Der Einwohnerrat. Seit 1972 gibt es in der Gemeinde Reinach einen
Einwohnerrat. Dieser hat die frühere Gemeindeversammlung abgelöst. Der Einwohnerrat ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde. Seine 40 Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlverfahren, Präsident/-in und Vizepräsident/-in jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Einwohnerrates gehören der Erlass von Reglementen, die Festsetzung des Steuerfusses, die Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung sowie die Oberaufsicht über die Verwaltung. Tagungsort des Einwohnerrates ist der grosse Saal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10. Der Einwohnerrat tritt in der Regel am letzten Montag im Monat zu seiner ordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich. Unterlagen zu den aktuellen Einwohnerratssitzungen können in der entsprechenden
Sitzung eingesehen und heruntergeladen oder im Stadtbüro bezogen werden.
Der Gemeinderat. Der Gemeinderat ist die
Exekutivbehörde der Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Die Gemeinderatsmitglieder, die ihre Tätigkeit im Nebenamt ausüben, werden nach dem Mehrheitswahlverfahren für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Das Gemeinderatspräsidium wird ebenfalls nach dem Mehrheitswahlverfahren bestimmt. Der Gemeinderat hält in der Regel wöchentlich eine nicht-öffentliche Sitzung ab. Zur Erledigung spezieller Aufgaben stehen ihm eine Reihe von
Kommissionen und Arbeitsgruppen zur Verfügung, in denen er jeweils durch ein zuständiges Gemeinderatsmitglied vertreten ist. Der Gemeinderat ist zugleich auch Baubewilligungsbehörde. Als eine Art Verfassung auf Gemeindeebene regelt die
Gemeindeordnung den politisch-rechtlichen Aufbau von Reinach. Den Behörden steht eine gut organisierte
Verwaltung zur Seite.Über die Arbeit der Behörden orientiert der jährliche
Geschäftsbericht des Gemeinderates, den alle, die sich für das Geschehen in der Gemeinde interessieren, in der entsprechenden Rubrik einsehen und herunterladen oder im Stadtbüro beziehen können.