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Amtliche Mitteilungen der KW 33/2022

16.08.2022

Die Hauptthemen dieser Woche: Aufruf zum Wassersparen, Zigaretten richtig entsorgen sowie die Anlass- und Abfuhrdaten.


DIE GEMEINDE INFORMIERT

Aufruf zum Wassersparen
Aufgrund der anhaltend heissen Sommerzeit ohne ausreichende Niederschläge werden die Einwohnerinnen und Einwohner gebeten, sorgfältig mit dem Trinkwasser umzugehen. Ausser für den Fortbestand von Pflanzen ist auf eine Gartenbewässerung zu verzichten. Das Giessen der Pflanzen sollte in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr stattfinden, da dann die Temperaturen sinken und die Wasserverdunstung am geringsten ist. Die Grundwasserstände im Einzugsgebiet sind aktuell zwar tief, aber auf stabilem Niveau. Die Wasserversorgung ist jederzeit sichergestellt. Durch die lang anhaltende Erwärmung kann die Temperatur des Trinkwassers leicht erhöht sein. Auf das Abschalten der Brunnen wird momentan verzichtet. Sie tragen zur Kühlung bei und sollen den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auch den Hunden zur Benutzung zur Verfügung stehen. Wir danken für die Unterstützung im sorgfältigen Umgang mit dem Trinkwasser. Weitere Informationen unter www.wwr.ch.


Logo AbfallinfoSchon gewusst?
Zigaretten richtig entsorgen
Früher oder später ist es soweit: Der Aschenbecher muss geleert werden. Aber wo und wie entsorge ich die Zigaretten richtig? Hier gibt es die Antwort.
Muss der Aschenbecher geleert werden, empfiehlt es sich, den Inhalt in einen separaten Plastiksack abzufüllen. Die Zigarettenstummel muss man im Hauskehricht entsorgen und mit dem Abfüllen in einen separaten Sack verhindert man, die Ausbreitung des Zigarettengeruchs. Am besten entsorgt man die Zigarettenstummel, wenn der Kehrichtsack voll ist. So verbreitet sich der Geruch nicht im ganzen Haus. Zigarettenstummel nie in der Biotonne oder in der Toilette entsorgen. Das ist schädlich für unsere Umwelt.
Wichtig: Mit dem Entsorgen und Leeren des Aschenbechers warten, bis die Asche komplett ausgekühlt ist.


Birsstadt-TV: viel los in Reinach
Die aktuelle Sendung vom Montag, 15. August, widmet sich den vielen Anlässen, die im Sommer in Reinach stattfanden, u.a. dem Arschbomben-Contest der Jugendarbeit und dem 1. August-Brunch im Gartenbad, dem Streetfood Festival und der Beachparty kommenden Samstag. Die Sendung wird online auf der Webseite und App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.


Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.


Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.


Baugesuch
072/22
Gesuchsteller - Python Xhevxhet und Vanessa, Amselweg 1, 4153 Reinach
Projekt - Umbau Dachgeschoss, Neubau Carport und Vorplatzvergrösserung
Parz. 2308, Amselweg 1
Projektverfasser - Planungs- und Baubüro Stenz AG, Schmelzistrasse 15, 4228 Erschwil

Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 19.08.2022 bis 29.08.2022 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Baugesuchs-Pläne bei denen eine entsprechende Einverständniserklärung des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt, können unter folgendem Link auch online eingesehen werden: https://bgauflage.bl.ch/.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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