21.01.2020
Die Themen dieser Woche: Der Mitwirkungsbericht zur Mutation "Gewässerraum", das Feierabendkonzert der Musikschule, die Gräberräumung auf dem Dorffriedhof und dem Friedhof Fiechten, die Veranstaltungshinweise sowie die Baugesuche.
Mitwirkungsbericht zur Mutation "Gewässerraum"
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend die Mutation "Gewässerraum" zu Zonenplan Siedlung und Landschaft fand vom 19. September bis 18. Oktober 2019 statt. Im Mitwirkungsbericht nimmt der Gemeinderat zu den Eingaben Stellung. Der Mitwirkungsbericht wird gestützt auf § 2 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 23. Januar bis 21. Februar 2020 im Gemeindehaus aufgelegt (Hauptstrasse 10, vor Büro 206) und kann hier online eingesehen werden.
Gräberräumung auf dem Dorffriedhof und Friedhof Fiechten der Gemeinde Reinach
Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 29. Februar 2020 folgende Grabstätten aufgehoben:
Dorffriedhof
Urnennischen Nr. -
Familienurnengräber Nr. 403
Familiengräber Nr. 251, 252, 323, 324, 325, 326
Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgräber Nr. 167-175
Erdbestattungsgräber Nr. 3332-3363
Urnengräber Nr. 3929-3935, 3937 - 3944, 3946 - 3949,
3951-3955
Urnennischen Nr. 10-11, 13-26
Kindergräber Nr. 2228
Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner zu kündigen. Die Gräber sollten bis Ende Februar 2020 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Die Angehörigen, soweit bekannt, wurden bereits im Herbst 2019 schriftlich informiert. Auskunft erteilt das Bestattungsbüro, Telefon 061 511 63 14, jeweils vormittags.
Feierabendkonzert der Musikschule
Am Mittwoch, 29. Januar 2020 spielen Schülerinnen und Schüler von Mathias Inoue (Violine), Matthias Jäggi (Viola) und Brigitte Subkov (Klavier) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Birsstadt-TV: Die aktuelle Sendung ist online
Im Zentrum der Sendung vom 20. Januar 2020 steht die vierte Ausgabe des "Gipfeltreffens". Die Sendung wird jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt. Ebenso ist sie auf dem Infokanal der InterGGA sowie auf Swisscom Kanal 162 zu sehen. Zudem steht sie auf der Webseite der Gemeinde und der App der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt zur Verfügung.
Anlässe in Reinach
Datum und Zeit | Name der Veranstaltung | Ort |
---|---|---|
23. Januar, 18.30-21 Uhr | Musical "Error" | Gemeindehaus, Gewölbekeller |
24. Januar, 8.30-11.30 Uhr | Frischwarenmarkt | Gemeindehausplatz |
25. Januar, 20-22 Uhr | Künstlerevent "Hä...?"; Michel Gammenthaler | Bürgergemeindesaal |
26. Januar, 17-18.30 Uhr | Harfen-Klänge mit Sarah O'Brien und der Chamber Academy Basel | Dorfkirche St. Nikolaus |
27. Januar, 17.30-19.30 Uhr | Infoanlass "Arbeitsintegration - eine Initiative der Gemeinde Reinach" (bitte melden Sie sich an: kmu-reinach-bl.ch/Veranstaltungen | WBZ |
29. Januar, 15-15.30 Uhr | Geschichtenzeit im Leimgruberhaus | Treffpunkt Leimgruberhaus |
Alle Anlässe in Reinach finden Sie online sowie auf der kostenlosen App der Gemeinde.
Abfuhrdaten
Datum | Was | Wo |
---|---|---|
28. Januar 2020 | Bio-/Grünabfuhr | Gesamte Gemeinde |
29. Januar 2020 | Häckseldienst | Gesamte Gemeinde (auf Anmeldung) |
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde unter diesem Link sowie auch auf der App der Gemeinde, wo Sie die Spezialabfuhren auch als Push-Meldungen abonnieren können.
Baugesuche
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24. Januar 2020 bis spätestens
3. Februar 2020 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, p. Adr. Technische Verwaltung, Bauinspektorat, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach einzureichen. Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden. Die Pläne können während den Öffnungszeiten des Bauinspektorats an der Hauptstrasse 10 im 3. Obergeschoss eingesehen werden. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach das Baugesuch noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können während der Auflage-/Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektbezogenen Fragen beantwortet werden.
Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.
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