.



Birsstadt-TV: Jazz-Weekend
Im Fokus der Sendung vom 29. Juni 2022 steht das Jazz-Weekend, welches nach einer zweijährigen Pause endlich wieder stattfand. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.


 
 
 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
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