Im Stadtbüro der Gemeinde Reinach bekommen Sie zu den Öffnungszeiten des Gemeindehauses an der Hauptstrasse 10 Auskünfte aller Art, Bewilligungen, Formulare, Broschüren, Abfallvignetten und vieles mehr. Einige Dinge können Sie mit den Online-Formularen bequem von zu Hause aus erledigen.
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Abfallvignetten und Kehrichtmarken sind Im Stadtbüro, auf der Post Reinach, in den Apotheken und im Milchhüsli erhältlich.
Gebühren:
CHF 20.00 Bogen Hauskehricht
Grünabfuhr und Häckseldienst seit 1.1.2017 kostenlos.
Eine Adressänderung innerhalb von Reinach kann persönlich oder online via Stadtbüro erfolgen. Dazu ist zwingend ein gültiger Mietvertrag nötig. Diesen können Sie persönlich mitbringen oder via Mail als PDF ans Stadtbüro senden.
Oder bei Eigentum: Kaufvertrag bzw. Grundbuchauszug (Kaufpreis der Immobilie darf geschwärzt werden, wenn gewünscht) mitbringen oder mailen.
Für Fragen betreffend AHV, IV und Ergänzungsleistungen wenden Sie sich bitte ans Stadtbüro.
Mit dem Gesuchsformular können Sie Adresslisten unter Berücksichtigung des kantonalen Datenschutzgesetzes beantragen.
Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim RAV in Münchenstein, Grabenackerstrasse 8b, Tel. 061 552 05 40.
Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatenangehörige
Ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung können Sie bei der kantonalen Migrations- oder Arbeitsmarktbehörde einreichen. Dabei müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie in der Schweiz eine Stelle antreten. Normalerweise wird das Gesuch vom zukünftigen Arbeitgeber eingereicht. Sie können erst in die Schweiz einreisen, wenn die kantonale Stelle eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt hat.
Aufenthaltsbewilligung für EU- / EFTA-Staatsangehörige
Auch EU-/EFTA-Staatsangehörige benötigen eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Arbeitsbewilligung. Das Verfahren zur Erteilung dieser Papiere wurde jedoch wesentlich vereinfacht und ist ausschliesslich Sache der Kantone. Für genaue Informationen bezüglich Verfahren und Erteilung dieser Bewilligungen wenden Sie sich an die kantonale Migrationsbehörde. In Reinach kann Ihnen das Stadtbüro Auskunft erteilen.
Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis umschreiben wollen, können Sie das entsprechende Gesuchsformular im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Die Dienstleistung ist kostenlos.
Mitbringen: Gültigen Ausweis (Original-Führerausweis, Passfoto, Ausländerausweis)
Sie möchten einen Gast aus dem Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften!
Die zuständige schweizerische Auslandsvertretung im Heimatland entscheidet, ob die ein Visum beantragende Person eine formelle Garantieerklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie das nummerierte Garantieformular aus. Die antragstellende Person (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet es an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben, kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter des Stadtbüros. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen: Mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an das Amt für Migration weitergeleitet.
Kosten: CHF 20
Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien können Sie am Schalter des Stadtbüros vornehmen lassen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte) mit. Bei beglaubigten Fotokopien benötigen wir das Originaldokument.
Gebühr für Unterschriftsbeglaubigung: CHF 20
Gebühr für Beglaubigung Original/Kopie: CHF 10
Den Betreibungregistersauszug erhalten Sie beim Betreibungsamt in 4410 Liestal, Eichenweg 4, Telefon 061 552 46 00
Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Pass benötigen, wenden Sie sich bitte an das Passbüro in Liestal. Am schnellsten und einfachsten geht dies online. Bitte bestellen Sie Ihren Pass rechtzeitig, insbesondere vor den Ferienzeiten.
Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) gilt für Personen die in eigenem oder fremdem Namen meldepflichtigen Personen Räumlichkeiten vermieten oder die meldepflichtige Personen bei sich oder in Kollektivhaushalten aufnehmen eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde innert 14 Tagen.
