06.12.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Traktanden der 496. Einwohnerratssitzung, die Anhörung zum überarbeiteten Leistungsprofil für den Zivilschutz, die Öffnungszeiten vom Stadt- und Bestattungsbüro über die Feiertage, die Aufforderung zur Meldung des Wasserverbrauchs, das Feierabendkonzert der Musikschule sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Traktanden der 496. Einwohnerratssitzung
Die nächste Einwohnerratssitzung findet am Montag, 12. Dezember 2022, 19 Uhr im Gemeindesaal statt.
Anhörung Leistungsprofil Zivilschutz
Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz hat die Gemeinden um eine schriftliche Stellungnahme zum überarbeiteten Leistungsprofil für den Zivilschutz gebeten. Der Gemeinderat schliesst sich der Stellungnahme des VBLG (Verband Basellandschaftlicher Gemeinden) vom 31.10.2022 mit den entsprechenden Ergänzungen resp. Änderungen an.
Öffnungszeiten Stadtbüro und Bestattungsbüro über die Feiertage
Das Gemeindehaus und der Werkhof sind vom 24. Dezember 2022 bis an Neujahr geschlossen. Ab dem 2. Januar 2023 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da: Montag-Donnerstag 8-11.30, Freitag 8-14 Uhr durchgehend.
Das Bestattungsbüro kann bei einem Todesfall am 28. und 29. Dezember von 8.30-11 Uhr telefonisch erreicht werden: 079 322 37 80. An den anderen Tagen können sich die Familien an ein Bestattungsunternehmen nach Wahl wenden.
Wasserverbrauch selbst ablesen
Alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben eine Karte mit der Aufforderung zur Meldung des Wasserverbrauchs ihrer Liegenschaft erhalten. Den Wasserstand können Sie der Gemeinde entweder mittels Online-Formular «Wasserzähler ablesen» auf der Gemeinde-Website mitteilen oder die ausgefüllte Karte zurückschicken. Bitte melden Sie uns den Wasserverbrauch bis spätestens Ende Dezember 2022. Wassermesser, die in einem Schacht installiert sind, werden von der Gemeinde Reinach selbst abgelesen. Für Auskünfte: 061 511 63 65, E-Mail michael.kron@reinach-bl.ch. Falls Ihnen während des Ablesens ein ungewöhnliches Geräusch auffällt, melden Sie dies bitte der Wasserversorgung Reinach,061 511 62 11.
Feierabendkonzert der Musikschule Reinach
Am Mittwoch, 14. Dezember 2022 spielen Schülerinnen und Schüler von Jürg Denzinger (Querflöte) und Franco Tosi (Klarinette) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuche
095/22
Gesuchsteller - Medpension vsao asmac, Brunnhofweg 37, 3007 Bern
Projekt - Abbruch bestehende Liegenschaften und Neubau 3 Mehrfamilienhäuser (42 Wohnungen) mit Autoeinstellhalle
Parz. 416 (BR 12697), Aumattstrasse 70, 70a und 72
Projektverfasser - Losinger Marazzi AG, Aeschenvorstadt 55, 4051 Basel
096/22
Gesuchsteller - Metz Markus und Fabienne, Maienweg 17, 4153 Reinach
Projekt - An- und Umbau Doppeleinfamilienhaus
Parz. 3361, Maienweg 17
Projektverfasser - Susanna Haldemann Architektin HTL/SIA, Florenz-Strasse 1e, 4142 Münchenstein
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung