21.06.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Die Traktanden der Einwohnerratssitzung vom 27. Juni, die Lohngleichheitsanalyse, Flüchtlinge aus der Ukraine am Frischwarenmarkt, das Feierabendkonzert sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Traktanden der 492. Einwohnerratssitzung vom 27. Juni 2022
(siehe Traktandenliste)
Teilrevision Einführungsgesetz der Krankenversicherung
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass er sich der Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) zur Vernehmlassung zur Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung, EG KVG (SGS 362); Neuregelung Kompetenzen Festlegung Restfinanzierung Pflege stationär anschliesst.
Revision der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass er sich der Stellungnahme des VBLG zur Anhörung zur Neuregelung der Pflegenormkosten im stationären Bereich ab 1.1.2023; Revision der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen anschliesst.
Leitfaden für Atriumsiedlungen (Nachtragskredit)
Der Gemeinderat genehmigt einen Nachtragskredit, um zusammen mit der Kantonalen Denkmalpflege und den GrundeigentümerInnen einen Leitfaden zur Erneuerung der beiden schutzwürdigen Siedlungen «Im Pfeiffengarten» und «Gartenhöfe» zu erarbeiten.
Kostenübernahme KITAplus
Die Gemeinde Reinach beteiligt sich zusammen mit einer lokal ansässigen Stiftung teilweise und einmalig an den Kosten für die Unterstützung zweier Kinder durch das pädagogisch-therapeutische Zentrum (ptz).
Lohngleichheitsanalyse
Die Gemeinde Reinach ist gemäss Gleichstellungsgesetz des Bundes verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese Analyse wurde mit dem vom Bund zur Verfügung
gestellten Webtool Logib durchgeführt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG als unabhängige Stelle überprüft. Das Ergebnis zeigt, dass die Analyse korrekt erfolgt ist und in der Gemeinde Reinach keine statistisch gesicherte Lohndifferenz im engeren Sinne besteht.
Flüchtlinge aus der Ukraine am Frischwarenmarkt
Kommenden Freitag, 24. Juni werden Flüchtlinge aus der Ukraine am Frischwarenmarkt auf dem Gemeindehausplatz einen Marktstand mit selbst Gebackenem betreiben. Sie verschenken die Leckereien an alle, die vorbei kommen. Damit möchten sie der Bevölkerung danke sagen, dass sie in Reinach so gut aufgenommen worden sind.
GGA Netzausbau vom 22. Juni bis 15. Juli 2022
Die Arbeiten finden im Gebiet Ortskern (Hauptstrasse bis In den Steinreben / Hauptstrasse - Hinterkirchweg) statt. Während der Arbeiten von Mittwoch, 22. Juni, bis Freitag, 15. Juli 2022, kann es an Werktagen zwischen 7 und 17 Uhr zu Unterbrüchen der Radio-/TV- und Internetdienste kommen.
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist Pflicht
Das Grün in den Gärten ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder stark gewachsen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden. Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind. Infos und Skizze finden Sie hier.
Ruhestörung durch Rasenmäher
Leider häufen sich die Meldungen aus der Gemeinde, dass vielerorts die allgemeinen Ruhezeiten und die öffentlichen Ruhetage nicht eingehalten werden. Um ein gutes und friedliches Zusammenleben in gegenseitigem Verständnis und Toleranz führen zu können, bittet die Gemeinde alle Einwohner und Einwohnerinnen, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. So dürfen lärmverursachende Haus- und Gartenarbeiten von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 20 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 18 Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind lärmverursachende Arbeiten und Aktivitäten (Rasenmähen, Häckseln etc.) untersagt.
Schon gewusst? Erde und Gartenabfälle richtig entsorgen
Endlich den Garten oder Balkon wieder auf Vordermann bringen. Dabei entstehen aber auch Abfälle wie Erde, Blumenreste, Wurzeln etc. Aber wohin damit?
Eigener Kompost
Wer einen eigenen Kompost hat, kann seine Gartenabfälle darin entsorgen. Allerdings darf der Kompost nicht überfüllt werden und es sollte genügend Sauerstoff in die Zwischenräume kommen. Das heisst, nicht zu viel feuchtes Laub und Grünschnitt entsorgen. Ansonsten fault der Kompost anstatt zu verrotten. Auch faule Früchte sollten nicht auf dem Komposthaufen entsorgt werden,
falls man den Kompost als Dünger verwenden möchte. Ist der Kompost zu feucht, dann sollte dem Kompost trockene zerkleinerte Äste, Häcksel oder Steinmehl untergemischt werden.
Erde und Erdaushub
Bei grösseren Gartenprojekten kann es vorkommen, dass ein grösserer Erdaushub entsteht. Je nachdem, wie tief man gräbt und welche Erdschichten betroffen sind, müssen diese speziell entsorgt werden.
Normale Gartenerde kann in kleineren Mengen (bis zu 20 kg) bei einem Recycling-Park oder einer Gartenfirma nach Wahl entsorgt werden.
Erde gehört nicht in die Biotonne / Grünabfuhr! Da aus den Gartenabfällen Biogas und Erde hergestellt wird, ist es wenig sinnvoll, Erde direkt mit der Grünabfuhr zu entsorgen. Kleinstmengen bis max. 2-3kg sind in der Biotonne erlaubt.
Grünabfall und Biotonne
Gartenabfälle können mit der Bio-/Grünabfuhr (Everbag, Biotonne) entsorgt werden. Speise-/Rüstabfälle müssen zwingend via Biocontainer der Bioabfuhr mitgegeben werden. Unter www.reinach-bl.ch sind weitere Informationen und die Abfuhrdaten der Bio-/Grünabfuhr aufgelistet.
Äste und Baumschnitt
Wenn man seinen Bäumen und Sträuchern einen neuen Schnitt verpasst hat, können die Reste kostenlos durch den Häckseldienst der Gemeinde Reinach gehäckselt werden. Das bereitgestellte Häckselgut sollte mindestens 0.5 m3 umfassen, mindestens 50cm lang und maximal 15cm dick sein. Das gehäckselte Material bleibt vor Ort und kann im Garten beispielsweise für die Abdeckung der Beete oder für den eigenen Kompost verwendet werden.
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 29. Juni 2022 spielen Schülerinnen und Schüler von Susanne Wessel (Kinderchor) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Birsstadt-TV: SOS-Box
Im Fokus der Sendung vom 20. Juni 2022 steht die SOS-Box. Denn die rote Box im Kühlschrank kann Leben retten. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Baugesuche
056/22
Gesuchsteller - De Man Dimitri und Hauswirth Samira, Gstadstrasse 3, 4153 Reinach
Projekt - Anbau an bestehendes Einfamilienhaus
Parz. 459, Gstadstrasse 3
Projektverfasser - R. Paganoni Architekten GmbH, Frobenstrasse 64/66, 4053 Basel
058/22
Gesuchsteller - Sütterlin Peter, Vorderbergweg 7, 4153 Reinach
Projekt - Ersatz Gasheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe (aussen)
Parz. 10457, Vorderbergweg 7
Projektverfasser - Feigenwinter Raphael, Therwilerstrasse 4, 4153 Reinach
059/22
Gesuchsteller - Alispach Philippe und Manuela, Bottmingerstrasse 124, 4102 Binningen
Projekt - Anbau Reiheneinfamilienhaus
Parz. 3399, Rebgasse 18
Projektverfasser - Arbacasa GmbH, Hagmattstrasse 14, 4207 Bretzwil
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24.06.2022 bis 04.07.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.
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