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Amtliche Mitteilungen der KW 47/2022

22.11.2022

Die Hauptthemen dieser Woche: Die Öffnungszeiten des Wahllokals, der Stand am Monatsmarkt zur Energiemangellage, das Feierabendkonzert der Musikschule, die Einladung zum Informationsabend «Erfolgreicher Start in den Kindergarten» sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.


AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 495. Einwohnerratssitzung vom 21. November 2022


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Öffnungszeit des Wahllokals
Für Stimmberechtigte, die ihre Stimme persönlich abgeben wollen, steht das Wahllokal im Gemeindehaus am Abstimmungssonntag vom 27. November 2022 von 9.30 Uhr bis 11 Uhr offen.


Die Gemeinde Reinach engagiert sich in Sachen Energiesparen
Am Monatsmarkt vom Dienstag, 29. November 2022 wird Gemeinderätin Doris Vögeli zusammen mit den Umwelt- und Energieverantwortlichen der Gemeinde Reinach vor Ort sein. Am Stand erhalten Interessierte nützliche Tipps und Informationen dazu, wie sich der Energieverbrauch im Alltag reduzieren lässt. Ausserdem können vergünstigte Produkte zum Warmwassersparen erworben werden.


Einladung zum Informationsabend «Erfolgreicher Start in den Kindergarten»
Am Montag, 28. November 2022 um 19.30 Uhr, findet im Gemeindesaal des Gemeindehauses der Informationsabend für die Eltern und Erziehungsberechtigten der neuen Kindergartenschülerinnen und Kindergartenschüler statt. Eltern/Erziehungsberechtigte sind herzlich eingeladen, die Informationsveranstaltung im Interesse ihres Kindes zu besuchen. Es gibt keinerlei Corona-Auflagen - Zertifikatspflicht und Platzbegrenzung - wie irrtümlich erwähnt in unserem persönlich adressierten Einladungsschreiben, welches per Post zugestellt wurde.


Anmeldung der neu eintretenden Kindergartenschülerinnen und Kindergartenschüler
Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern, die zwischen dem 1. August 2018 und dem 31. Juli 2019 geboren sind, erhalten anlässlich des Infoabends vom Montag, 28. November 2022 Unterlagen zur Anmeldung. Bitte melden Sie Ihr Kind bis Freitag, 16. Dezember 2022 schriftlich für den Kindergartenbesuch an bzw. ab. Erziehungsberechtigte, die nicht am Infoabend teilnehmen können, erhalten die Unterlagen mit separater Post. Weitere Formulare können in der Schuladministration Primarstufe, Hauptstrasse 12, 4153 Reinach, 061 511 69 00 bezogen werden.


Feierabendkonzert der Musikschule
Am Mittwoch, 30. November 2022 spielen Schülerinnen und Schüler von Maurice Imhof (Klavier/Keyboard) und Philipp Hohl (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.

Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuche
091/22
Gesuchsteller – Schneider Peter, Ahornstrasse 3, 4153 Reinach
Projekt – Neubau Eingangsvordach
Parz. 1014, Ahornstrasse 3
Projektverfasser – Schneider Peter, Ahornstrasse 3, 4153 Reinach

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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