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Amtliche Mitteilungen KW 05/10

  • Baugesuche
  • Volksabstimmungen vom 7. März 2010
  • Gräberräumung auf dem Dorf Friedhof und Friedhof Fiechten Reinach
  • Reinacher Fasnacht 2010
  • Der bfu-Tipp: Autofahren - Intelligente Technik kann Leben retten
  • Abfuhrdaten
  • Öffnungszeiten Recycling-Park während der Fasnacht
  • Feierabendkonzert
  • Gemeinde-TV: Unterwegs mit dem Förster

A. AMTLICHE MITTEILUNGEN

1. Baugesuche
008/10
Gesuchsteller -transGourmet Schweiz AG, Lochackerstrasse 5, 3302 Moosseedorf
Projekt -Umbau CC Prodega / GROWA (Erdgeschoss), Parz. 7921, Christoph Merian-Ring 29
Projektverfasser -Frey + Gnehm Olten AG, Leberngasse 1, 4603 Olten

009/10
Gesuchsteller -Staub-Magne Philip und Nicole, Domplatz 12, 4144 Arlesheim
Projekt -Umbau und Sanierung Einfamilienhaus, Parz. 3198, Im Pfeiffengarten 7
Projektverfasser -Fries Urs, dipl. Architekt ETH, Fabrikmattenweg 1, 4144 Arlesheim

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlichrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen bis spätestens 15.02.2010 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, p. Adr. Technische Verwaltung, Abteilung Hochbau, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baube-willigungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne können während den Öffnungszeiten an der Hauptstrasse 10 im 3. Obergeschoss eingesehen werden.

2. Volksabstimmungen vom 7. März 2010
Am 7. März gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Eidgenössische Vorlagen:
1 Bundesbeschluss vom 25. September 2009 zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
2 Volksinitiative vom 26. Juli 2007 "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"
3 Änderung vom 19. Dezember 2008 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Kantonale Vorlage:
4 Teilrevision vom 9. Dezember 2009 des Gastgewerbegesetzes/Verbesserung des Jugendschutzes in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken

Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten folgendes zu berücksichtigen:
a.) Persönliche Stimmabgabe
Öffnungszeiten der Wahllokale zur persönlichen Stimmabgabe:
Sonntag, 7. März 2010, 09.30 - 11.00 Uhr
Zur persönlichen Stimmabgabe stehen Ihnen folgende Wahllokale zur Verfügung:
• Dorf, im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10
• Surbaum, Stockackerstrasse 5

b.) Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe wird im Gesetz über die politischen Rechte und in der Verordnung zu diesem Gesetz wie folgt geregelt:
Stimmabgabe (§ 7 Absatz 2 des Gesetzes)
2 Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Stimmrechts-Couvert muss bis 17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag in der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Briefliche Stimmabgabe (§ 7 der Verordnung)
1 Die stimmberechtigte Person, welche brieflich stimmen will, verschliesst den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in einem Umschlag mit der Aufschrift "Stimm-/ Wahlzettel". Diesen Umschlag legt sie in das Stimmrechts-Couvert. Dieses muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
2 Das Stimmrechts-Couvert ist verschlossen im Stadtbüro der Gemeinde abzugeben, im Gemeindebriefkasten einzuwerfen oder bei einer schweizerischen Poststelle aufzugeben. Das Stimmrechts-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe zudem folgende Punkte:
  1. Gehen Sie nach der Anleitung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises vor.
  2. Die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis (Stimmrechts-Couvert) muss lesbar sein.
  3. Die Adresse ist so durchzustreichen, dass sie noch leserlich ist, z.B. mit einem Kreuz (durch diese beiden Bestimmungen wird das Stimmgeheimnis nicht verletzt).
  4. Das Porto für die Rücksendung des Stimmrechtsausweises übernimmt die Gemeinde.
  5. Die briefliche Stimmabgabe ist sofort nach Erhalt der Stimm- bzw. Wahlunterlagen möglich und endet am 7. März 2010, um 17.00 Uhr.
Bitte berücksichtigen Sie, dass erst am Freitagmorgen der Post übergebene Stimmrechts-Couverts das Wahlbüro in vielen Fällen nicht mehr rechtzeitig erreichen. Wir empfehlen Ihnen, das Couvert spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin einzuwerfen.
Die Stimm- und Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten in dieser Woche durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis Freitag, 5. März 2010, 12.00 Uhr, im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.

