14.06.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Die Abstimmungen zum 25. September, die angepassten Öffnungszeiten, das Pilotprojekt Recycling-Sack, die Vergaben von Baumeisterarbeiten, das Feierabendkonzert sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Abstimmungen vom 25. September 2022
Am 25. September 2022 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
a) Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz
(Massentierhaltungsinitiative)»
b) Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
c) Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
d) Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Kantonale Vorlagen: keine
Kommunale Vorlage:
e) Abstimmung über die Initiative für einen Robinsonspielplatz.
Versand von Abstimmungsempfehlungen
Allfällige Abstimmungsempfehlungen werden wie gewohnt durch das Wohn- und Bürozentrum für Körperbehinderte (WBZ), Aumattstrasse 70-72, 4153 Reinach verpackt und zum Versand gebracht. Die Kosten für die Verpackung und den Versand gehen zu Lasten der Gemeinde. Die Empfehlungen werden jedem Haushalt zugestellt.
Damit die Empfehlungen rechtzeitig bei den Stimmberechtigten eintreffen, sind wir mit dem WBZ übereingekommen, dass diese in einer Auflage von 10’000 Exemplaren bis Donnerstag, 11. August 2022, 12.00 Uhr an das WBZ geliefert werden. Die Empfehlungen werden vom 12. August 2022 bis 23. August 2022 verpackt und versandt.
Für den Inhalt und das Format der Empfehlungen gelten die Bestimmungen der §§ 13–17 des Reg-lements über Wahlen und Abstimmungen sowie das Nachrücken in Behörden und Kommissionen vom 29. März 2004. Verantwortlich für die fristgerechte Ablieferung der Empfehlungen sind die beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen.
Zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen wird kein Empfehlungsversand angeboten.
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Die Gemeinde stellt bei jedem kommunalen Urnengang Plakatständer zur Verfügung. Sollten nicht alle Plakatständer beansprucht werden, können diese auch für die kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vergeben werden.
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Freitag, 1. Juli 2022 an Regula Fellmann zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Zudem muss gemäss §11a der Verordnung über Wahlen und Abstimmungen angegeben werden, für welche Vorlagen die Ständer eingesetzt werden sollen.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Wahlen und Abstimmungen beteiligen. Gemäss geltender Praxis werden die Plakatständer den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 5. Juli 2022. Die Ständer stehen in der Zeit vom 13. August 2022 bis 25. September 2022 zur Verfügung.
Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien und politischen Gruppierungen wurden informiert.
Es ist zu beachten, dass zu eidgenössischen Abstimmungen, gemäss kommunalem Wahl- und Abstimmungsreglement, kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.
Angepasste Öffnungszeiten und weniger langes Warten
Das Stadtbüro der Gemeinde Reinach ist ab sofort eine halbe Stunde früher offen und kann somit jeden Morgen von 8 bis 11.30 Uhr ohne vorherigen Termin aufgesucht werden, am Freitag durchgehend bis um 14 Uhr. Wer zu den Öffnungszeiten nicht spontan vorbeigehen will oder kann, darf gerne ausserhalb dieser Zeit einen persönlichen Termin vereinbaren und umgeht damit gleich auch längere Wartefristen. Dies gilt auch für Termine mit den Fachabteilungen. Viele Dienstleistungen sind auch online auf der Gemeinde-Website www.reinach-bl.ch verfügbar.
Termine können vorläufig weiterhin via Telefon 061 511 60 00 oder E-Mail vereinbart werden oder direkt mit der Fachabteilung (Kontakte auf der Gemeinde-Website). Zudem ist ein Online-Tool in Arbeit, mit dem man sich künftig bequem via Website einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten sichern kann. Die Telefonzentrale ist weiterhin wie gewohnt jeweils montags bis donnerstags von 8-12 Uhr und von 13.30-17 Uhr erreichbar. Freitags ist die Telefonzentrale von 8-12 Uhr und von 13.30-16 Uhr besetzt.
Pilotprojekt Recycling-Sack bis Ende Mai
Am 3. Juni 2021 startete in Reinach der Pilotbetrieb für die Sammlung der Kunststoffflaschen und Getränkekarton im Recycling-Sack. Das Projekt endete Ende Mai. Die Säcke können noch bis Ende Juni der Post mitgegeben werden. Zuviel gekaufte Säcke kann die Gemeinde leider nicht zurücknehmen.
Vergaben von Baumeisterarbeiten
Die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Dinkelweg wurde im Einladungsverfahren durchgeführt. Nach der Überprüfung der eingereichten Angebote auf Vollständigkeit und der Bewertung der Zuschlagskriterien werden die Arbeiten an die Firma Albin Borer AG vergeben.
Auch die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung in den Gartenhöfen wurde im Einladungsverfahren durchgeführt. Nach der Überprüfung der eingereichten Angebote auf Vollständigkeit und der Bewertung der Zuschlagskriterien werden die Arbeiten an die Firma Kury AG vergeben.
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 22. Juni 2022 spielen Schülerinnen und Schüler von Louisa Marxen (Rhythmuskurs) und Gabor Kartschmaroff (Blockflöte) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Birsstadt-TV: «Queen Night» im Palais noir
Im Fokus der Sendung vom 13. Juni 2022 steht die «Queen Night», die am 11. Juni im Palais noir stattfand. Die Band «Wordless» der Musikschule Reinach präsentierte an diesem Abend ein Rockprogramm der Extraklasse.Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Baugesuche
050/22
Gesuchsteller - Leisi Sven, Hollenweg 51, 4153 Reinach
Projekt - Luft-Wasser-Wärmepumpe auf Flachdach
Parz. 5604, Hollenweg 51
Projektverfasser - Vaillant GmbH, Riedstrasse 12, 8953 Dietikon
054/22
Gesuchsteller - Sprecher Tobias, Lochackerstrasse 2a, 4153 Reinach
Projekt - Ersatzneubau Eingangsvordach mit seitlichem Abschluss
Parz. 2829, Lochackerstrasse 2a
Projektverfasser - Allenbach Isabel, Binningerstrasse 32, 4153 Reinach
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 06.05.2022 bis 16.05.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend
und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung