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Veranstaltungskalender

Mai 2012

 

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Urnenstandort Wahllokal Dorf, im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10
Urnen Öffnungszeiten Sonntag, 09.30 - 11.00 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons und des Bundes finden Sie unter www.baselland.ch sowie unter www.admin.ch.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

a.) Persönliche Stimmabgabe

Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den «Stimmrechtsausweis» im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Sonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Brieflich abstimmen b.) Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe wird im Gesetz über die politischen Rechte und in der Verordnung zu diesem Gesetz wie folgt geregelt:

Stimmabgabe (§ 7 Absatz 2 des Gesetzes)
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Stimmrechts-Couvert muss bis 17.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltag in der Gemeindeverwaltung eintreffen.

Briefliche Stimmabgabe (§ 7 der Verordnung, Absatz 1 und 2)
Die stimmberechtigte Person, welche brieflich stimmen will, verschliesst den ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in einem Umschlag mit der Aufschrift "Stimm-/ Wahlzettel". Diesen Umschlag legt sie in das Stimmrechts-Couvert. Dieses muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Das Stimmrechts-Couvert ist verschlossen im Stadtbüro der Gemeinde abzugeben, im Gemeindebriefkasten einzuwerfen oder bei einer schweizerischen Poststelle aufzugeben. Das Stimmrechts-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.

Beachten Sie bei der brieflichen Stimmabgabe zudem folgende Punkte:
  1. Gehen Sie nach der Anleitung auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises vor.
  2. Für die briefliche Stimmabgabe muss der ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel im beigelegten Couvert mit der Aufschrift «Stimm-/Wahlzettel» verschlossen ins «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» gelegt werden.
  3. Dem Antwortcouvert beizulegen ist der «Stimmrechtsausweis» (neu als Karte). Dieser ist nur gültig, wenn er von der stimmberechtigten Person eigenhändig unterschrieben ist.
  4. Der «Stimmrechtsausweis» muss so im «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» platziert werden, dass die Anschrift der Gemeinde Reinach im Fenster sichtbar ist.
  5. Das «Zustell- und Antwortcouvert für Wahlen und Abstimmungen» kann persönlich im Stadtbüro der Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, abgegeben werden, in den Gemeindebriefkasten eingeworfen oder per Post gesandt werden. Dieses Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Das Couvert muss spätestens um 17 Uhr am Tag vor dem Abstimmungs- oder Wahltermin in der Gemeinde Reinach eintreffen.
  6. Die briefliche Stimmabgabe ist möglich ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- oder Wahlunterlagen sind. Damit Ihre Stimme gültig ist, senden Sie das Abstimmungscouvert bitte unbedingt rechtzeitig ein, und zwar bei brieflicher Stimmabgabe bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag.

Die Stimmunterlagen werden den Stimmberechtigten ca. 4 Wochen vor der Abstimmung durch die Post zugestellt (bei Wahlen mindestens 10 Tage vorher). Verlorene Stimmrechtsausweise können bis Freitag vor dem Abstimmungs- und Wahltermin, 12.00 Uhr, im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Kontakt info@reinach-bl.ch