Sie finden dazu ein Meldeformular oder die Meldeplattform des Bundes.
Bitte weisen Sie die Personen, welche zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen melden müssen.
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Reinach BL erhalten? Oder Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Für Fragen rund um dieses Thema und seine Vorbereitung wenden Sie sich bitte an Frau Kathrin Beck-Siegrist, Tel. 061 712 12 24, Schreiberin der Bürgergemeinde Reinach.
Bitte bestellen bei:
KESB Birstal, St. Jakobstr. 41, 4132 Muttenz, Tel. 061 599 85 70 – birstal@kesb-bl.ch
Ein Heimatausweis wird bei einem auswärtigen Aufenthaltsstatus oder zur Eröffnung einer Einzelfirma in Reinach (bei auswärtigem Wohnsitz) benötigt. Der Heimatausweis kann telefonisch oder per E-Mail im Stadtbüro bestellt werden.
Gebühr: CHF 20.
Ein Heimatschein kann nur beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden.
Tierhaltung allgemein
Stellt die Polizei Reinach fest, dass Hunde oder auch andere Tiere nicht gesetzeskonform gehalten werden, schreitet diese ein und erstellt, falls nötig, eine Anzeige an den Gemeinderat.
Anmeldung eines Hundes
Die Anmeldung Ihres Hundes erfolgt im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10. Dort werden die Daten Ihres Hundes aufgenommen und Ihnen eine Hundemarke ausgehändigt.
Bitte bringen Sie das Chipformular bzw. das Impfbüchlein mit. Zudem benötigen wir eine Kopie Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Hinweis: Mit dem Chip einsetzen durch den Tierarzt ist der Hund nicht automatisch in der Gemeinde registriert.
Gebühren: Bei einer Neuanmeldung wird Ihnen durch das Stadtbüro eine Rechnung gestellt. Gebühr pro Hund CHF 130 plus Hundemarke CHF 20 (bar zu bezahlen).
Verlust der Marke: Sollte Ihr Hund die Marke verlieren, raten wir Ihnen, eine Woche zu warten, bis Sie eine Ersatzmarke beziehen. Viele Marken werden wieder aufgefunden und bei der Gemeindepolizei oder dem Stadtbüro abgegeben.
Die Gebühr für eine Ersatzmarke beträgt CHF 20 und ist bar im Stadtbüro zu bezahlen.
Kauf eines neuen Hundes / Hund verstorben
Ihr Hund ist gestorben und Sie haben einen neuen Hund gekauft: Melden Sie sich persönlich beim Stadtbüro und bringen Sie das neue Chipformular mit, damit die neuen Daten registriert werden können. Die alte Hundemarke kann auf den neuen Hund übertragen werden.
Sollten Sie keinen neuen Hund erwerben, melden Sie bitte Ihren verstorbenen Hund im Stadtbüro ab, damit keine Rechnungsstellung mehr erfolgt.
Falls Sie eine neue Identitätskarte brauchen, müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorbeikommen.
Mitbringen: ein Foto im Format 35 x 45 mm ohne Rand, Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mind. 29 mm, höchstens 34 mm, gerade Kopfhaltung, gerader Blick, nicht lachen, Rand um Kopf ca. 5mm, farbig od. schwarz-weiss, heller neutraler Hindergrund, Serienfoto (kein Privatfoto), nicht älter als 1 Jahr, Frontansicht (ohne Kopfbedeckung, ohne Sonnenbrille). Falls vorhanden: alte ID, Verlustanzeige.
Gebühren (inkl. Einschreibegebühr): Erwachsene CHF 70, Kinder / Jugendliche CHF 35.
Gültigkeit: Ab Geburt bis 18. Altersjahr: 5 Jahre, ab 18. Altersjahr: 10 Jahre
Hinweis: Es kann ein Kombi (ID-Karte und Pass zusammen) beantragt werden. Bitte separaten Hinweis unter „Biometrischer Pass“ beachten.
