Legislative und Exekutive
Der Einwohnerrat. Seit 1972 gibt es in der Gemeinde Reinach einen Einwohnerrat. Dieser hat die frühere Gemeindeversammlung abgelöst. Der Einwohnerrat ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde. Seine 40 Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Verhältniswahlverfahren, Präsident/-in und Vizepräsident/-in jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Einwohnerrates gehören der Erlass von Reglementen, die Festsetzung des Steuerfusses, die Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung sowie die Oberaufsicht über die Verwaltung. Tagungsort des Einwohnerrates ist der grosse Saal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10. Der Einwohnerrat tritt in der Regel am letzten Montag im Monat zu seiner ordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich. Unterlagen zu den aktuellen Einwohnerratssitzungen können in der entsprechenden Sitzung eingesehen und heruntergeladen oder im Stadtbüro bezogen werden. Der Gemeinderat. Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde der Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Die Gemeinderatsmitglieder, die ihre Tätigkeit im Nebenamt ausüben, werden nach dem Verhältniswahlverfahren für eine vierjährige Amtsdauer gewählt. Das Gemeinderatspräsidium wird nach dem Mehrheitswahlverfahren bestimmt. Der Gemeinderat hält in der Regel wöchentlich eine nicht-öffentliche Sitzung ab. Zur Erledigung spezieller Aufgaben stehen ihm eine Reihe von Kommissionen und Arbeitsgruppen zur Verfügung, in denen er jeweils durch ein zuständiges Gemeinderatsmitglied vertreten ist. Der Gemeinderat ist zugleich auch Baubewilligungsbehörde. Als eine Art Verfassung auf Gemeindeebene regelt die Gemeindeordnung den politisch-rechtlichen Aufbau von Reinach. Den Behörden steht eine gut organisierte Verwaltung zur Seite.Über die Arbeit der Behörden orientiert der jährliche Geschäftsbericht des Gemeinderates, den alle, die sich für das Geschehen in der Gemeinde interessieren, in der entsprechenden Rubrik einsehen und herunterladen oder im Stadtbüro beziehen können.
|
Übrige Behörden und politische Gremien
Den bereits genannten politischen Gemeindebehörden stehen ein vom Volk gewählter Schulrat (9 Mitglieder), eine Sozialhilfebehörde (5 Mitglieder) und eine einwohnerrätlich bestimmte Vormundschaftsbehörde (5 Mitglieder) zur Seite. Viele Einwohnerinnen und Einwohner sind zudem freiwillig und nebenamtlich in verschiedenen weiteren politischen Gremien unserer Gemeinde tätig (Kommissionen, Wahlbüro u.a.m). Unterstützung und Rückhalt bei dieser wichtigen Gemeinschafts- und Öffentlichkeitsarbeit finden sie in den politischen Parteien und Gruppierungen, die mit ihren Aktivitäten entscheidend zum Funktionieren unseres Gemeinwesens beitragen. Die aktuellen Namenslisten der Gemeindebehörden sind im Stadtbüro der Gemeinde erhältlich oder können in der entsprechenden Rubrik eingesehen werden (Behördenmitglieder). Bürgergemeinde. Eine traditionsreiche Rolle innerhalb von Reinach spielt auch die Bürgergemeinde, welche ihre Geschäfte durch einen fünfköpfigen Bürgerrat besorgt. Zu den Hauptaufgaben der Bürgergemeinde zählen die Erteilung des Reinacher Bürgerrechts, die Bewirtschaftung des Waldes, die Abgabe ihres Grundbesitzes für öffentliche und im öffentlichen Interesse stehende Zwecke sowie die Förderung sozialer und kultureller Einrichtungen.
|
| |
| |