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Vorsorge und Beiträge

Die Vorsorge ist schweizweit geregelt. AHV, Pensionskasse und 3. Säule sollen den Pensionierten ihren gewohnten Lebensstandard sichern. Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern, wenn sie invalid werden. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.

Aber auch für Junge, die soeben erst an ihr Berufsleben denken, bietet die Gemeinde Unterstützung, indem sie Ausbildungsbeiträge entrichtet.

 
 
 

Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, Tel. 061 716 44 44, E-Mail info(at)reinach-bl.ch
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Abteilungen: offen 8.30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
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Energiestadt Reinach BL
Kinderfreundliche Gemeinde