23.08.2022
Die Hauptthemen dieser Woche: Modalitäten der nächsten Abstimmungen, die 493. Einwohnerratssitzung am 29. August 2022 sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.
Traktanden der 493. Einwohnerratssitzung vom 29. August 2022
Traktandenliste
Volksabstimmung vom 25. September 2022
Am 25. September 2022 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
a) Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»
b) Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
c) Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21)
d) Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Kommunale Vorlage:
e) Abstimmung über die Initiative für einen Robinsonspielplatz.
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:
Briefliche Stimmabgabe
1. Für die briefliche Stimmabgabe muss der ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel in einem verschlossenen Couvert mit der Aufschrift «Stimm-/Wahlzettel» ins «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» gelegt werden.
2. Dem Antwortcouvert beizulegen ist der «Stimmrechtsausweis». Dieser ist nur gültig, wenn er von der stimmberechtigten Person eigenhändig unterschrieben ist.
3. Der «Stimmrechtsausweis» muss so im «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» platziert werden, dass die Anschrift der Gemeinde Reinach im Fenster sichtbar ist.
4. Das «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» kann persönlich im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, abgegeben werden, in den Gemeindebriefkasten eingeworfen oder per Post gesandt werden. Dieses Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Das Couvert muss spätestens um 17 Uhr am Tag vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin in der Gemeinde Reinach eintreffen.
5. Die briefliche Stimmabgabe ist möglich ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- oder Wahlunterlagen sind.
Damit Ihre Stimme gültig ist, senden Sie das Abstimmungscouvert bitte unbedingt rechtzeitig ein, und zwar bei brieflicher Stimmabgabe bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.
Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den «Stimmrechtsausweis» im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Sonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 2. September 2022 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Birsstadt-TV: Reinacher Filmtage, Ukraine-Ausstellung und eine Beachparty
Die aktuelle Sendung vom Montag, 22. August, widmet sich den Reinacher Filmtagen 2022, die dieses Jahr an vier Abenden stattfanden, einer Ausstellung im AU6 zu Gunsten der Ukraine-Flüchtlinge und sie zeigt Impressionen von der Beachparty der Nochwuchs Waggis Birseck. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
Baugesuch
073/22
Gesuchsteller - Hasanaj Mehmet und Teute, Baumgartenweg 16, 4153 Reinach
Projekt - Umbau Vorplatz und Anbau Unterstand
Parz. 1154, Baumgartenweg 16
Projektverfasser - KUNZ + JEPPESEN AG, Dipl. Architekten SIA, Therwilerstrasse 13, 4153 Reinach
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 26.08.2022 bis 05.09.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden. Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
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Fr 8-14 Uhr durchgehend
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