08.02.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Die Öffnungszeit des Wahllokals, die Vergabe der regionalen Kulturbeiträge 2022, die Vollsperrung des Weiermattparkplatzes sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Traktanden der 489. Einwohnerratssitzung vom 14. Februar 2022
(siehe Traktandenliste)
Öffnungszeit des Wahllokals
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 13. Februar 2022 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen. Es gilt eine Maskenpflicht.
Vergabe der regionalen Kulturbeiträge 2022
Die regionalen Kulturleistungen sowie die damit verbundenen Institutionen werden vom Gemeinderat als wichtig erachtet und von der Gemeinde Reinach unterstützt. Denn damit steht der lokal interessierten Bevölkerung ein vielfältiges Kultur- und Begegnungsangebot zur Verfügung. Der budgetierte Gesamtbetrag 2022 beläuft sich auf CHF 80’000. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Theater "neuestheater.ch" im Rahmen eines Leistungsvertrags mit einem Betrag von CHF 20'000 zu unterstützen. Weitere Beiträge gehen an: Basler Marionettentheater, B-Scene, Collegium musicum, das Hellraumprojekt (Theaterproduktion), Jugendarbeit Dornach (Jugendwoche), Musikwerkstatt Basel, Neues Orchester Basel, Offbeat Concert GmbH (Offbeat-Festival) und das Theater Basel. Eine Reserve in Höhe von CHF 18’500 kann im laufenden Jahr durch die zuständige Ressortleiterin vergeben werden.
Verbindungsweg Galgenrainwägli - Stockackerstrasse
In Reinach Nord wurde der seit letztem Sommer fertig gestellte Verbindungsweg zwischen Galgenrainwägli und Stockackerstrasse eingeweiht und beschriftet. Er wurde mit der Überbauung im Stockacker realisiert.
Vollsperrung Weiermattparkplatz
Während der Bauarbeiten am Neubau des Schulhauses Surbaum werden die Surbaum-
Schülerinnen und -Schüler im Provisorium auf dem Parkplatz Weiermatten unterrichtet. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse für bis zu 600 Primarschüler*innen hat sich die Gemeinde Reinach dafür entschieden, den Weiermattparkplatz als Erweiterung des Pausenplatzes bis im Sommer 2024 zu sperren. In Ausnahmefällen, wie etwa für Grossanlässe an Wochenenden, kann die Sperrung für kurze Zeit aufgehoben werden.
Auf folgende Parkplätze kann ausgewichen werden:
Gemeindezentrum Reinach, kostenpflichtig 550m (abends geschlossen)
Wielandplatz, gratis und blaue Zone 550m
Mischelicenter, kostenpflichtig 600m
Coop, teilweise kostenpflichtig 600m
Gartenbad, gratis 900m
Migros, teilweise kostenpflichtig 800m
Fiechten-Parkplatz 1100m
Absteckungsarbeiten entlang der Erdgashochdruckleitung
Die Erdgashochdruckleitung, die von Schönenbuch nach Arlesheim führt, weist auf Reinacher Boden erhöhte Risikowerte für Störfälle auf. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat deshalb die Gasverbund Mittelland AG (GVM) dazu aufgefordert, zusätzliche Sicherheitsmassnahmen vorzunehmen. Aus diesem Grund nimmt die Jauslin Stebler AG bis zum 16. Februar 2022 an verschiedenen Orten in Reinach Absteckungsarbeiten vor. Die Absteckung wird im Strassenbereich mittels Farbmarkierungen auf dem Asphalt und auf dem Feld mittels Holzpflöcken gekennzeichnet. Nachfolgend das dazugehörige Plangenehmigungsverfahren:
Plangenehmigungsverfahren R-PGV.094
Plangenehmigungsverfahren betreffend Gasverbund Mittelland AG (GVM), zusätzliche Sicherheitsmassnahmen «im Kägen»: Gestützt auf Artikel 21b Abs. 2 des Rohrleitungsgesetzes (RLG; SR 746.1) wird das Projekt «Zusätzliche Sicherheitsmassnahmen «im Kägen» (R-PGV.094) öffentlich aufgelegt.
