21.07.2020
Beim Abbrennen von privatem Feuerwerk am Nationalfeiertag ist Vorsicht geboten. Weitere Themen diese Woche: Hundekot aufnehmen ist Pflicht, Infos zur Wasserqualität im 2. Quartal 2020 und wie kann der Biocontainer sauber, geruchsfrei und einsatzbereit bleiben.
Vor- und Rücksicht beim Abbrennen von Feuerwerk
In Reinach ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zur Bundesfeier nur am 31. Juli und 1. August erlaubt, so ist es im Polizeireglement der Gemeinde Reinach geregelt. Die Polizei appelliert daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Sie ruft im Umgang mit Feuerwerk zu Vernunft und Vorsicht auf. Dazu gehört auch die momentane Trockenheit, auch wenn zurzeit noch keine Massnahmen bezüglich Feuerverbot in Kraft sind.
Die Grenzwache Basel erinnert daran, dass pro Person lediglich 2,5 Kilogramm Feuerwerkskörper in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Am Boden knallende Feuerwerkskörper sind gänzlich zur Einfuhr verboten. Die Polizei Basel-Landschaft und die Baselbieter Feuerwehren erinnern zudem an die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Feuerwerk:
Hundekot aufnehmen ist Pflicht
Die Gemeinde Reinach erinnert aufgrund verschiedener Reklamationen aus der Bevölkerung die Hundehalterinnen und Hundehalter an ihre Pflicht: Wer mit einem Hund spazieren geht, ist dafür verantwortlich, dass keine Hinterlassenschaften des Tiers liegen bleiben. Auf Gehwegen, Grünflächen, auf dem Kinderspielplatz oder im Wald haben Hundehaufen nichts verloren. Die Hundehalterinnen und -halter sind gemäss Polizeireglement der Gemeinde Reinach § 43 verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu beseitigen. Kunststoffsäckchen mit Kot dürfen weder im Bereich der öffentlichen Strassen und Plätze, noch auf privaten oder landwirtschaftlich genutzten Grundstücken oder im Wald deponiert werden. Sie sind ausschliesslich in den dafür vorgesehenen Abfalleimern (Robidog) oder einem anderen Abfalleimer zu entsorgen. Helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber zu halten!
Info Wasserqualität 2. Quartal 2020
Chemische Beurteilung:
Gesamthärte des Trinkwassers: 28 °fH (französische Härtegrad), resp. 15.7 °dH (deutsche Härtegrade)
Nitratgehalt: 16.4 mg/l NO3 (der Toleranzwert liegt bei 40mg pro Liter Trinkwasser)
Hygienische Beurteilung:
Von 55 bakteriologischen Trinkwasserproben entsprachen 55 in den geprüften Belangen den gesetzlichen Anforderungen. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.
Herkunft des Wassers:
Grundwasser aus Pumpwerken Reinacherheide: 77.90% (1'034’723 m3 )
Fremdwasserbezug von IWB, Hardwasser: 22.10% ( 293’134 m3 )
Behandlung des Wassers:
Pumpwerke 2 und 6: temporäre Behandlung mit UV-Anlage
Besonderes:
Das Wasserwerk Reinach und Umgebung sowie die im Versorgungsgebiet liegenden Gemeinden (Ettingen, Biel-Benken, Bottmingen, Oberwil, Reinach, Therwil) sind mit dem Qualitätszertifikat des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs SVGW ausgezeichnet.
Weitere Informationen:
Wasserwerk Reinach und Umgebung, c/o Technische Verwaltung Reinach, Miriam Lindner, Tel. 061 511 60 00, E-Mail: miriam.lindner@reinach-bl.ch
Besuchen Sie unsere Homepage: www.wwr.ch
Informationen zur Trinkwasserqualität in der Schweiz: www.wasserqualitaet.ch
Allgemeine Informationen zu Trinkwasser: www.trinkwasser.ch
So bleibt der Biocontainer sauber, geruchsfrei und einsatzbereit
Im Bioabfallcontainer können pflanzlicher Gartenabfall, organischer Küchenabfall und Speisereste kostenlos entsorgt werden.
Im Bioabfallcontainer kann Folgendes entsorgt werden:
Das gehört nicht in den Bioabfallcontainer:
Tipps für einen sauberen und geruchsfreien Container:
Anlässe in Reinach
Datum und Zeit | Name der Veranstaltung | Ort |
---|---|---|
24. Juli 2020, 8.30-11.30 Uhr | Frischwarenmarkt | Gemeindehausplatz |
27.-31. Juli 2020, 10-12 / 13-15 Uhr | Tennis Intensivkurs | TAFD, Heideweg |
28. Juli 2020, 10-22 Uhr | Warenmarkt | Ortszentrum |
3.-7. August, 10-15.30 Uhr | Tennis Sommercamp für Kinder | TAFD Heideweg |
Alle Anlässe in Reinach auf www.reinach-bl.ch sowie auf der kostenlosen App der Gemeinde.
Abfuhrdaten
Datum | Was | Wo |
---|---|---|
28. Juli 2020 | Bio- und Grünabfuhr | Gesamte Gemeinde |
4. August 2020 | Bio- und Grünabfuhr | Gesamte Gemeinde |
5. August 2020 | Papierabfuhr | Kreis Ost |
5. August 2020 | Kartonabfuhr | Kreis West |
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde sowie auch auf der App der Gemeinde, wo Sie die Spezialabfuhren auch als Push-Meldungen abonnieren können.
Baugesuche
Da nächste Woche kein Wochenblatt erscheint, werden auch keine Baugesuche publiziert. Baugesuche, die ab dem 17. Juli bis zum 30. August eingehen, werden daher erst wieder ab dem 6. August veröffentlicht.
059/20
Gesuchsteller - Bau- und Umweltschutzdirektion, Hochbauamt, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
Projekt - Neubau 2 Velounterstände
Parz. 8220, Weiermattstrasse 11
Projektverfasser - Hochbauamt Basel-Landschaft, Zeichnungsbetrieb, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 24.07.2020 bis 03.08.2020 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Planauflagen sind im Windfang des Gemeindehauses einsehbar. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8.30-11.30 Uhr
Fr 8.30-14 Uhr durchgehend
Fachabteilungen
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