Meldung eines Todesfalls für Privatpersonen

Mit diesem Online-Formular können Sie der Gemeinde Reinach einen Todesfall melden. Selbstverständlich sind Meldungen direkt im Bestattungsbüro der Gemeinde Reinach weiterhin möglich. Alle mit * bezeichneten Felder sind Pflichtfelder. Für weitere Informationen lesen Sie bitte den Leitfaden für Todesfälle.

Bitte füllen Sie zur Vorbereitung auf ein persönliches Gespräch das Formular Bestattungsgespräch aus.

 
 

Sollten Sie Probleme beim Ausfüllen des Formulars haben, wenden Sie sich bitte ans Bestattungsbüro oder ans Stadtbüro, Frau Mirjam Anderhalden resp. Frau Margot Schneider, Tel. 061 511 60 00.

Auch Auswärtige können jemanden in Reinach bestatten lassen. Lesen Sie dazu das Reglement.

Kontaktangaben für Rückfragen

 
 

Personalien der verstorbenen Person

Bitte je ein PDF der Todesbescheinigung sowie des Familienbüchleins hochladen. Ohne ärztliche Todesbescheinigung darf das Bestattungsbüro den Todesfall nicht bearbeiten. Die Kopie des Familienbüchleins (inkl. Seiten zu den Kindern) ist nötig für die Meldung ans Erbschaftsamt.

 
 

Beauftragtes Bestattungsunternehmen

Falls Sie bereits ein Unternehmen für die Bestattung ausgesucht und beauftragt haben, geben Sie uns bitte bekannt, um welches Bestattungsunternehmen es sich handelt.

 
 

Bestattungswunsch und Art der Bestattung

Die Angehörigen müssen nach der Bearbeitung des Todesfalles durch die Gemeinde Reinach die Kremation und/oder Beisetzung auf dem Friedhof Hörnli abklären. Bitte vorher einen Termin vereinbaren: Tel. 061 605 21 80.

Das Datum der Beisetzung kann erst bestimmt werden, nachdem das Datum der Kremation durch das Hörnli Basel bekannt ist. Die Gemeinde Reinach meldet die Kremation an.

 
 

Aufbahrung auf dem Friedhof Fiechten

Informationen über die Fristen und Kosten entnehmen Sie bitte dem Reglement über das Bestattungswesen und den Friedhof.

Bitte beachten Sie, dass es uns leider nicht immer möglich ist, den gewünschten Katafalk zur Verfügung zu stellen.

 
 

Gewünschte Grabstätte auf dem Friedhof Fiechten

Bitte beachten Sie: Für eine Beisetzung in einem bestehenden Grab gilt als Ruhezeit diejenige der zuerst verstorbenen Person. Diese wird nicht verlängert, wenn weitere Personen beigesetzt werden.

Falls die verstorbene Person in einem bereits bestehenden Familiengrab auf dem Friedhof Fiechten beigesetzt werden soll, machen Sie hier bitte nähere Angaben dazu. Beachten Sie bitte das Reglement zum Thema Ruhezeit.

 
 

Aushang und amtliche Publikation in BaZ, BZ, Wochenblatt

 
 

Liste der direkten Hinterbliebenen

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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