Amtliche Mitteilungen der KW 20/2022

17.05.2022

Die Hauptthemen dieser Woche: Die Beschlüsse der 491. Einwohnerratssitzung, die frühe Sprachförderung, die Öffnungszeiten der Gemeinde über Auffahrt und Pfingsten, der GGA-Netzausbau vom 9. Mai bis 10. Juni, das Feierabendkonzert, die Ergebnisse der Abstimmungen vom 15. Mai 2022 sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.


AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 491. Einwohnerratssitzung vom 16. Mai 2022
Beschlüsse



AUS DEM GEMEINDERAT

Frühe Sprachförderung
Wenn die Deutschkenntnisse von fremdsprachigen Kindern vor dem Schuleintritt gefördert werden, starten diese ihren Bildungsweg deutlich besser. Der Regierungsrat hat soeben einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben, mit dem die Gemeinden die frühe Sprachförderung einführen können. Sie können diese Förderung entweder als obligatorisch erklären, nur für Kinder, die ein gewisses Niveau nicht erreichen, oder aber ganz freiwillig. Eine Sprachstandserhebung soll aufzeigen, wie der Bedarf dafür in den einzelnen Gemeinden ist. Einen Teil der Kosten übernimmt der Kanton, den andern müssen die Gemeinden selbst tragen.
Der Gemeinderat Reinach schliesst sich dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) an, der das Gesetz in seiner vorliegenden Form unterstützt und würdigt, dass die Gemeinden selbständig über ein allfälliges Obligatorium entscheiden können. Ebenso wird begrüsst, dass sich der Kanton an den Massnahmen zur frühen Sprachförderung beteiligt.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Öffnungszeiten über Auffahrt und Pfingsten
Das Gemeindehaus, der Werkhof und das Bestattungsbüro sind an Auffahrt am Donnerstag, 26. Mai und am Freitag, 27. Mai geschlossen. Am Pfingstmontag, 6. Juni bleiben das Gemeindehaus, der Werkhof und das Bestattungsbüro geschlossen. Bei einem Todesfall kann ein Bestattungsunternehmen frei gewählt werden. An den übrigen Tagen ist das Stadtbüro wie gewohnt geöffnet.

GGA-Netzausbau vom 9. Mai bis 10. Juni
Um den heutigen Anforderungen eines leistungsfähigen Kommunikationsnetzes gerecht zu werden, führt die Saphir Group Networks AG im Auftrag der Gemeinde Reinach notwendige Unterhaltsarbeiten an der Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) durch. Damit die Unterhalts- und Ausbauarbeiten ausgeführt werden können, müssen die Monteure der Saphir-Group teilweise auch in die Liegenschaften. Die Saphir-Group wird in diesen Fällen mit den betroffenen LiegenschaftseigentümerInnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Die Arbeiten
finden im Gebiet Schalbergstrasse, Steinrebenstrasse, Tschäpperliring, Neueneichweg und der Pfeffingerstrasse statt. Während der Arbeiten von Donnerstag, 9. Mai, bis Freitag, 10. Juni 2022, kann es an Werktagen zwischen 8 und 17 Uhr zu Unterbrüchen der Radio-/TV- und Internetdienste kommen.

Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 24. Mai 2022 spielen Schülerinnen und Schüler von Matthias Kümin (Trompete) um 18 Uhr in der Aula Weiermatten.


Abstimmungen vom 15. Mai 2022

Eidgenössische Vorlagen
Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
Zahl der gültigen Stimmen: 5’041
Zahl der leeren Stimmzettel: 141
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 172
Stimmbeteiligung: 42.60 %
Es stimmten mit Ja: 2’781
Es stimmten mit Nein: 2’260

Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
Zahl der gültigen Stimmen: 5’173
Zahl der leeren Stimmzettel: 62
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 175
Stimmbeteiligung: 43.05 %
Es stimmten mit Ja: 2’811
Es stimmten mit Nein: 2’362

Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (Frontex)
Zahl der gültigen Stimmen: 5’057
Zahl der leeren Stimmzettel: 123
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 172
Stimmbeteiligung: 42.58 %
Es stimmten mit Ja: 3’927
Es stimmten mit Nein: 1’130


Kantonale Vorlagen
Änderung der Kantonsverfassung vom 13. Januar 2022 betreffend Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson
Zahl der gültigen Stimmen: 4’806
Zahl der leeren Stimmzettel: 210
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 160
Stimmbeteiligung: 41.18 %
Es stimmten mit Ja: 4’114
Es stimmten mit Nein: 692

Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vom 4. November 2021 betreffend «Anreize stärken – Arbeitsintegration fördern»
Zahl der gültigen Stimmen: 4’909
Zahl der leeren Stimmzettel: 146
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 160
Stimmbeteiligung: 41.49 %
Es stimmten mit Ja: 3’132
Es stimmten mit Nein: 1’777

Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Abstimmungen und Wahlen sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).


Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuche
047/22
Gesuchsteller - Nübel Luis und Maria, Bodmenstrasse 9, 4153 Reinach
Projekt - Neubau Wintergarten (Westfassade)
Parz. 3529, Bodmenstrasse 9
Projektverfasser - KUNZ + JEPPESEN AG, Dipl. Architekten SIA, Therwilerstrasse 13, 4153 Reinach


Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 06.05.2022 bis 16.05.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend
und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 
 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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