Ausweisunterzeichnung: Kinder ab 7 Jahren (je nach Eignung) unterschreiben ihre Identitätskarte selber. Zusätzlich muss der Antrag durch einen gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) unterschrieben werden.
Bearbeitungsdauer: Innerhalb von ca. 7 Arbeitstagen wird die ID-Karte eingeschrieben an den/die Antragsteller/in versandt. Auf Wunsch können Sie die ID-Karte beim Stadtbüro selbst abholen.
Ausweisverlust / Diebstahl: Bei Diebstahl / Verlust erstatten Sie eine Anzeige beim Polizeiposten. Diese Diebstahl- bzw. Verlustanzeige müssen Sie dem Stadtbüro bei der Antragerstellung abgeben.
Die Lebensbescheinigung muss persönlich am Schalter des Stadtbüros beglaubigt werden. Bitte bringen Sie einen Ausweis (ID-Karte oder Pass) mit. Diese Bescheinigung ist kostenlos.
Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie im Stadtbüro beziehen. Nachdem Sie Ihre Personalien auf dem Gesuch eingetragen haben, lassen Sie diese bei uns bestätigen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID, Pass). Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Wie reservieren Sie Ihre Tageskarte?
Was bringt Ihnen die Tageskarte "Gemeinde"?
Jeder Todesfall muss gemeldet werden. Dies können Sie direkt im Bestattungsbüro im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 tun. Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
Es ist auch möglich, einen Todesfall via Online-Formular zu melden. Einfach alles ausfüllen und die notwendigen Dokumente hochladen.
Anmeldung eines Todesfalles ausserhalb von Reinach
Die Anmeldung eines Todesfalls ausserhalb Reinachs können Sie auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes vornehmen. Sie benötigen hierzu dieselben oben erwähnten Dokumente.
Sie verlassen die Gemeinde Reinach? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug abmelden. Sie können die Abmeldung persönlich oder mit dem Online-Formular vornehmen. Bei einer persönlichen Abmeldung benötigen wir bei SchweizerbürgerInnen ID-Karte oder Pass. Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen den Ausländerausweis.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Sollten Sie ins Ausland wegziehen, ist eine persönliche Abmeldung im Stadtbüro erforderlich.
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unserem Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich im Stadtbüro anmelden. Bitte nehmen Sie zuerst die Abmeldung am alten Wohnort vor.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Wenn Sie einem andern Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Die Anmeldung ist kostenlos.
Die Niederlassungsbestätigung kann telefonisch oder per E-Mail im Stadtbüro oder mit dem Online-Formular bestellt werden.
Gebühr: CHF 20.
Für die Angabe einer Zivilstandsänderung von Personen aus der Gemeinde Reinach ist das Zivilstandsamt Arlesheim, Dorfplatz 13, Tel. 061 706 81 10, zuständig.
In folgenden zivilstandsrelevanten Fällen bitten wir Sie, das Stadtbüro zu informieren:
Rechtsauskunft Birseck
Hauptstrasse 10, 17-18h
Kosten: CHF 10 pro Beratung.
Nächste Termine:
08.05.2018
22.05.2018
05.06.2018
19.06.2018
03.07.2018
17.07.2018
07.08.2018
21.08.2018
Mietrechtliche Beratungen
des Mieterinnen- und Mieterverbandes BL
Hauptstrasse 10, jeweils Mittwochabend, 17.30-18.30h
Kosten: für Mitglieder des Mieterverbands kostenlos, für alle andern CHF 40.
Eine Voranmeldung ist nicht möglich.
Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, Tel. 061 716 44 44, E-Mail info(at)reinach-bl.ch
Stadtbüro: offen 8.30-11.30 Uhr und 13.30-16 Uhr, Mittwoch bis 18 Uhr (während den Schulferien bis 16 Uhr), Freitag durchgehend bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung
Abteilungen: offen 8.30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
So finden Sie uns: Anfahrtsplan
Details zu Öffnungszeiten und Situationsplan inkl. Routenplaner
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