Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause
Die Gemeinde Reinach richtet bei der Betreuung zu Hause von dauernd pflegebedürftigen Personen, die der ständigen Überwachung bedürfen, eine finanzielle Abgeltung von Entlastungsleistungen aus. Das Antragsformular sowie das entsprechende Reglement erhalten Sie bei der
Kommission für Entlastungsleistungen
c/o Spitex Reinach, Frau Niklaus
Kägenstrasse 17
4153 Reinach
Tel. 061 711 29 00
Abfallvignetten
Personen, die zu Hause betreut werden und aufgrund ihrer Krankheit eine erhöhte Abfallmenge nachweisen können (eine Bestätigung durch den Arzt ist erforderlich), haben die Möglichkeit, jeweils im Januar gratis Abfallvignetten im Stadtbüro der Gemeinde zu beziehen.
Tel. 061 716 43 40
Anrechnung von Betreuungsgutschriften
Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum Renten bildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Als Verwandte gelten insbesondere Eltern, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Gleichgestellt sind Ehegatten, Schwiegereltern oder Stiefkinder.
Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein. Dies ist der Fall, wenn sie von der AHV oder von der IV eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt sind Pflegebeiträge für Minderjährige, die in mittlerem oder schwerem Grades hilflos sind.
Der Anspruch besteht nur, wenn die pflgenden und die pflegebedürftige Person im gleichen Haushalt leben.
Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach,
Tel. 061 716 44 04
oder bei der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, Tel. 061 425 25 25, oder www.sva-bl.ch
Gemeinde Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, Tel. 061 716 44 44, E-Mail info(at)reinach-bl.ch
Stadtbüro: offen 8.30-12 Uhr und 14-17 Uhr, Mittwoch bis 18.30, Freitag bis 16 Uhr
Abteilungen: offen 8.30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
So finden Sie uns: Anfahrtsplan
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