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Firma/Geschäft - gründen

Leistungsbereich:LB 11 Bevölkerung und Wirtschaft
Zuständige Organisationseinheit:Kommunikation

Geschäftsniederlassung
Betreiben Sie eine Einzelfirma (ohne Handelsregistereintrag) in Reinach, bitten wir Sie um die Anmeldung innert 14 Tagen. Von auswärtig wohnhaften Firmeninhabern benötigen wir einen Heimatausweis des gesetzlichen Wohnsitzes.

Alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, melden wir automatisch an.

Beratung
Sie haben eine Geschäftsidee und wollen sich selbständig machen? Der business parc Reinach bietet Beratungsgespräche und Coaching an. Dank der Unterstützung der Kantone Baselland, Basel-Stadt und Solothurn sind die Beratungsgespräche und das Coaching für die Erstellung eines Businessplans für Jungunternehmer kostenlos. Weitere Informationen gibt es unter www.businessparc.ch oder telefonisch unter 061 717 87 87. 
 
Weitere Infos zur Gründung
Für die Gründung eines Unternehmens sind grundsätzlich keine besonderen Bewilligungen erforderlich. Ausnahmen sind einige reglementierte Bereiche auf der Ebene von Bund (Gesundheitsberufe) und Kantonen (Verkehr usw.). Bei der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit können jedoch für verschiedene Situationen Bewilligungen nötig sein (z. B. Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit, Plangenehmigung).

Bewilligungsdatenbank
Die Datenbank der Bewilligungen für KMU und der reglementierten Berufe des seco beschreibt die verschiedenen Arten von Bewilligungen und nennt die jeweils zuständige Behörde.

Rechtsformen

Aus Gründen der Geschäftsverkehrssicherheit stellt das Schweizer Recht für Unternehmen nur eine begrenzte Zahl von Rechtsformen zur Verfügung, die inhaltlich zudem nicht völlig frei ausgestaltet werden können.

Mögliche Rechtsformen
Das Obligationenrecht bestimmt, welche Rechtsformen möglich sind. Für die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit stehen hauptsächlich die folgenden Rechtsformen zur Verfügung:
• Einzelunternehmen
• Kollektivgesellschaft
• Kommanditgesellschaft
• Aktiengesellschaft (AG)
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rechtsformen für Schweizer Niederlassungen

Die typischen Ansiedlungsformen eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz sind die Tochtergesellschaft und die Zweigniederlassung.

Wahl der Unternehmensform
Jede der möglichen Unternehmensformen hat ihre Vor- und Nachteile. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) sowie die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen bieten entsprechende Informationen und Vergleiche. Standort:Schweiz berät ausländische Unternehmen, die sich in der Schweiz niederlassen wollen. 

 

Verantwortlich Telefon Preis
Gysin, Matthias 061 716 43 04 gratis

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