3. Gräberräumung auf dem Dorf Friedhof und Friedhof Fiechten Reinach
Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 28. Februar 2010 folgende Grabstätten aufgehoben:

Dorf Friedhof
Urnennische Nr. 78
Familiengräber Nr. 265, 266

Friedhof Fiechten
Gemeinschaftsgrab Nr. 21 - 25
Urnengräber Feld D Nr. 2378 - 2402
Erdbestattungsgräber Feld E Nr. 2764 - 2791
Erdbestattungsgräber Feld A Nr. 2810 - 2830

Die Angehörigen sind gebeten, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gärtner zu kündigen.
Die Gräber sollten bis Ende Februar 2010 abgeräumt sein. Die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine und Anpflanzungen werden anschliessend kostenlos durch das Friedhofpersonal der Gemeinde Reinach entfernt und entsorgt. Dasselbe gilt für die Urnen. Die Asche der Verstorbenen wird im Aschengrab beigesetzt. (§25 Abs. 1 – 4 des Bestattungsreglements vom 26. Oktober 1998 und § 27 Abs. 1 + 2 der dazugehörenden Verordnung vom 24. August 1999). Die Angehörigen, soweit bekannt, wurden bereits im Herbst 2009 schriftlich informiert.
Auskunft erteilt das Bestattungsbüro (V.Becker), Tel. 061 716 43 14, jeweils vormittags.


B. DIE GEMEINDE INFORMIERT

1. Aus der Verwaltung
Reinacher Fasnacht 2010
Schulfasnacht am Schmutzigen Donnerstag, 11. Februar 2010
Die Primarschulen und Kindergärten von Reinach führen am Donnerstag, 11. Februar 2010 ihren Fasnachtsumzug durch. Der Umzug führt von der Kreuzung Hauptstrasse/Birsigtalstrasse/ Bruggstrasse bis zum Milchhüüsli und zurück. Von ca. 14.00 bis 16.00 Uhr bleibt deshalb die Hauptstrasse in diesem Abschnitt für den Autoverkehr gesperrt.
Das letzte bzw. erste Tram der Linie Nr. 11 von der Haltestelle Surbaum Richtung Aesch fährt um 14.13 Uhr und 15.43 Uhr. Von Reinach Dorf in Richtung Basel verkehrt der letzte bzw. erste Tramzug um 14.18 Uhr und um 15.48 Uhr. Von der Haltestelle Surbaum aus verkehren Busse als Tramersatz der Linie 11 nach Aesch und zurück.
Auch die Buslinie Nr. 64 wird in dieser Zeit umgeleitet. Um 14.12 Uhr ist die letzte Durchfahrt „Dorf“ Richtung Therwil und um 14.11 Uhr Richtung Dornach. Die erste Durchfahrt nach der Sperrung ab der Haltestelle Reinach Dorf Richtung Dornach folgt um 15.41 Uhr und Richtung Therwil um 15.42 Uhr. Die letzte bzw. erste Durchfahrt „Dorf“ der Buslinie 62 von bzw. nach Dornach erfolgt um 13.55 Uhr bzw. 15.55 Uhr und von bzw. nach Therwil um 13.58 Uhr bzw. um 15.58 Uhr. Der Extrabus für die Schüler verkehrt ab Surbaum bis zur Landererstrasse und retour; Abfahrtszeit ab Surbaum: 13.50 Uhr.

„Räbsteggeler“ vom Fasnachtsfreitag, 12. Februar 2010
Aufgrund des Festgeländes auf dem Ernst Feigenwinterplatz werden die Strassenabschnitte Ziegelgasse ab der Schreinerei Wenger sowie die Kirchgasse ab dem Parkplatz des Restaurants Schopf bis vor die Katholische Kirche von 18.00 – 04.00 Uhr gesperrt.

