30.08.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Luftmessungen im Schulprovisorium Surmatten, Anrainerinfo für das Jubiläumsfest, Holzschläge in nicht betriebspflichtigen Waldungen, Ergebnis des Zigaretten-Votings sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Beschlüsse der 493. Einwohnerratssitzung vom 29. August 2022
(siehe Gemeinde-Website)
Luftmessungen im Schulprovisorium Surmatten
Anfang Sommerferien wurden im Schulprovisorium Surmatten Luftmessungen durchgeführt. Auslöser der Messungen waren Meldungen über unangenehme Gerüche im Provisorium. Die Messungen in drei Räumen haben ergeben, dass bei allen Proben verschiedene im Bau eingesetzte Lösungsmittel in erhöhter Konzentration vorliegen, wobei keine davon die Grenzwerte überschreiten oder im kritischen Bereich liegen.
Über die Sommerferien wurden in sämtlichen Räumen Luftreinigungsgeräte mit Aktivkohlefilter installiert, um die Luftschadstoffe aus der Luft zu reduzieren. Eine Nachmessung am Freitag den 5, August 2022, hat ergeben, dass sich die Werte verbessert haben, jedoch immer noch in einem erhöhten Bereich liegen. Als Vorsorgemassnahme werden die Luftreinigungsgeräte in Betrieb gelassen, so dass in sämtlichen Räumen eine gute Luftqualität gewährleistet ist und der Schulbetrieb regulär stattfinden kann. Zusätzlich werden weitere Massnahmen geprüft und zeitnah umgesetzt.
Am Donnerstag, den 1. September, findet in der Aula des Fiechtenschulhauses eine Informationsveranstaltung für Eltern und Erziehungsberechtigte statt. Es werden Vertreterlnnen des Gemeinderates, der Schulleitung und der Technischen Verwaltung sowie Expertlnnen der Fa. Carbotech (Durchführung Messungen) teilnehmen.
Anrainerinfo für das Jubiläumsfest am 9. und 10. September 2022
Am 9. und 10. September 2022 findet im Ortszentrum zwischen Wieland-, Gemeindeplatz, Schul-, Kirchgasse und Ernst Feigenwinter-Platz das grosse Jubiläumsfest «10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde Reinach» statt. Das Fest dauert am Freitag, 9. September von 14–01 Uhr und am Samstag, 10. September von 11–01 Uhr (musikalische Unterhaltung bis 24 Uhr). Ergänzend dazu finden Aktivitäten im Businessparc, Tierpark, der Gemeinde- und Schulbibliothek sowie bei der Reformierten Kirche im Mischeli statt. Die Präsenzzeiten der Satellitenstandorte können dem Programm entnommen werden.
Für den Infrastrukturaufbau und –abbau sowie während den Veranstaltungszeiten sind Strassensperrungen notwendig.
Absperrzeiten
Kirchgasse Freitag, 9.9., 06 Uhr bis Sonntag, 11.9.2022, 12 Uhr
Wielandparkplatz Freitag, 9.9., 06 Uhr bis Montag, 12.9.2022, 12 Uhr
Wielandstrasse Freitag, 9.9., 13 Uhr bis Sonntag, 11.9.2022, 12 Uhr
Schulgasse Freitag, 9.9., 13 Uhr bis Sonntag, 11.9.2022, 12 Uhr
Bieglinweg Freitag, 9.9., 13 Uhr bis Sonntag, 11.9.2022, 12 Uhr
Wielandstrasse bis Höhe Bieglinweg Zubringerdienst.
Schulgasse: betrifft Liegenschaften Schulgasse 1-5
Ein Event dieser Grössenordnung zieht unumgängliche Behinderungen und Lärm nach sich, insbesondere für die Anwohnenden. Für Ihre Toleranz zu Gunsten der Reinacher Kinder und Jugendlichen danken wir Ihnen und freuen uns auch auf Ihren Besuch.
Holzschläge in nicht betriebspflichtigen Waldungen
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.
Für nicht betriebsplanpflichtige WaldeigentümerInnen gelten folgende Bestimmungen:
1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar.
4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.
Reinacher WaldeigentümerInnen wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an das Forstrevier Angenstein, per Mail an forstbetrieb@bgaesch.ch oder telefonisch unter 061 751 38 75. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.
Zigaretten-Voting: Ergebnis der ersten Frage
Seit einer Woche läuft die «Aktion gegen Zigarettenstummel im öffentlichen Raum». Mit verschiedenen Massnahmen möchte die Gemeinde Reinach auf das Problem von achtlos weggeworfenen Zigarettenstummel aufmerksam machen. An vier Standorten (Birsstufen, Tramhaltestelle Dorf, Coop Dorf und Tramhaltestelle Surbaum) sollen Voting-Kästen die Raucherinnen und Raucher dazu animieren, ihre Zigarettenstummel in den Behälter und nicht auf den Boden zu werfen. Die Voting-Frage von letzter Woche lautete: «Magst du Pizza lieber mit oder ohne Ananas?» Dabei kam heraus, dass die Mehrheit ihre Pizza ohne Ananas bevorzugt. Auch diese Woche können RaucherInnen wieder mitmachen und mitvoten. Unsere Sportfrage lautet: «Wird Roger Feder seine Karriere Ende 2022 beenden?»
Birsstadt-TV: Jubiläumsfest «10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde Reinach»
Die aktuelle Sendung vom Montag, 29. August, widmet sich der Jubiläumsveranstaltung «10 Jahre kinderfreundliche Gemeinde Reinach», die am 9. und 10. September 2022 stattfinden wird. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuch
074/22
Gesuchsteller - Dätwyler Lucia, Habshagstrasse 4, 4153 Reinach
Projekt - Balkonverglasung Südseite, 4. OG
Parz. 4894, Habshagstrasse 4
Projektverfasser – hoch-drei Verglasungen AG, Haslistrasse 55, 4600 Olten
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 26.08.2022 bis 05.09.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden. Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
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