Der Schulrat, eine unabhängige und selbständige Behörde, ist für die richtungsweisenden Fragen der Reinacher Schulen zuständig. Er zählt neun Mitglieder. Acht Mitglieder werden von den Stimmberechtigten im Majorzverfahren auf vier Jahre gewählt. Das für den Geschäftsbereich "Bildung" zuständige Mitglied des Gemeinderates gehört der Behörde von Amtes wegen an. Die Hauptaufgaben des Schulrates sind: - Aufsicht über den Kindergarten, die Primarschule, die Sekundarschule und die Musikschule
- "Brücke" zwischen der Öffentlichkeit und den Schulen
- Vermittlung der Schulanliegen gegenüber der Trägerschaft und Öffentlichkeit
- Anstellungsbehörde für Lehrpersonen, Schulleitungen und KITA-Mitarbeitende
- Genehmigung der Schulprogramme
- Durchführung von Evaluationen und Gewährleistung Massnahmenumsetzung
- Beschwerde- und Rekursinstanz gegen Entscheide der Schulleitungen
- Verfügen von Schulausschluss (auf Antrag Schulleitung)
- Teilnahme an schulischen Anlässen
- Durchführung von Schulbesuchen
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