Strassenfasnacht vom Fasnachtssamstag, 13. Februar 2010
Während der Strassenfasnacht vom Samstag, 13. Februar 2010 ist von ca. 13.00 bis 18.00 Uhr die Zufahrt zum Ortskern für den Verkehr vollständig gesperrt. Die Zufahrtsmöglichkeiten nach Reinach Dorf sind eingeschränkt. Der Parkplatz Wielandstrasse ist ab 12.30 Uhr durchgehend bis Sonntag 06.00 Uhr gesperrt. Fahrzeuglenkerinnen und –lenker werden dringend ersucht, keine Autos entlang der Cortègeroute zu parkieren. Sämtliche Besucherinnen und Besucher sind gebeten, sich an die Signalisationen und Weisungen der Polizei und des Sicherheitspersonals zu halten. Die Umleitungen für den Fahrzeugverkehr sind signalisiert. Verkehrsbehindernde Fahrzeuge können auf Kosten der Halter abgeschleppt werden.
Das letzte bzw. erste Tram der Linie Nr. 11 von der Haltestelle Surbaum Richtung Aesch fährt um 12.50 Uhr und 18.20 Uhr. Von Reinach Dorf in Richtung Basel verkehrt der letzte bzw. erste Tramzug um 12.56 Uhr und 18.24 Uhr. Während der Sperrung werden ab der Haltestelle Surbaum Busse eingesetzt.
Die Buslinie Nr. 64 wird ebenfalls umgeleitet. Um 12.42 Uhr ist die letzte Durchfahrt „Dorf“ Richtung Therwil und um 12.41 Uhr Richtung Dornach. Die erste Durchfahrt nach der Sperrung ab Haltestelle Reinach Dorf folgt in Richtung Therwil um 17.42 Uhr und Richtung Dornach um 17.41 Uhr.
Die letzte bzw. erste Durchfahrt „Dorf“ der Buslinie 62 von bzw. nach Dornach erfolgt um 12.55 Uhr bzw. 17.55 Uhr und von bzw. nach Therwil um 12.58 Uhr bzw. um 17.58 Uhr.
Im Anschluss an den Strassenumzug finden die Wagenausstellung sowie das traditionelle Guggenkonzert zwischen 18.45 Uhr und 22.30 Uhr auf dem Gemeindehausplatz statt.

Der bfu-Tipp: Autofahren – Intelligente Technik kann Leben retten
Fehleinschätzungen und Fehlverhalten sind die häufigste Unfallursachen im Strassenverkehr. Hier können Fahrer-Assistenz-Systeme (z.B. ABS, ESC) entscheidend helfen. Sie warnen vor Gefahren und nehmen bei Bedarf Korrekturen vor und können so bis zu 50 % aller Unfälle vermeiden. Grundsätzlich sind drei Wirkungsweisen zu unterscheiden:
Fahrdynamik: Elektronische Stabilitäts-Kontrolle, Anti-Blockier-System, Brems-Assistent. Diese Fahrer-Assistenz-Systeme entschärfen kritische Fahrsituationen.

Längsführung: Abstand-Regelungs-System ACC, Kollision-Warn-System CWS, Kollision-Vermeidungs-System ACA. Diese Systeme senken das Auffahrrisiko, der ideale Abstand zum vorderen Auto ist gewährleistet.

Querführung: Spur-Wechsel-Assistent LCA, Spur-Verlassungs-Warner LDW, Spur-Halte-Assistent LKS. Diese Fahrer-Assistenz-Systeme unterstützen beim Halten und Wechseln der Spur.

Auf der Website www.Auto-IQ.ch ist alles über die Sicherheitsausstattung eines Fahrzeugs nachzulesen.


Abfuhrdaten
10. Februar 2010PapierabfuhrKreis West
10. Februar 2010KartonabfuhrKreis Ost

Öffnungszeiten Recycling-Park während der Fasnacht
Am Samstag der Reinacher Fasnacht, 13. Februar 2010 und am Mittwoch der Basler Fasnacht, 24. Februar 2010 bleibt der Recycling-Park geschlossen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Details zu den Abfalltouren finden Sie in der Abfallfibel der Gemeinde sowie unter diesem Link.

2. Veranstaltungshinweise
Feierabendkonzert
Am Mittwoch, 10. Februar 2010 spielen um 18.00 Uhr in der Aula Weiermatten SchülerInnen von Annemarie Greutert (Blockflöte) und Gabor Kartschmaroff (Blockflöte)

3. Online-Tipps
Gemeinde-TV: Unterwegs mit dem Förster

Das Gemeinde-TV ist unterwegs mit dem Reinacher Förster und schaut ihm über die Schulter, welche Arbeiten im Winter zum Unterhalt des Waldes notwendig sind. Die Sendung ist ab 4. Februar 2010 online zu sehen und ab 7. Februar auf dem Service-Kanal der intergga (Frequenz 140.25 MHz).

Dokument Amtliche_Mitteilungen_100204.pdf (pdf, 106.5 kB)


Datum der Neuigkeit 2. Feb. 2010
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