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Amtliche Mitteilungen der KW 42/2022

18.10.2022

Die Hauptthemen dieser Woche: Die Sicherheitsmassnahme für Velo, Trottinett oder Kickboard, die Pflicht Hecken und Sträucher zurückzuschneiden sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.


AUS DEM EINWOHNERRAT

Einwohnerratssitzung abgesagt
Die Einwohnerratssitzung vom 31. Oktober 2022 fällt mangels Traktanden aus.

DIE GEMEINDE INFORMIERT

Menschen mit Fluchthintergrund bei der Integration begleiten
Die Gemeinde Reinach unterstützt Menschen mit Fluchthintergrund, ihren Weg in unsere Gesellschaft zu finden. Integration gelingt, wenn Geflüchtete zunächst die Möglichkeit erhalten, Deutsch zu sprechen und Kontakte in ihrem direkten Lebensumfeld knüpfen können. Das Rote Kreuz Baselland und der Verein «zRächtCho NWCH» bieten diese Angebote an.

Das Rote Kreuz Baselland vermittelt im Integrationsprogramm «Salute» Flüchtlinge und Personen mit Migrationshintergrund mit Freiwilligen. Das sogenannte Tandem-Angebot führt Freiwillige mit Fremdsprachigen zusammen und hat zum Ziel, Letztere bei ihrer Integration im Baselbiet zu unterstützen, sie im Alltag zu begleiten und zu unterstützen. Das Engagement ist eine spannende, persönliche Herausforderung auf verschiedenen Ebenen: fachlich, sozial und emotional.
Melden Sie sich unverbindlich unter: Rotes Kreuz Baselland,
061 905 82 00, freiwilllige@srk-baselland.ch.

Der Verein „zRächtCho NWCH“ will Geflüchtete ermutigen und befähigen, eine faire Chance zu erhalten, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden. Ziel ist es, Menschen mit Fluchthintergrund sowohl an unsere gesellschaftlichen Strukturen heranzuführen, als auch für den Schweizer Arbeitsmarkt zu befähigen. Ein Tandem besteht aus einer deutschsprachigen einheimischen und einer geflüchteten Person, diese können darüber hinaus in Alltagsfragen unterstützen und bei der Gewöhnung an unsere heimische Kultur und Umgebung helfen.
Melden Sie sich unter (061 823 73 24kontakt@zraechtcho.ch).
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zraechtcho.ch.


Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist Pflicht
Das Grün in den Gärten ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder stark gewachsen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden. Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind. Infos und Skizze auf www.reinach-bl.ch.


Licht ein, sichtbar sein
Viele Kinder und Jugendliche sind auf dem Schulweg oder in der Freizeit ohne Licht am Velo, Trottinett oder Kickboard unterwegs. Das ist gerade im Winterhalbjahr gefährlich, da die Kinder leicht übersehen werden können. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, erinnert die Polizei Reinach alle Eltern und Erziehungsberechtigten daran, die Zweiradfahrzeuge mit dem erforderlichen Licht auszurüsten und die Fahrzeuge regelmässig auf ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Kinder und Jugendliche sollen ermahnt werden, bei Dämmerung und Dunkelheit nur mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Für Fahrzeuge ohne fest montierte Beleuchtungseinrichtungen können auch spezielle Velolichter verwendet werden, die bei Bedarf angesteckt werden.


Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuche
079/22
Gesuchstellerin - Gallo Veronica, Im Stockacker 24, 4153 Reinach
Projekt - Sitzplatzüberdachung
Parz. 7938, Im Stockacker 24
Projektverfasser - Brunner Zimmerei und Bedachung AG, Schulstrasse 409, 4245 Kleinlützel

080/22
Gesuchsteller - Bausch Joachim und Agnes, Im Stockacker 8, 4153 Reinach
Projekt - Sitzplatzüberdachung
Parz. 7932, Im Stockacker 8
Projektverfasser - Brunner Zimmerei und Bedachung AG, Schulstrasse 409, 4245 Kleinlützel

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 21.10.2022 bis 31.10.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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