1. Gesuchsteller*in
Gasverbund Mittelland AG, Untertalweg 32, 4144 Arlesheim
2. Projekt
Die von der Gasverbund Mittelland AG (GVM) betriebene Erdgashochdruckleitung von Schönenbuch nach Arlesheim weist im Bereich «Kägen» erhöhte Risikowerte für Störfälle auf. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat deshalb die GVM aufgefordert, Massnahmen zum Schutz vor Störfällen zu treffen. Das vorliegende Plangenehmigungsgesuch umfasst als bauliche Massnahmen den Einbau von Betonschutzplatten und schnellreagierenden Streckenschiebern (inkl. Schutzbauten) sowie die Verlegung von Kabelschächten/-rohren zur Überwachung der Gasleitung. Als betriebliche Massnahmen sind eine permanente Überwachung der Leitungsumgebung und wöchentliche Trassenkontrollen vorgesehen. Der Projektperimeter liegt teilweise innerhalb, teilweise ausserhalb der Bauzonen. Das Vorhaben tangiert Grundwasserschutzzonen (S2 und S3), Waldareale und kommunale Naturschutzzonen. Es bedarf einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Rodungsbewilligung.
3. Betroffene Gemeinden
Reinach und Aesch
4. Planauflage
Die öffentliche Auflage des Plangenehmigungsgesuches vom 10. Dezember 2021 und des Rodungsgesuchs vom 22. November 2021 findet vom 17. Februar 2022 bis 18. März 2022 statt. In dieser Zeit können die Pläne und weitere Gesuchsunterlagen (inkl. Umweltverträglichkeitsbericht und Rodungsgesuch) während der Schalteröffnungszeiten bei den Einwohnergemeinden Reinach und Aesch eingesehen werden.
5. Einsprache
Während der Auflagefrist, d.h. bis spätestens am 18. März 2022 kann jede und jeder in seinen Interessen Betroffene mit eingeschriebenem Brief beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 22a Abs. 1 RLG). Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 22a Abs. 2 RLG). Die betroffenen Gemeinden haben ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache zu wahren (Art. 22a Abs. 3 RLG).
Mit der rechtskräftigen Genehmigung des Projekts ist endgültig über alle Planelemente einschliesslich der enteignungsrechtlichen Einsprachen entschieden (Art. 23 RLG). Soweit eine gütliche Einigung über enteignungsrechtliche Forderungen (z.B. Begehren um Ausdehnung der Enteignung, Enteignungsentschädigungen) nicht möglich ist, wird anschliessend an das Plangenehmigungsverfahren das Einigungs- und Schätzungsverfahren vor der Eidgenössischen Schätzungskommission durchgeführt (Art. 26 Abs. 1 RLG bzw. Art. 34 EntG).
6. Enteignungsbann
Mit der Zustellung der persönlichen Anzeige an den zu Enteignenden dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerenden rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen mehr getroffen werden (Art. 42 EntG).
7. Weitere Bestimmungen
Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter*innen und Verpächter*innen ihren Mieter*innen und Pächter*innen sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner*innen über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 EntG).
Birsstadt-TV: Neue Fuss- und Velobrücke
Im Fokus der Sendung vom 7. Februar 2022 steht die Fuss- und Velobrücke, die das «Kägen» verkehrstechnisch besser vernetzen soll. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
013/22
Gesuchsteller - Schröter Felix und Eliane, Im Brüel 10, 8353 Elgg
Projekt - Abbruch Einfamilienhaus mit Garage und Neubau Mehrfamilienhaus (5 Wohnungen)
Parz. 2354, Stockackerstrasse 8
Projektverfasser - Ruedi Zehnder GmbH, Gernstrasse 18, 8409 Winterthur
014/22
Gesuchsteller - Universitätsspital Basel, Hebelstrasse 32, 4031 Basel
Projekt - Zweckänderung Malereibetrieb in Dialysezentrum
Parz. 4891, Habshagstrasse 4a
Projektverfasser - KUNZ + JEPPESEN AG, Dipl. Architekten SIA Therwilerstrasse 13, 4153 Reinach
036/19N1 – K 801/19
Gesuchsteller - Spreiter-Hilpert Martina Vanessa, Oberwilerstrasse 51, 4103 Bottmingen
Projekt - Neubau Einfamilienhaus (Anbau), Nachtrag 1: Zweckänderung Einfamilienhaus in KITA
Parz. 696, Loogweg 8a
Projektverfasser - Staehelin, Gisin + Partner AG, Unterer Batterieweg 46, 4053 Basel
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 11.02.2022 bis 21.02.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach das Baugesuch noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.
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