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Amtliche Mitteilungen der KW 39/2022

27.09.2022

Die Hauptthemen dieser Woche: Die Planauflage des Quartierplans "Angensteinerplatz", die Wahl- und Abstimmungsergebnisse, die Pflicht Hecken und Sträucher zurückzuschneiden sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.


AUS DEM EINWOHNERRAT

Beschlüsse der 494. Einwohnerratssitzung vom 26. September 2022


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Planauflage Quartierplan «Angensteinerplatz»
Der Einwohnerrat hat am 26. September 2022 den Quartierplan «Angensteinerplatz», bestehend aus Plan und Reglement, beschlossen.
Das öffentliche Planauflageverfahren wird gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 29. September bis 30. Oktober 2022 durchgeführt.
Der Quartierplan kann im Gemeindezentrum im Eingangsbereich (während der Öffnungszeiten) oder auf www.reinach-bl.ch eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach


Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 25. September 2022 Initiative für einen Robinsonspielplatz
Zahl der gültigen Stimmen: 5’634
Zahl der leeren Stimmzettel: 98
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 194
Stimmbeteiligung: 47.15 %
Es stimmten mit Ja zur Initiative: 2’409
Es stimmten mit Nein zur Initiative: 3’138
Initiative o.A 87
Es stimmten mit Ja zum Gegenvorschlag: 2’376
Es stimmten mit Nein zum Gegenvorschlag: 3’088
Gegenvorschlag o.A. 170
Stichfrage Initiative: 2’064
Stichfrage Gegenvorschlag: 2’740
Stichfrage o.A. 830

Reinacher Ergebnisse der eidgenössischen Abstimmungen vom 25. September 2022 Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
Zahl der gültigen Stimmen: 6’377
Zahl der leeren Stimmzettel: 48
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 229
Stimmbeteiligung: 52.94 %
Es stimmten mit Ja: 2’551
Es stimmten mit Nein: 3’826


Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Zahl der gültigen Stimmen: 6’382
Zahl der leeren Stimmzettel: 50
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 234
Stimmbeteiligung: 53.04 %
Es stimmten mit Ja: 3’637
Es stimmten mit Nein: 2’745



Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
Zahl der gültigen Stimmen: 6’376
Zahl der leeren Stimmzettel: 63
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 230
Stimmbeteiligung: 53.06 %
Es stimmten mit Ja: 3’276
Es stimmten mit Nein: 3’100



Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Zahl der gültigen Stimmen: 6’118
Zahl der leeren Stimmzettel: 199
Zahl der ungültigen Stimmzettel: 227
Stimmbeteiligung: 52.06 %
Es stimmten mit Ja: 2’899
Es stimmten mit Nein: 3’219

Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Abstimmungen sind innert 3 Tagen seit Veröffentlichung dem Regierungsrat einzureichen (gem. § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).


Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern ist Pflicht
Das Grün in den Gärten ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder stark gewachsen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer verpflichtet sind, ihre Pflanzen entlang der Grundstücke regelmässig zurückzuschneiden. Überhängende Baumäste, Sträucher und Hecken beeinträchtigen den Fussgänger- und Fahrverkehr und verdecken die Verkehrssignale, die Strassenschilder und die Strassenbeleuchtung. Sehbehinderte Menschen können durch überhängende Sträucher verletzt oder die Zufahrt des Feuerwehrautos zu einem Unfallort kann beeinträchtigt werden. Auch die Wischmaschine des Werkhofs Reinach kann nicht durchfahren, wenn die Pflanzen nicht zurückgeschnitten sind.
Infos und Skizze auf www.reinach-bl.ch.


Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.

Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.

Baugesuch
076/22

Gesuchsteller - Aebersold Judith, Hagenholzstrasse 62, 8050 Zürich
Projekt - Ersatzneubau Reiheneinfamilienhaus mit Garagen- und Wohnraumerweiterung (EG)
Parz. 2889, Erikastrasse 8
Projektverfasser - Triforium GmbH, Zelgliweg 13, 4456 Tenniken

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 30.09.2022 bis 10.10.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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